Papst Urban IV. bewilligt dem Propst Johann von Denkendorf auf dessen Bitte, dass er nur zur Bezahlung solcher von seinen Amtsvorgängern aufgenommenen Schulden angehalten werden könne, hinsichtlich deren die Gläubiger die Verwendung zum Nutzen seiner Kirche beweisen.
Papst Urban IV. bewilligt dem Propst Johann von Denkendorf auf dessen Bitte, dass er nur zur Bezahlung solcher von seinen Amtsvorgängern aufgenommenen Schulden angehalten werden könne, hinsichtlich deren die Gläubiger die Verwendung zum Nutzen seiner Kirche beweisen.
Erstellt (Anfang): | 1262 [1262. Juli 11.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1668, Seite 71 |
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: H 14 Nr. 48, S. 56 |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Viterbo |