Dünsbach - Altgemeinde~Teilort 

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Typauswahl: Ortsteil – Historisches Ortslexikon
Typ: Teilort
Ersterwähnung: 1226

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
Zwei vorzeitliche Hügel auf der Flur Steinloh (Elpershofen) und auf der Flur Wacholder (Morstein) entdeckte neolithische Hornsteingeräte sind früheste Zeugen menschlicher Siedlungstätigkeit. Jedoch ist die Entstehung des heutigen Orts, dessen Namen sich entweder von einer Person oder dem Verb »dinsen«, das heißt »schwellen« ableitet, vermutlich in der frühmittelalterlichen Ausbauphase anzusetzen. Das mit Dünsbach erwähnte Forst (1226: Forst) bildete eine Gemarkung, welche lediglich durch die dem Jagstverlauf folgende Hochgerichtsgrenze getrennt wurde und sich aus den heutigen Wohnplätzen Groß- und Kleinforst zusammensetzte, wobei Großforst am rechten und Kleinforst, 1358 erstmals durch seine Mühle nachweisbar, am linken Jagstufer liegt. Die Burg des 1288 sicher nachweisbaren Wohnplatzes Morstein entstand wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und wurde möglicherweise von dem gleichnamigen Adelsgeschlecht errichtet. Der Bergfried, ein quadratischer Buckelquaderbau, stammt aus mittelalterlicher Zeit. 1570/71 erfolgte die Errichtung des »Alten Baus« im Renaissancestil mit Staffelgiebel, einem Rundturm vor seiner Südostecke und einer offenen Galerie auf Kragsteinen, die sich von der Stirnwand hin und um den Turm zieht. Der 1781 an der Nordostecke erstellte Neue Bau wurde 1913 abgebrochen. Ab 1711–30 entstand durch Ansiedlung von Handwerkern und Taglöhnern neben den herrschaftlichen Gebäuden der heutige Weiler. Die Erstnennung Elpershofens fällt in das 14. Jahrhundert (1300: »Elpershoven«). Abgegangen sind das 1363 erwähnte Höflein und das urkundlich nicht nachweisbare Reichenhofen. Dünsbach besitzt eine Arbeiterwohnsiedlung aus den Jahren 1967/69.
Historische Namensformen:
  • Tuntzebach 1226
  • Tintzbach 1345
Geschichte: Mit der Erstnennung 1226 (»Tuntzebach«) werden auch die Herren von Langenburg als früheste bekannte Grundherren erwähnt, welche ihren Herrschaftskomplex damals dem Hochstift Würzburg zu Lehen auftrugen. Vermutlich 1235/52 gingen die langenburgischen Besitzungen an Hohenlohe, das jedoch erst um 1345 als Grundherr nachweisbar ist. 1399 kurz nach seinem Verkauf an die Reichsstädte Rothenburg, Hall und Dinkelsbühl (1398) umfasste dieser Besitzkomplex einen Hof, zwei Huben, zwei Lehen und ein Gut. Im gleichen Jahrhundert werden auch die Herren von Morstein als Grundherren genannt (1358). Später konnte sich die dominierende Grundherrschaft der Herren von Crailsheim etablieren, die 1505 acht Güter umfasste. In Elpershofen sind zunächst grundherrliche Rechte Hohenlohes als würzburgisches Lehen nachweisbar (1300). Die Grafen von Württemberg besaßen als Leofelser Zubehör Güter, die sie 1409/68 an Vellberg verkauften. Die Herren von Crailsheim, die 1355 einige Güter von Hohenlohe erworben hatten, besaßen 1505 dort vier Güter und hatten Anfang des 19. Jahrhunderts schließlich die vollständige Grundherrschaft inne. In Großforst sind das Hochstift Würzburg (1226), Ansbach (1505), Morstein (1516) und Braunsbach als Grundherren nachweisbar, ebenso die Grafen von Württemberg 1370, welche von den Herren von Heimberg und von Enslingen einen Hof erworben hatten, der 1409/68 an Vellberg ging. 1732 war die Grundherrschaft in Großforst zwischen den Herren von Gemmingen, welche eine crailsheimische Linie beerbt hatten, den Herren von Crailsheim selbst und der würzburgischen Herrschaft Braunsbach geteilt. Limpurg besaß 1417 sechs Güter, die zumindest zum Teil 1548 an die Herrschaft Morstein gingen, welche 1563 auch den hohenlohischen Besitz an sich brachte. 1422 erwarb das Kloster Schöntal Güter von den Herren von Bachenstein und veräußerte sie 1581 an die Herren von Crailsheim weiter. 1800 teilten sich die Herren von Gemmingen und die würzburgische Herrschaft Braunsbach die Grundherrschaft in Kleinforst. Die Herren von Crailsheim erwarben 1337 einen Teil der Burg Morstein vermutlich von den Herren von Morstein. Diese verkauften 1358 einen weiteren Anteil als Eigen an Hohenlohe, das später 1393 neben dem ererbten einen zusätzlichen Burgteil als Lehen an die Herren von Crailsheim übergab. 1410 ging ein Viertel der Burg als Lehen an die Herren von Tierbach, welche diesen Teil 1431 an die Crailsheimer verkauften. Damit war die ganze Burg als Afterlehen in der Hand der Herren von Crailsheim, denn 1374 hatte Hohenlohe die Burg Morstein und deren Zubehör dem Hochstift Trier als Lehen aufgetragen. 1350 besaßen die Herren von Morstein den Dünsbacher Zehnten als ein mit der Morsteiner Burghut verbundenes hohenlohisches Lehen. Seit 1656 hatten dann die Crailsheimer die Zehntrechte in Dünsbach und Forst als Lehen des Hochstifts Würzburg inne. Jedoch gehörten seit 1647 den Crailsheimern nur noch neun Sechzehntel des Dünsbacher Zehnten, während die anderen sieben Sechzehntel an die Familie Gemmingen gingen. Hatte in Elpershofen Hohenlohe 1300 den Zehnt als würzburgisches Lehen innegehabt, so wurde dieser 1615 schließlich zwischen Hohenlohe und dem Stift Neumünster geteilt. Der Morsteiner Zehnt gehörte Anfang des 19. Jahrhunderts ebenfalls den Crailsheimern. Die Herren von Morstein werden vielleicht mit »Volcardus de Muorestan« (1240), gesichert mit »Heinrich von Morstein« (1288) erwähnt und entstammten möglicherweise der Ministerialität der Grafen von Flügelau. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts zogen sie sich aus ihrer namensgebenden Burg und deren Zubehör zurück und orientierten sich nach Hall und Rothenburg. Ihr Wappen beinhaltete ein Mohrenmotiv. Herrschaftliche Rechte in Dünsbach werden erst indirekt nachweisbar, als 1532 die Herren von Crailsheim und die reichsstädtischen Inhaber der Herrschaft Kirchberg wegen des Kirchweihschutzes und 1544 über das Gemeinderecht von Dünsbach Verträge abschlossen. Durch letzteren Vertrag wird ersichtlich, dass die Herren von Crailsheim damals schon über die Niedergerichtsherrschaft verfügten. In Elpershofen waren Anfang des 18. Jahrhunderts sämtliche Bewohner Untertanen der Herren von Crailsheim. In Großforst verfügten 1732 die jeweiligen Grundherren über die Vogteirechte, während die Gemeindeherrschaft braunsbachisch war und 1802 an Hohenlohe-Jagstberg ging. In Kleinforst war 1800 die Ortsherrschaft zwischen den von Gemmingen sowie der würzburgischen Herrschaft Braunsbach geteilt. 1566 bekamen die Herren von Crailsheim das Hals- und Hochgericht, Stock und Galgen für ihre Herrschaft Morstein verliehen. Das Hochgericht wurde von zwölf Schöffen ausgeübt. Der Galgen befand sich bis 1811 etwa 1 Kilometer südöstlich des Schlosses. 1763 sprach ein Vertrag Ansbach die Hochgerichtsbarkeit und Oberhoheit in Elpershofen zu, während es in Großforst schon seit 1399 die Oberhoheit innehatte. Erste Schritte zur Gemeindebildung werden 1596 mit dem für die niedergerichtlichen Belange zuständigen Dorfgericht in Dünsbach nachweisbar. In der 1700 erlassenen Morsteiner Gerichtsordnung werden dann die Gemeinde und das Amt des Bürgermeisters erwähnt. 1797 gab es in Dünsbach 32 Gemeinderechte. Elpershofen und Großforst hatten jeweils acht Gemeinderechte (1736). Während der reichsstädtischen Herrschaft (bis 1562) gehörte Dünsbach zur Herrschaft Kirchberg. Bis 1806 war die Herrschaft Morstein Teil des Ritterkantons Odenwald. Nach dem Übergang an Württemberg gehörten Dünsbach, Morstein und Kleinforst zunächst zum Oberamt Nitzenhausen, 1809/10 zum Oberamt Ingelfingen und seinem Unteramt Langenburg, 1811 zum Oberamt Blaufelden (ab 1812 Gerabronn). Elpershofen und Großforst gingen 1806 an Bayern und wurden erst 1810 württembergisch. 1938 kam Dünsbach zum Landkreis Crailsheim.
Wirtschaft und Bevölkerung: 1730 wohnten in Dünsbach in 52 Haushalten 325 Personen und in Morstein 81 Einwohner. 1808 lebten dann in Elpershofen 72, in Großforst 60 und in Kleinforst 40 Bewohner, während Dünsbach 465 und Morstein 199 Einwohner zählte. 1349 wird Weinbau in Dünsbach und Großforst erwähnt. Das Gewerbe wurde durch Mühlen in Kleinforst (1358) und Elpershofen (1457) sowie durch einen Glaser in Großforst (1677) vertreten. Für 1684 wird eine Gastwirtschaft in Morstein erwähnt. 1516 gab es einen Bader und 1630 einen Arzt in Dünsbach. Sowohl unter den christlichen als auch unter den jüdischen Bewohnern Dünsbachs, wobei letztere gezwungenermaßen vom Handel außerhalb der Herrschaft unter anderem mit Vieh lebten, war Armut weit verbreitet. Das Gleiche galt für die in Morstein angesiedelten Handwerker und Taglöhner, die nur zum Teil Arbeit im Schloss fanden.

Name: Schloss Morstein
Datum der Ersterwähnung: 1288

Kirche und Schule: Dünsbach, dessen Zugehörigkeit zur Pfarrei Bächlingen erstmals 1428 erwähnt wird, blieb nach Verlegung des Pfarrsitzes nach Langenburg 1553 zunächst im Pfarrverband. Weil die Dünsbacher wegen der geringeren Entfernung die Ruppertshofener Kirche bevorzugten, wurden sie 1563 dorthin umgepfarrt. Nachdem schon 1661 eine Winterschule in Dünsbach gegründet worden war, richtete die Herrschaft eine eigene Pfarrei ein, deren erster Amtsinhaber 1688 sein Amt antrat. In der vorreformatorischen Zeit unterstand Dünsbach mit Bächlingen dem würzburgischen Kapitel Künzelsau (seit 1487 Ingelfingen), danach dem Superintendenten in Kirchberg und ab 1808 schließlich dem Dekanat Langenburg. 1837 kamen Elpershofen von der Pfarrei Michelbach an der Heide und 1905 Groß- und Kleinforst von der Pfarrei Obersteinach dazu. Schon 1538 soll sich ein evangelischer Prediger in Dünsbach aufgehalten haben, doch ist der Beginn des reformatorischen Umbruchs um 1545 anzusetzen, als die Dünsbacher in der Bächlinger Kirche sicherlich mit den dort beginnenden reformatorischen Bestrebungen konfrontiert wurden. Daran dürfte dann auch die Verlegung des Pfarrsitzes nach Langenburg 1553 und der danach beginnende Zug der Dünsbacher in die Ruppertshofener Kirche nichts geändert haben, weil sowohl in Langenburg 1556 als auch in Ruppertshofen 1555 endgültig der reformatorische Prozess begann. Die protestantisch gesinnten Söhne des 1537 verstorbenen Ortsherrn Sebastian von Crailsheim gewährten später Flaccius Illyricus (1520–75), dem führenden Gnesiolutheraner, Zuflucht auf Morstein und unterstützten dessen Anhänger. In vorreformatorischer Zeit gab es eine 1425 geweihte, inzwischen abgegangene kleine Kapelle im Schlossgarten. 1618 wurde dann eine neu errichtete Schlosskapelle ihrer Bestimmung übergeben. Mit der Erhebung Dünsbachs zur Pfarrei wurde diese Kapelle 1688 zur Pfarrkirche und 1730 sowie 1738 erweitert und 1932 umgebaut. Nachdem sie 1969 abgebrannt war, erfolgte der Neubau auf kleinerem Grundriss. 1797 ist an der Dünsbacher Schule neben dem Schulmeister ein weiterer untergeordneter Lehrer nachweisbar. Das Schulgebäude wurde Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet. Katholiken zu Gerabronn.
Jüdische Gemeinde: Ein jüdischer Interessent erhielt 1760 die Erlaubnis, in Dünsbach Koscher-Wein zu lagern und an jüdische Kunden auszuschenken. Offenbar vor dem 30-jährigen Krieg begannen sich in Dünsbach Juden anzusiedeln. Nachdem es 1630/31 fünf Haushaltungen gab, wurde die jüdische Ansiedlung durch die Kriegsereignisse seit 1634 beendet, und erst um 1660 erfolgte ein Neubeginn. 1725 war die Zahl der Juden so angewachsen, dass es ihnen mit Erlaubnis der Herrschaft möglich war, in einem Privathaus Gottesdienst abzuhalten. 1799 wurde dann eine Synagoge errichtet. Die Zahl der jüdischen Bewohner, die 1797 vier Gemeinderechte innehatten, stieg von 19 (1730) auf 59 (1808). Die seit 1832 bestehende Religionsgemeinde (auch für Gerabronn) blieb stets klein. Die Zahl der Juden (1831: 103) verringerte sich durch Abwanderung; von den 1933 hier lebenden acht Juden kamen zwei in der Deportation um.

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