Ein längst herrschender Streit zwischen den Plebanen von Emeringen und Erbstetten über den Zehnten auf einem Berge bei Wilzingen wird durch schiedsgerichtlichen Spruch des Dekans von Hayingen auf die eidliche Aussage von Zeugen zu Gunsten des ersteren entschieden.
Erstellt (Anfang): | 1260 [Ohne Zeitbestimmung. (Um 1260).] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band V., Nr. 1565, Seite 323-324 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: B 551 U 899 |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: | |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsbestimmung |