Bischof Konrad von Konstanz überträgt das ihm zuständige Vogtrecht über das Gut Holbeinesbach, womit früher die Herrn von Lupfen belehnt gewesen, dem die Erbauung eines Klosters (Rottenmünster) auf demselben beabsichtigenden Abt von Salem.
Bischof Konrad von Konstanz überträgt das ihm zuständige Vogtrecht über das Gut Holbeinesbach, womit früher die Herrn von Lupfen belehnt gewesen, dem die Erbauung eines Klosters (Rottenmünster) auf demselben beabsichtigenden Abt von Salem.
Beteiligte: | - Konrad II.; Bischof von Konstanz (1209–1233) [Aussteller]
|
Erstellt (Anfang): | 1222 [1222.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band III., Nr. 651, Seite 127 |
Überlieferung/Ausgaben: | Regesten: Württembergische Geschichtsquellen, Bd. 3, S. 3, Nr. 15. |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |