Bockenheimer, August wegen Arbeit für verbotene Partei
| Kurzbeschreibung: | August Bockenheimer wurde vorgeworfen, verbotene Druckschriften an der Zollstelle Bahnhof in Gottmadingen sowie in einer Privatwohnung in Engen zu besitzen und zu verbreiten. Das Verfahren wurde eingestellt. |
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| Datierung (Anfang): | 03.01.1937 [Meldung] |
| Objekttyp: | Justizakte |
Weitere Angaben
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| Sonstiges: | Delikte: Arbeit für verbotene ParteiMeldung: 03.01.1937Denunzierende: Ortsgruppenleiter NSDAP; ZollassistentTatortdetails: Zollstelle Bahnhof in Gottmadingen; Privatwohnung in EngenErmittlungsbehoerde: Gestapo Konstanz; Gendarmerie EngenVorwurf: Verbreitung und Besitz verbotener DruckschriftenGericht: Sondergericht MannheimSogenannte Rechtsgrundlage: Vergehen nach § 1 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934; § 2 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933Verfahrensausgang: eingestellt |






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