Dominikanerinnenkloster Hl. Kreuz Meersburg 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1300 [um 1300]
Zerstörung/Aufhebung: 1808 [1808]
Beschreibung: Das Kloster zum Hl. Kreuz ist aus einer Schwesternsammlung hervorgegangen, die vermutlich während der Regierungszeit des Konstanzer Bischofs Heinrich von Klingenberg (1293-1306) gegründet worden war. Meersburg gehörte seit 1210 zum weltlichen Herrschaftsbereich der Bischöfe von Konstanz und wurde von diesen seit dem Ende des 13. Jh. zur Stadt ausgebaut. In diese Pläne fügte sich möglicherweise auch die Etablierung einer Frauensammlung. 1309 wurde die Sammlung der Leitung der Konstanzer Dominikaner unterstellt. Sie wird im Jahre 1328 als eine "Sammlung Prediger Ordens" bezeichnet. Spätestens 1369 lebten die Schwestern nach der Augustinerregel. 1418 bestätigte Bischof Otto von Hachberg der Sammlung die Privilegien für Augustinerinnenkonvente seiner Diözese. Die Schwestern erhielten damit das Recht, ihre Beichtväter aus dem Dominikanerorden zu wählen und in ihrer eigenen Kapelle einen geeigneten Weltpriester die Messe lesen zu lassen. Bei dieser Kapelle handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Kapelle in der Meersburger Pfarrkirche. Erst 1444 wurde den Schwestern gestattet, die Sakramente vom Leutpriester oder einem anderen Priester in ihrem Kloster empfangen zu dürfen. Dieses Privileg kam dem Wunsch nach einer zurückgezogenen, kontemplativen Lebensweise entgegen, wie sie von einem Kloster für Töchter des vermögenden Bürgertums erwartet wurde. Der Konvent konnte im 15. Jh. viele Eintritte aus dem reichen Patriziat der Städte Konstanz, Meersburg und Überlingen verzeichnen. Mit dem eingebrachten Vermögen dieser Frauen wurde der Ausbau des Klosters zügig vorangetrieben. Systematisch brachten die Schwestern ein ganzes Quartier in der Oberstadt in ihren Besitz. Das erweitere Klosterareal wurde 1498 mit einer Mauer von der Umwelt abgeschirmt, verfügte aber immer noch nicht über eine eigene Kirche. Die Umwandlung in ein inkorporiertes Dominikanerinnenkloster des Zweiten Ordens wurde also nicht erreicht, bzw. gar nicht angestrebt. Sie hätte den Verzicht auf Privatbesitz und die Einführung der Klausur bedeutet. 1466 wird die Sammlung in einer Papsturkunde als Gemeinschaft des dominikanischen Dritten Ordens bezeichnet. Ob dies tatsächlich der Fall war, lässt sich nicht mehr feststellen. Gegenüber der Stadt Meersburg konnten sich die Sammlungsschwestern nicht auf irgendwelche geistlichen Rechte berufen. Nach einem Schiedsurteil des Bischofs von Konstanz von 1498 waren sie zu den gleichen Steuern und Abgaben verpflichtet wie die übrigen Bürger der Stadt. Als die Stadt 1530 auch die Vogtei-Rechte über das Kloster beanspruchte, erhob der österreichisch-kaiserliche Koadjutor des Bischofs Hugo von Hohenlandenberg rechtlich Einspruch. Die geistliche und weltliche Aufsicht über das Kloster sollte beim Bischof verbleiben, die Stadt nur zur Erhebung von Steuern berechtigt sein. 1548 wurde die bischöfliche Residenz endgültig nach Meersburg verlegt. In ihrem Schutz überstand das Kloster die Wirren der Reformationszeit. Eine Reform des Klosters im Sinne der Trienter Beschlüsse wurde offenbar seit Beginn des 17. Jh. erwogen. Der jesuitisch geprägte Bischof Johann Georg von Hallwil (1601-1604) beabsichtigte, die Schwestern in das Dominikanerinnenkloster St. Katharinenthal bei Diessenhofen oder zu den Klarissen nach Freiburg zu schicken, um sie in der rechten klösterlichen Disziplin unterweisen zu lassen. Sein Tod verhinderte eine Ausführung dieser Pläne. Vergleichsweise milde lauteten die Vorschläge der beiden Geistlichen, die 1685 im Auftrag des Bischofs Johann Franz von Prasberg (1645-1689) das Kloster visitierten. Aus ihnen wird ersichtlich, dass die Klosterfrauen in geistlicher Hinsicht dem Dominikanerorden zugeordnet wurden, diesem aber nicht inkorporiert waren, weder als Kloster des Zweiten Ordens noch als Kongregation des Dritten Ordens. Hingegen wird das Kloster zum Hl. Kreuz in Meersburg 1730 in einem Verzeichnis der 1709 errichteten süddeutschen ("sächsischen") Provinz unter der Rubrik der unter Diözesanaufsicht stehenden Dominikanerinnenklöster aufgeführt. Die geistige Verbundenheit mit dem Dominikanerorden drückt sich beispielsweise aus in der Gründung einer Rosenkranz-Bruderschaft (1656) durch den Lektor des Konstanzer Predigerklosters, Reginald Mayer. Das 1713-1733 neu eingeführte Siegel zeigt als Bildmotiv den Ordensgründer Dominikus mit der Umschrift "Conventus Marispurgen. O.P." Auf Vermittlung der Konstanzer Dominikaner hatte das Kloster 1696 um 3.000 Gulden die eingegangene Klause Rubacker in der Grafschaft Heiligenberg erworben. Der Kauf brachte nicht viel mehr als Schulden und Streitigkeiten mit dem fürstenbergischen Oberamt von Heiligenberg. Aber das Kloster trat nun die Rechtsnachfolge von Rubacker an, das als Terziarinnen-Kongregation der süddeutschen ("sächsischen") Provinz angeschlossen war. So erhoffte sich das Kloster möglicherweise eine bessere Anbindung an den Orden. Aufschlussreich dafür ist die einzige erhaltene Klosterrechnung des Jahres 1773/74. Sie trägt den Titel "Jahresrechnung eines allhiesigen Frauen-Closters Ordinis Sti Dominici zum Heyligen Creuz". Die sorgfältige Rechnungsführung gibt einen guten Einblick in den klösterlichen Haushalt. Offenbar stammte ein Großteil der Einkünfte aus dem Weinbau. Im Klosterbereich standen drei Torkel für die Weinherstellung, auch Schnaps wurde gebrannt. Der Konvent war Selbstversorger, die meisten Schwestern bezogen zusätzliche Einkünfte aus Privatbesitz. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen auf rund 7.064 Gulden, nach Abzug der Ausgaben blieben noch rund 425 Gulden. 1784 verpflichtete sich das Kloster gegenüber dem Rat der Stadt, eine Mädchenschule zu eröffnen. Sie folgten damit einem Wunsch des Landesherrn, Fürstbischof Maximilian von Rodt (1775-1800). Möglicherweise wollte der Landesherr den drohenden Maßnahmen im Sinne der josephinischen Dekrete zuvor kommen.1802 zählte die Schule 65 Schülerinnen, die Aufhebung des Klosters hat sie nicht verhindern können. Im Herbst 1802 wurde das Hochstift Konstanz vom Markgrafen von Baden besetzt und aufgelöst. Im folgenden Jahr bestätigte der Reichsdeputationshauptschluss die Zuweisung an Baden, so dass der Markgraf freie Hand zur Säkularisation der übrigen Kirchengüter erhielt. Die Bettelordensklöster fielen zunächst an den Deutschen Orden, dem der Reichsdeputationshauptschluss Entschädigungen für den Verlust linksrheinischer Gebiete zugesagt hatte. Ungeachtet seiner Ansprüche folgte am 19. Dezember 1805 die Besitznahme des Klosters Hl. Kreuz durch Baden. 1807 starb die letzte Priorin Antonia Winterin aus Stockach. 1808 wurden die im Kloster verbliebenen zehn Schwestern mit Pensionen abgefunden und das Vermögen liquidiert. Damit war das Kloster definitiv aufgehoben. Der Mädchenunterricht wurde zunächst zwei Lehrfrauen aus Pfullendorf übergeben. 1858 richtete die Stadt im ehemaligen Klostergebäude eine Mädchenschule ein, in der vier Schwestern aus dem ehemaligen Dominikanerinnenkloster Zoffingen in Konstanz den Unterricht übernahmen.
Autor: MARTINA WEHRLI-JOHNS
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Schwesternsammlung um 1300-vor 1466
  • Dominikaner-Terziarinnen ? vor 1466-1808/12
Sonstiges: Bistum: Konstanz, ab 1821 Freiburg,
fiel an: Deutscher Orden (1802), Baden (1805)
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=647

Adresse Kirchstraße 04, Meersburg

Literatur:
  • Die Kunstdenkmäler des Kreises Konstanz. Beschreibende Statistik. Bearb. v. F. X. Kraus (Die Kunstdenkmäler des Großherzogthums Baden Bd. I). Freiburg i. B. 1887. 529f.A. WALZ: Statistisches über die Süddeutsche Ordensprovinz (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Dominikanerordens in Deutschland 23). Leipzig 1927, 21.H. SCHMID: Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802-1811, 1. Teil. In: Freiburger Diözesan-Archiv 98 (1978) 171-352.DERS.: Das Meersburger Frauenkloster zum hl. Kreuz in der Neuzeit (1498-1808). In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins und seiner Umgebung, 1 (1850) - 39 (1885). NF 1 (1886) ff. 136 (1988) 63-128.A. WILTS: Beginen im Bodensee-Raum (Bodensee-Bibliothek 37). Sigmaringen 1994, 379-382.
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