Das Kloster Lorch überlässt (benigne concesserunt) einen Acker in Iggingen (Uggingen), welchen früher ein gewisser Stocker (Stockarius quidam) unrechtmäßig beansprucht, aber gegen das Ende seines Lebens dem Kloster zu freiem Besitz zurückgegeben hatte, auf Fürsprache des Herrn Ritters Diemar von Iggingen an die Töchter Stockers Elisabeth, Hedwig (Haidewigi) und Adelheid, jedoch unter der Bedingung, dass sie jährlich am Martinstag 4 Schilling Heller zahlen, nach ihrem Tode aber der Acker wieder durchaus an das Kloster fallen soll.
Das Kloster Lorch überlässt (benigne concesserunt) einen Acker in Iggingen (Uggingen), welchen früher ein gewisser Stocker (Stockarius quidam) unrechtmäßig beansprucht, aber gegen das Ende seines Lebens dem Kloster zu freiem Besitz zurückgegeben hatte, auf Fürsprache des Herrn Ritters Diemar von Iggingen an die Töchter Stockers Elisabeth, Hedwig (Haidewigi) und Adelheid, jedoch unter der Bedingung, dass sie jährlich am Martinstag 4 Schilling Heller zahlen, nach ihrem Tode aber der Acker wieder durchaus an das Kloster fallen soll.
Erstellt (Anfang): | 1277 [1277.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VIII., Nr. 2651, Seite 9-10 |
Überlieferung/Ausgaben: | Editionen: Crusius: Annales Suevici, Bd. 3, 3, 4, S. 144 (Auszug). |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |