[Urkunde] 

Datierung :
  • 27.08.1443
Autor/Urheber:
  • Friedrich von Domneck, Bischof von Worms
Ortsbezüge (Werk):
  • Ladenburg [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Latein [Sprache]
Inhalt:
  • Bischof Friedrich II. von Worms schärft der Geistlichkeit seiner Diözese die Einhaltung der auf der Mainzer Synode getroffenen Bestimmungen ein. Er verlangt die Abstellung der Missbräuche beim Gottesdienst und gibt das Verbot der Resignation und der Übertragung von Benefizien ohne seine ausdrückliche Zustimmung sowie das Verbot des Zusammenlebens mit Konkubinen und heimlichen Ehefrauen bekannt. Friedrich befiehlt seinen Geistlichen die Entfernung aller Konkubinen in einer Frist von sechs Tagen nach Erhalt des vorliegenden Erlasses. Bei Missachtung der Forderung drohen die Strafen, die das Baseler Konzil dafür vorgesehen hat: die Suspension vom kirchlichen Amt. Ankündigung des bischöflichen Siegels.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78781 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm208

Ortsbezüge:
  • Diözese Worms
  • Worms
  • Ladenburg
  • Bockenheim an der Weinstraße
Personenbezüge:
  • Friedrich <von Domneck>
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