Graf Ludwig von Dürn verschreibt Konrad von Weinsberg dem Älteren und Konrad dem Jüngeren die Hälfte der Stadt Buchen, die Hälfte des dortigen Gerichts samt den Dörfern Eindolzheim, Gezenkeim, Hetenkeim um Krotz. Die Summe wird gesichert durch Verpfändung der Hälfte von Weinsberg und Ansprüchen an Hohenlohe.
Graf Ludwig von Dürn verschreibt Konrad von Weinsberg dem Älteren und Konrad dem Jüngeren die Hälfte der Stadt Buchen, die Hälfte des dortigen Gerichts samt den Dörfern Eindolzheim, Gezenkeim, Hetenkeim um Krotz. Die Summe wird gesichert durch Verpfändung der Hälfte von Weinsberg und Ansprüchen an Hohenlohe.
Erstellt (Anfang): | 1295 [1295. Oktober 25.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band XII., Nr. 6089 |
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HZA Neuenstein Signatur oder Titel des Originals: GA 15 Schubl. L Nr. 3 |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |