Prior V. und Kapitel von Reichenbach beurkunden, dass der Ritter Konrad von Hausen sein Erblehen von ihrem Kloster ihnen aufgelassen und mit seiner Frau Agnes gegen einen Zins von 4 Schilling auf Lebenszeit wieder erhalten habe, mit der Abmachung, dass nach beider Tod das erledigte Lehen vom Kloster niemals wieder veräußert und zum Jahrtag des Ritters jedem Bruder des Klosters 1 Maß Wein gereicht werden solle. Siegler: Der Abt von Alpirsbach und die Aussteller.
Prior V. und Kapitel von Reichenbach beurkunden, dass der Ritter Konrad von Hausen sein Erblehen von ihrem Kloster ihnen aufgelassen und mit seiner Frau Agnes gegen einen Zins von 4 Schilling auf Lebenszeit wieder erhalten habe, mit der Abmachung, dass nach beider Tod das erledigte Lehen vom Kloster niemals wieder veräußert und zum Jahrtag des Ritters jedem Bruder des Klosters 1 Maß Wein gereicht werden solle. Siegler: Der Abt von Alpirsbach und die Aussteller.
Erstellt (Anfang): | 1280 [Ohne Zeitangabe. Um 1280.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VIII., Nr. 2932, Seite 202-203 |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |