Münsingen 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Stadt
Homepage: http://www.muensingen.de
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Einwohner: 13893
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 119.0
Max. Höhe ü. NN (m): 865.47
Min. Höhe ü. NN (m): 543.73
PLZ: 72525

Die Stadt Münsingen liegt mit der Kernstadt und zwölf Ortsteilen im Osten des Landkreises Reutlingen auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb. Das mit 117,01 qkm große Gebiet der flächengrößten Gemeinde des Kreises hat Anteil an den naturräumlichen Einheiten der Mittleren Kuppenalb und der Mittleren Flächenalb. Charakteristisch sind die in die Flächenalb eingetieften nassen oder trockenen Täler, wie das Große Lautertal oder das Heutal. Beide naturräumliche Einheiten weisen Karstformen wie z.B. die weitgehend verfüllten Dolinen, Erdfälle und Trockentäler auf. Auf Gemeindegebiet liegen mehrere Naturschutzgebiete. Die wegen ihres unterschiedlichen territorialen Herkommens von alt- und neuwürttembergischen Ämtern verwalteten Gemeinden gehörten 1810 mit Ausnahme von Rietheim und Trailfingen (Oberamt Urach) alle zum Oberamt Münsingen, aus dem 1934 der gleichnamige Landkreis entstand. Mit den Verwaltungsreformen 1971-75 kamen die ehemals selbständigen Gemeinden zur Stadt. Der Landkreis Münsingen ging 1972 im Landkreis Reutlingen auf. Zum Januar 2011 wurden dem Stadtgebiet mehrere Wohnbereiche des ehemals gemeindefreien Gutsbezirks Münsingen angegliedert. Die Stadt hat sich nur langsam entwickelt. Erste Impulse gingen 1893 vom Bau der Eisenbahn, 1897 des Zementwerkes und 1895 des Truppenübungsplatzes aus. Nach 1930 stagnierte die Entwicklung weitgehend. Neue Siedlungsgebiete bescheidenen Umfangs entstanden bis Mitte der 1960er Jahre vorwiegend westlich, nördlich und östlich des Ortsrandes. In einer weiteren Phase wurden zwischen 1977-89 mehrere neue Flächen am westlichen, nördlichen und südlichen Ortsrand ausgewiesen. Die Stadt ist über Regionalbahnen sowie saisonale Ausflüglerzüge an den Bahnverkehr angeschlossen. Sie wird von der von Urach bzw. Biberach kommende B465 gequert und ist über die L230 an die A8 bei Merklingen angebunden.

Teilort

Wohnplatz

Wüstung

Stadtgebiet auf der verkarsteten Hochfläche der mittle­ren Alb. Die Küstenlinie des Tertiärmeeres, die von Südwesten her bis in die Gegend des Fladhofs, dann nördlich von Apfelstet­ten nach Оsten im Bogen um Magolsheim und weiter etwa die Nordostgrenze entlang verläuft, trennt die Flächenalb im Süden und Оsten von der Kuppenalb im Norden und Westen. In die Flächenalb sind waldgesäumte Täler steil und oft mit felsigen Rändern eingeschnitten, so das sich dort das Relief stark belebt. Im Südwesten das Tal der Großen Lauter, des einzigen ausdauernden Gewässers, sonst Trockentäler. Die Kuppenalb ist hingegen auch in Talferne waldreich, nur bei Münsingen bewirkt die Bedeckung des Massenkalks durch geschichteten Weißjura ζ (»Uracher Zetaschüssel«), dass der Wald zurücktritt und das Relief etwas ausflacht. Die Zementmergel wurden früher zur Zementherstellung abgebaut. Zu den Schloten des »Schwäbischen Vulkans« gehören der »Eisenrüttel« nördlich von Döttingen, dessen reiner Basalt früher als Bruchstein gewonnen, und der Thermalsinterkalk von Böttin­gen, der als »Bandmarmor« zu Zierstein verarbeitet wurde.

Wappen von Münsingen

In Silber (Weiß) eine liegende vierendige schwarze Hirschstange.

Beschreibung Wappen

Die seit 1339 belegten Stadtsiegel zeigen wie das heutige Wappen die geminderte Form des landesherrlichen Stammwappens. Im späten 16. und im 19. Jahrhundert erscheinen Belege mit den drei württembergischen Hirschstangen im rot bordierten silbernen Schild, im 17. und 18. Jahrhundert zeitweilig das unveränderte württembergische Stammwappen mit drei Hirschstangen im goldenen Schild. Davon sind die seit 1470 belegten Farben der Stadtflagge abgeleitet. Im Jahre 1604 wurde auch ein von Silber und Rot geteilter Schild mit einer schwarzen Hirschstange im silbernen Feld erwähnt. Die am 1. Juli 1971 aus einer Gemeinde-Vereinigung hervorgegangene neue Stadt Münsingen griff auf das ihrer gleichnamigen Vorgängerin 1948 verliehene Wappen und die rot-weiße Flagge zurück. Die Neuverleihung beider erfolgte am 18. Dezember 1972 durch das Innenministerium.

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