[Urkunde] 

Datierung :
  • 15.09.1290
Autor/Urheber:
  • Simon von Schöneck, Bischof von Worms
Ortsbezüge (Werk):
  • [Worms] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Latein [Sprache]
Inhalt:
  • Bischof Simon von Worms gibt den Wormser Bürgern Helmann Jude, Konrad Holderbaum und Konrad Dimar die Rheininsel bei dem Dorf Kirschgartshausen (Husen), genannt Lampertheimer Au, um einen jährlichen Zins von 40 Pfund Heller, der am Martinstag (11. November) eines jeden Jahres fällig wird, in Erbpacht. Helmann Jude und seine Frau Adelheid verpfänden dafür 16 Morgen Gartenland in der Gemarkung des Dorfes Herlesheim (Hernliszheim), die früher Heinrich genannt de Mitra gehörten, Konrad Holderbaum und seine Frau Margareta 4 Pfund Wormser Pfennige jährlich auf der Wormser Synagoge lastend und Konrad Dimar und seine Frau Lyba ihren Hof zu Abenheim, der früher Siegel Sparwenzagel gehörte. Sie verpflichten sich gegenüber dem Bischof und dem bischöflichen Gericht, dass sie die Insel ungeteilt erhalten und sie nur an den jeweils ältesten Erben, gleich ob männlich oder weiblich, weitergeben. Es folgen danach Strafbestimmungen für den Fall, dass die genannten Bürger doch die Insel teilen oder ohne Zustimmung des Bischofs veräußern sollten, bzw. Bestimmungen über die Nutzung der eingesetzten Pfänder durch den Bischof für den Fall, dass sie ihre Pachtzahlung schuldig bleiben würden. Ankündigung der Siegel des Bischofs, des Domkapitels und des bischöflichen Gerichts.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116523 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth8

Ortsbezüge:
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