Deutschordenskommende Freiburg 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1258 [vor 1258]
Zerstörung/Aufhebung: 1806 [1806]
Beschreibung: Die Kommende siedelte sich in der so genannten Neuburg an, die nördlich der mittelalterlichen Altstadt Freiburgs lag. Neben der St. Nikolauskirche ließen sich hier die Johanniter, Augustiner-Chorherren (Allerheiligen/Freiburg) und später das Armenspital nieder. Um 1400 waren beide Stadtteile zusammengewachsen. Der Deutsche Orden profitierte bei seiner Ansiedlung in Freiburg von der kirchenfreundlichen Politik der Grafen von Urach (seit 1230 Grafen von Freiburg), die das Erbe der Zähringer in Freiburg angetreten hatten und die Stadt zum Zentralort ihrer Herrschaft ausbauten. Sie bewirkte eine Neuansiedlung von 15 geistlichen Gemeinschaften im 13. Jahrhundert. Wann genau und unter welchen Umständen - ob im Kampf gegen die Staufer oder in nachstaufischer Zeit - die Kommende entstanden ist, lässt sich nicht mehr sagen. Erstmals findet sie 1258 Erwähnung, als Papst Alexander IV. der Deutschordenskirche einen 100-tägigen Ablass zukommen ließ. Sollte die Urkunde keine Fälschung sein, wäre davon auszugehen, dass der Deutsche Orden sich bereits einige Jahre zuvor in der "Neuburg" niedergelassen hätte. Bedeutsam wurde die Schenkung von 5½ Hofstätten "beim äußeren Tor gegen Zähringen" (späteres Mönchstor), die 1263 durch Graf Konrad I. von Freiburg getätigt wurde. Ein planmäßiger Besitzausbau ist seit den 70er Jahren des 13. Jh. nachweisbar durch den Erwerb von Gütern u. a. in Oberbergen, Oberschaffhausen, Kappel sowie von Zehntrechten in Kirchhofen, Ambringen, Malterdingen, Mundingen, Köndringen und Endingen. In Wasenweiler konnte die Kommende ihre Rechtstitel so weit ausbauen, dass ihr 1297/98 die Obervogteirechte übertragen wurden. Sie blieb bis 1806 im Besitz aller ortsherrlichen Rechte dieses Kaiserstuhldorfes, wo sie ein Wasserschloss errichtete, dessen Kapelle 1446 eingeweiht wurde. Organisatorisch gehörte die Kommende Freiburg zur Ballei Elsass-Burgund. Sie war etwa gleichbedeutend wie die Ordenshäuser in Beuggen und auf der Mainau. Die personelle Ausstattung war nie sonderlich groß. 1414 lebten sieben Ritterbrüder und drei Priester in der Kommende. 150 Jahre später waren es noch immer drei Ritterbrüder und ein Priester. Seit Beginn des 17. Jh. war das kommunitäre Leben zum Erliegen gekommen. Regelmäßig ist nur noch der Komtur nachweisbar; die zwei bis vier Ordenspriester lebten vermutlich in ihren Patronatspfarreien. Die Verwaltung oblag spätestens seit dem 18. Jh. weltlichen Bediensteten. Die Grablege der Freiburger Komture befand sich seit dieser Zeit im Freiburger Augustiner-Eremitenkloster. Im 17. Jh. beherbergte die Kommende das Alumnat der Ballei, in dem Weltpriester für den Dienst im Deutschen Orden ausgebildet wurden. 1735 wurde es zurück nach Altshausen verlegt, wo es um 1550 gegründet worden war. In den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz wurde die Kommende in der Hauptsache durch den landsässigen Breisgauer Adel, in geringerem Maß durch den Freiburger Stadtadel gefördert. Insgesamt lassen sich verschiedene Phasen besonders intensiver Erwerbungsaktivitäten nachweisen. Um die Mitte des 14. Jh. erwarb die Kommende unter Komtur Ulrich von Dettingen mindestens fünf Kirchenpatronate bzw. Kirchensätze zu Buchheim, Ballrechten, Merdingen, Denzlingen, Oberhausen. Jene zu Herdern, Oberglottertal, Pfaffenweiler wurden im 15. Jh. erworben. Insgesamt besaß die Kommende die Patronatsrechte an 18 Orten. Bis ins 18. Jh. hinein versuchte der Orden, wenigstens die Patronatspfarreien in Wasenweiler, Merdingen und Glottertal mit Ordenspriestern zu besetzen. Zur Finanzierung der Kriege im preußischen Ordensland im 15. Jh. musste auch die Freiburger Kommende ihren Anteil leisten. So verkaufte sie 1457 Herdern, das sie erst seit einem Jahrzehnt besessen hatte, an die Stadt Freiburg für die stolze Summe von 2.250 Gulden. Kurz zuvor hatte der Hochmeister seine Erlaubnis zum Verkauf von Ordensgütern in der Ballei gegeben. Die letzten bedeutenden Besitzerwerbungen datieren aus dem Beginn des 18. Jahrhunderts. 1701 erlangte der Orden die Dorfherrschaft in Niederhausen, 1716 zwei Drittel an der Dorfherrschaft von Merdingen. Das Verhältnis zur Stadt war immer wieder geprägt von Auseinandersetzungen, zu denen es aufgrund zweier divergierender Rechtssysteme zwangsläufig kommen musste. Im Jahr 1282 regelte man den Bau der Befestigungsanlagen des Kommendenkomplexes. Gravierend waren die Auseinandersetzungen des Jahres 1292. Die Kommende hatte zwei Freiburger Bürger blenden lassen und damit in die Rechte des Stadtregiments eingegriffen. Die aufgebrachte Bürgerschaft zerstörte die Kommende und vertrieb ihre Bewohner. Doch musste die Stadt - vermutlich nach der Intervention König Adolfs von Nassau - die zerstörten Gebäude wieder aufbauen und erheblichen Schadensersatz leisten. Wegen ihrer Schulden und Abgabenverpflichtungen verglich sich die Kommende 1394 und 1427 mit der Stadt. In weiteren Verträgen des 15. und 16. Jh. wurden z. B. Zollbestimmungen festgelegt, die der Kommende die Einfuhr großer Mengen zollfreier Waren für den Eigenbedarf erlaubten, Wassergebrauchsrechte geregelt und die Asylpraxis der Kommende geklärt. Seit der Mitte des 16. Jh. verschlechterte sich das Verhältnis zwischen der Kommende und der Stadt, so wurde z. B. 1591/92 der freie Weinverkauf untersagt. Erst der Vertrag von 1714 sicherte dem Orden seine alten Rechte zu, regelte die Rechtsstellung der Bediensteten und Untertanen und reglementierte den Erwerb innerstädtischer Grundstücke. Die günstigen Regelungen hatten ihren Hintergrund: Zeitgleich gewährte die Kommende der Stadt, die erneut unter französischer Belagerung zu leiden hatte, ein Darlehen von 50.000 Gulden. Bereits im 13. Jh. besaß die Kommende das Bürgerrecht. Dadurch war sie der Stadt zwar steuerpflichtig, doch eröffneten sich dadurch wirtschaftliche Handlungsspielräume. Als Umlage für landesherrliche Steuern waren 1495 jährlich 400 Gulden zu entrichten. Einen bedeutenden Einschnitt in der Geschichte der Kommende brachte das Jahr 1677, als die Franzosen Freiburg erobert hatten und die Stadt zur militärischen Exklave gegen Habsburg ausbauten. Dem Neubau der Befestigungsanlagen fiel mit der Neuburg auch die Deutschordenskommende zum Opfer, die 1684 ein Bürgerhaus zwischen der Salzgasse und der Augustinergasse erwarb. Ihre Besitzungen wurden jedoch 1685/86 erneut enteignet und sollten dem französischen Lazarus-Orden zugesprochen werden. Der sich hierauf entzündende Rechtsstreit bestätigte 1693/95 letztlich die Rechtsauffassung von Stadt und Orden, der seine Besitzrechte wieder erlangte. Die Schäden am Kommendengebäude in Folge der französischen Belagerung 1744 waren zwar binnen Jahresfrist im Wesentlichen beseitigt, doch war das Gebäude veraltet. Auf Druck des Landkomturs Christian Moritz Graf von Königsegg und gegen den Widerstand des Komturs Anton Leopold Sigmund von Rotberg wurde daher zwischen 1768 und 1774 die Kommende als repräsentatives Stadtpalais neu gebaut. Kameralbaumeister Kaspar Zengerle arbeitete hierbei nach Plänen von Franz Anton Bagnato. Die Fassadendekoration übernahm der Wentzingerschüler Joseph Hörr. Lange konnte der Orden diesen Neubau jedoch nicht genießen. Im Gefolge der Napoleonischen Kriege und der Säkularisation fiel die Kommende mit ihren Besitzungen im Jahre 1806 an das Großherzogtum Baden. Das Gesamtvermögen wurde damals auf knapp 700.000 Gulden errechnet, der jährliche Überschuss belief sich auf 12.000 Gulden. Der zunächst erhalten gebliebene Gebäudekomplex wurde 1944 zerstört, so dass heute nur noch die Fassade mit dem Wappen an die Niederlassung der Ordensritter in Freiburg erinnert.
Autor: JÖRG SEILER
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Deutscher Orden vor 1258-1806
Sonstiges: Bistum: Konstanz, ab 1821 Freiburg,
fiel an: Baden (1806)
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=334

Adresse Freiburg im Breisgau

Literatur:
  • Freiburg im Breisgau. Stadtkreis und Landkreis. Amtliche Kreisbeschreibung. Hg. v. der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Stadt Freiburg i. Br. und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. 4 Bde. Freiburg 1965-1974. I/2, 923.R. KELLER: Die historische Aussage und die Bedeutung der Deutschordenskommende im Stadtbild von Freiburg. In: Nachrichtenblatt der Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1 Heft 2 (1958) 29-35.H. SCHMID: Der Untergang der Deutschordens-Kommende Freiburg 1805-1806. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins und seiner Umgebung, 1 (1850) - 39 (1885). NF 1 (1886) ff. 130 (1982) 293-322.DERS.: Das Asylrecht der Deutschherren und ihres Hauses in Freiburg. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins und seiner Umgebung, 1 (1850) - 39 (1885). NF 1 (1886) ff. 133 (1985) 179-207.DERS.: Der Deutsche Orden in Freiburg (1262-1806). Aus Anlaß des teilweisen Wiederaufbaus des ehemaligen Ritterhauses. In: Freiburger Diözesan-Archiv 106 (1986) 75-89.Kreuz und Schwert. Der Deutsche Orden in Südwestdeutschland, in der Schweiz und im Elsaß (Ausstellungskatalog). Mainau 1991.H. HAUMANN / H. SCHADEK (Hg.): Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 1-2. Stuttgart 1994-1996.H. BROMMER: Die Deutschordenskommende Freiburg. In: H. BROMMER (Hg.): Der Deutsche Orden und die Ballei Elsaß-Burgund. Die Freiburger Vorträge zur 800-Jahr-Feier des Deutschen Ordens (Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts 63). Bühl 1996, 331-366.H. P. WIDMANN: Krankenversorgung im spätmittelalterlichen Freiburg: Ritter- und Hospitalorden, Klöster und Beginen. In: Eine Stadt braucht Klöster - Freiburg i. Br. braucht Klöster. Begleitbuch zur Ausstellung "Eine Stadt braucht Klöster", 25. Mai - 1. Oktober 2006 im Augustinermuseum Freiburg i. Br. Hg. v. der Stadt Freiburg i. Br. u. der Universität Freiburg. Lindenberg 2006. 166-173.
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