[Urkunde] 

Datierung :
  • 08.04.1407
Ortsbezüge (Werk):
  • [Dielheim?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Der Dielheimer Schultheiß Heinz Dorse und die Richter des Ortsgerichts (Noltel Hoffmann, Sohn des Noltel Bürgel, Gerhard Bart, Berthold Hanger, Peter Walther, Heinrich Beinigermann, Klaus Jakob Kunzelin, Ludwig Klaus Kobel, Heinz Keller und Berthold Rasen) beurkunden, dass die Augustiner von Heidelberg zu ihnen gekommen seien und erklärten, dass ihnen der Edelknecht Konrad Mönch von Rosenberg 1 Malter Korngülte zu einem ewigen Seelgeräte für seine Familie und sich gestiftet habe. Er belaste damit seinen Hof zu Dielheim, den er von Dieter von Handschuhsheim gekauft habe. Dazu zeigen die Augustiner die zugehörigen Urkunden, die sie von Konrad erhalten haben: den Hauptbrief, mit dem die Stiftung bestätigt wurde, und einen gewaltz brieff, mit dem der Hofmann Konrads beauftragt wird, jährlich das Korn nach Heidelberg zu bringen. Schultheiß und Gericht bestätigen die Stiftung und geben ihr Einverständnis dazu. Ankündigung des Siegels von Heylmann, Pfarrer in Dielheim, der auf Bitten von Schultheiß und Gericht sein Siegel anhängt. Vgl. Urk. Barth 64 [→http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth64], die bis auf geringe Abweichungen textgleich mit der vorliegenden Urkunde ist und für das Franziskanerkloster ausgestellt wurde; vgl. auch Urk. Barth 61 [→http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth61] und Urk. Barth 62 [→http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth62].
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117064 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth63
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