Der Vikar von Konstanz bestätigt die Aufnahme des bischöflich konstanzischen Notars Heinrich (H.) zum Chorherrn in Beutelsbach (in canonicum Beutelspachensem), obgleich derselbe in dieser Kirche nicht anwesend sein wird, während die andern Chorherrn durch ihren Eid zur Anwesenheit verpflichtet sind. 

Erstellt (Anfang): 1278  [1278. März 8.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 2772, Seite 96

Überlieferung/Ausgaben: Editionen: Regesten Bischöfe Konstanz, Nr. 2453.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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