[Urkunde] 

Datierung :
  • 23.03.1652
Autor/Urheber:
  • (1) Hans Franz Gernand Ulner von Dieburg († 1678)
  • (2) Gerhard Messhùes [?]
Ortsbezüge (Werk):
  • (1) Weinheim [Verlagsort]
  • (2) wohl Weinheim [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • (1) Hans Franz Gernand Ulner von Dieburg beurkundet den Verkauf einer Egarten (Eggerth) von 1 Morgen Größe, auf der Herd gelegen, die zuvor ein Weinberg gewesen war, für 100 Gulden an den Weinheimer Bürger und Metzger Adam Eberle und dessen Ehefrau Apollonia. Ulner bestätigt, dass das Grundstück ein freÿ Adelich gùth und außer dem dreÿßigsten Zehenden ohne weitere Belastungen und Abgaben sei. Mit Datum der vorliegenden Urkunde quittiert er den Erhalt des Kaufpreises und überträgt damit die Egarten in das vollständige Eigentum Eberles und seiner Erben. Ulner verzichtet auf alle seine Rechte und Ansprüche an dem Grundstück; vor allem aber verzichtet er auf die Exception non numeratæ pecuniæ, die Einrede der unterlassenen Auszahlung. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift (Hannß Frantz Gernandt Vlner von Dieppùrg) und des Siegels des Ausstellers; als Zeugen werden genannt: Hans Wolf Geiger, Rittmeister, Hans Valentin Cloßmann, Wolf Ulrich Dehmúth (?), Hans Philipp Appel sowie Jakob Kreher.(2) Rückseitig ein längerer urkundenähnlicher Eintrag, der vorne auf der Plica endet und mit dem Gerhard Messhùes (?), der Schwiegersohn Eberles, sowie sein Schwager den Verkauf der Egarten, des ehemaligen ulnerischen Weinbergs auf der Herd, durch Hans Franz Gernand Ulner von Dieburg an ihren gemeinsamen Schwiegervater Adam Eberle unter Vorlage der gegenwärtigen Urkunde bestätigen. Der Nachweis des Kaufs war notwendig geworden, als nach der Heirat (?) der zweiten Frau des verstorbenen Hans Franz Gernand Ulner (Maria Dorothee von Bettendorf) mit einem Herrn von harthleben, der damit auch Vormund ihrer noch unmündigen Kinder wurde, bei der Sichtung der Archivunterlagen ein Lagerbuch auftauchte, das den besagten Weinberg noch als ulnerischen Besitz auswies. Möglicherweise gehört das der Urkunde lose beiliegende Papiersiegel der Stadt Weinheim als Beglaubigungsmittel zu diesem Eintrag.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-148463 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/batt18
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