Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Esslingen entstand auf dem rechten Ufer des Neckars, der als natürlicher Wasser- und Verkehrsweg eine Talaue zwischen der Filderhochfläche im Süden und dem ansteigenden Schurwald im Norden durchfließt. Westlich, bei Mettingen, reicht der Schenkenberg bis fast an den Neckar, im Süden lässt der Eisberg nur einen schmalen Talstreifen bis zum heutigen Neckarverlauf. Im Osten verläuft das Tal in ähnlicher Breite gegen Oberesslingen, während sich im Norden der Schönenberg in die Talzone schiebt. Bereits in römischer Zeit gab es auf beiden Ufern des Neckars Verkehrswege. Prägend für die Esslinger Geschichte ist die Verbindung von Stadt und Fluss, der schon in der ersten urkundlichen Erwähnung 777 zur Beschreibung der Lage der »cella« ausreichte. Der 866 dokumentierte Ortsname »Hetsilinga« leitet sich von einem Personennamen Azzilo beziehungsweise Azzili ab, dessen Träger unbekannt ist. Der Ort verdankt Entstehung und Wachstum der Lage an einer bedeutenden West-Ost-Fernhandelsstraße. Überholt ist die Einschätzung, dass diese Straße aus Richtung Cannstatt zunächst ausschließlich am linken Neckarufer verlaufen sei und, da am Eisberg die Notwendigkeit des Uferwechsels bestand, mit Furt und danach Brücken ein Knotenpunkt entstanden sei, der die Entstehung Esslingens unausweichlich gemacht habe. Da zunächst das schon 1241 als erstes Stadttor genannte Mettinger Tor der zentrale Zugang zur Stadt war und noch 1289 von der Reichsstraße bei Obertürkheim die Rede ist, wird bis in das späte Mittelalter die rechte Uferstraße die bedeutendere gewesen und die Genese Esslingens mehr als die einer Stadt am Fluss als einer Brückenstadt anzusehen sein. Ebenso umstritten wie brisant ist die These, dass die innerstädtischen Kanäle die ehemaligen Hauptarme des Neckars waren und der heutige Neckar erst künstlich nach 1285 angelegt worden sei. Diese Maßnahme sei durch die hochwasserbedingte Zerstörung des Vorgängerbaus der heutigen Inneren Brücke ausgelöst worden und wäre als wehrtechnische Initiative König Rudolfs von Habsburg einzuschätzen. Direkte schriftliche Quellen für dieses gewaltige Unternehmen fehlen. Allerdings sind die beigebrachten Indizien durchaus schlüssig (Alter und Terminologie der Neckarbrücken, Datierung der Mühlenkomplexe usw.), wenn es auch denkbar erscheint, nicht von einer völligen Neuanlage des Neckarbettes, sondern vom Ausbau eines bereits vorhandenen Armes auszugehen. Auf jeden Fall gewann Esslingen mit dem Bau der steinernen Äußeren Brücke vor 1297 in der Verbindung von Kernstadt, der durch die Innere Brücke angeschlossenen Pliensau und dem durch den Bau der Äußeren Brücke vorbereiteten Ausgreifen auf das linke Neckarufer seine charakteristische Gestalt. Das Gebiet der mittelalterlichen Kernstadt weist nur spärliche vor- und frühgeschichtliche Funde auf. Im Einzugsgebiet des von Norden in den Neckar entwässernden Geiselbachs bestand eine neolithische Siedlung. Grabungen unterhalb der Stadtkirche Sankt Dionys, gelegen auf dem von dem Geiselbach gebildeten Schwemmfächer am Nordufer des sogenannten Rossneckars, konnten eine Besiedlung in der älteren Mittelbronze- (Gebäudereste) und der Urnenfelderzeit nachweisen. Sie reihen sich ein in weitere bronze- (Sirnau) beziehungsweise urnenfelderzeitliche (Berkheim, Oberesslingen, Ailenberg, Sirnau) Zeugnisse im Neckartal beziehungsweise auf den nahen Anhöhen. Spätrömische Funde (2. und 3. Jahrhundert nach Christus) unter der Stadtkirche sind uneindeutig, könnten aber auf einen nahen Gutshof hinweisen. In die merowingisch-alemannische Zeit weisen Glasgefäße des 5. Jahrhunderts aus demselben Fundkomplex, die auf einen gewissen Wohlstand schließen lassen. Obwohl die Einschätzung merowingerzeitlicher Gebäudespuren unter der Stadtkirche als alemannischer Herrensitz beziehungsweise als Eigenkirche bei einem Herrensitz zwar möglich, aber keineswegs gesichert ist, kann man von einer weitgehenden Siedlungskontinuität auf dem Gebiet der mittelalterlichen Kernstadt ausgehen. Im Bereich der mittelalterlichen Stadt befanden sich bereits im Frühmittelalter Siedlungen, die überformt wurden. Namenskundlich und archäologisch ist dies für die südliche Vorstadt Pliensau um die Jakobskapelle nachgewiesen. In einer weiteren Siedlung um die Agneskapelle, vermutlich »Niederhofen«, war die erste Niederlassung der Dominikaner in Esslingen. Um die Ägidienkapelle am heutigen Ottilienplatz könnte ebenfalls ein früher Siedlungskern bestanden haben. Gleiches lässt sich zumindest bei einigen der zahlreichen Kapellen annehmen, die bis in das 16. Jahrhundert Erwähnung finden. Eine erstmalig 1285 genannte Siedlung »Mühlbronn« ging später in der Obertorvorstadt auf. Im Bereich des Denkendorfer Pfleghofs konnten Siedlungsspuren des 12. Jahrhunderts ergraben werden. Zentralität entwickelte das vorstädtische »oppidum« (1077) Esslingen vor allem im Bereich des kultischen Zentrums (»cella«, dann Pfarrkirche), in der von der Wallfahrt profitierenden benachbarten Markt- und Handwerkersiedlung sowie möglicherweise der nördlich davon gelegenen herzoglichen, später staufisch-königlichen Pfalz, wiewohl deren Identifizierung mit dem späteren Salemer Pfleghof umstritten ist. Bereits im 12. Jahrhundert verfügte Esslingen, obwohl erst 1228 zur Stadt im Rechtssinn erhoben, über städtische Qualität. Der erste, im 13. Jahrhundert an den heutigen Rathausplatz verlegte Marktplatz könnte sich nördlich der Stadtkirche oder im heutigen Schwörhof befunden haben, wo sich die Nord-Süd-Verbindung vom linken Neckarufer in Richtung Rüdern und die Fernhandelsstraße am rechten Neckarufer trafen. Weitere Märkte (Hafenmarkt, Holzmarkt, Rossmarkt) und Plätze (Fischbrunnenplatz) kennzeichnen einerseits eine Spezialisierung der wirtschaftlichen Tätigkeit, andererseits eine Strukturierung des Stadtraums entlang der Straßenachsen in nord-südlicher und west-östlicher Richtung. Im 13. Jahrhundert bedeuten zunächst die Kirchenbauten einen Quantensprung in der städtischen Entwicklung: der zentrale Neubau der Pfarrkirche Sankt Dionys, Dominikanerkirche und -kloster im Westen, Franziskanerkirche und -kloster in dem zunächst weniger dicht besiedelten Areal um den Holzmarkt in der östlichen Kernstadt und die Kirchen und Konvente von Augustinereremiten, Karmeliten, Klarissen (beide in der Obertorvorstadt) und Sirnauer Dominikanerinnen (in der Pliensau). Mit der Allerheiligenkapelle entstand im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts südlich der Pfarrkirche eine repräsentative Friedhofskapelle. Einen Markstein stellt die Erbauung der Frauenkirche nach 1321 (Fertigstellung um 1520) anstelle der älteren Marienkapelle (vorherige Pfalzkapelle?) an der Nahtstelle von Kernstadt und Beutau-Vorstadt dar. Das Katharinenhospital wird 1232 erstmals genannt, expandierte ab dem frühen 14. Jahrhundert durch beharrliche Güterzukäufe und Baumaßnahmen und nahm schließlich die gesamte Fläche des heutigen Marktplatzes ein. Stadtbildend wurden auch die zahlreichen als Pfleghöfe bezeichneten Wirtschaftshöfe auswärtiger Klöster und sonstiger geistlicher Einrichtungen (Domkapitel Speyer), die sich seit dem zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts planvoll in Esslingen ansiedelten. Bei den profanen Bauten stehen zunächst fortifikatorische Bauwerke im Vordergrund. Die bald nach 1200 begonnene, erstmals 1241 erwähnte, spätestens 1268 abgeschlossene, wenn auch um 1300 noch im südwestlichen Bereich erweiterte Stadtummauerung der Kernstadt mit den mächtigen Stadttoren erweiterte den Stadtraum insbesondere nach Osten. Die ersten, stadtnahen Befestigungen der Esslinger Burg auf dem Schenkenberg, später Burgberg, werden vor deren Ersterwähnung 1314 entstanden sein. Schließlich bewehrten rund 60 Türme und Tore die Stadtmauer. Beachtung verdienen auch die erheblichen Baumaßnahmen zur baulichen Erschließung des städtischen Raumes, so die Verdohlung des Geiselbachs im Bereich des heutigen Marktplatzes und die Geländeerhöhungen im Bereich der Uferzone des Rossneckars. In das 13. Jahrhundert datiert zudem die Errichtung von Innerer und Äußerer Brücke als massive Steinbauten. Obwohl zwischen 1350 und 1404 ein sogenanntes Gerichtshaus südöstlich des heutigen Alten Rathauses belegt ist, stammen die kommunalen Großbauten nicht aus dem Jahrhundert der Stadterhebung. Ein städtisches Kauf- und Rathaus, gelegen an der Hauptdurchgangsstraße am Rossneckar, ist erstmals 1389 genannt. Es wurde 1701 bei dem Stadtbrand vernichtet und ab 1705 als Reichsstädtisches Rathaus (heute: Amtsgericht) an gleicher Stelle wieder errichtet. Anstelle der älteren Brot- und Fleischlauben (1250) wurde im südlichen Bereich des Marktplatzes ab 1422 ein weiterer charakteristischer spätmittelalterlicher Multifunktionsbau (heute: Altes Rathaus) mit Fleisch- und Brotlauben im Erdgeschoss, Repräsentations- und Verwaltungsräumlichkeiten in den oberen Stockwerken errichtet. Erst im späten 14. Jahrhundert treten die Zunfthäuser beziehungsweise Trinkstuben der 13 Esslinger Zünfte in Erscheinung. Der westliche Teil der an der Straße nach Cannstatt gelegenen Mettinger Vorstadt blieb außerhalb der Stadtmauer. Er bestand aus einem 1269 erstmals genannten, später vollständig spitalischen Mühlenkomplex sowie einem stadtnahen Bereich, in dem sich neben Häusern mehrere Keltern befanden, unter anderem die früheste in Esslingen genannte (1303). Vielfach wurden sozialkaritative Einrichtungen vor den Stadtmauern eingerichtet, so auch in der Mettinger Vorstadt, wo vor 1331 ein Sondersiechenhaus für Männer genannt wird und 1411 eine Elendenherberge gestiftet wurde. Erst 1257 wird die bereits seit dem 11. Jahrhundert besiedelte Pliensau in einer schriftlichen Quelle erwähnt. 1259 bestand mit großer Sicherheit die Innere Brücke beziehungsweise ein Vorgängerbau, der Kernstadt und Pliensau miteinander verband. 1292 wird die Pliensau als »suburbium« (Vorstadt) bezeichnet. Die Ummauerung wird bereits vor ihrer Erwähnung 1297 vollendet gewesen sein, im selben Jahr wird der Komplex der größten Esslinger Mühle, der Pliensaumühle, errichtet. Die Pliensau entwickelt sich zur bevölkerungsreichsten Esslinger Vorstadt. Schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird bereits eine Vielzahl von Besitzern und Bewohnern der Pliensau erwähnt, so das Kloster Sankt Blasien mit seinem Hof (1265), der 1650 von der Stadt angekauft und als Zunfthaus der Kärcher verwendet wurde. Spätestens 1292 siedelte sich das Kloster Sirnau in der Südostecke der Pliensauvorstadt an. Die erstmals 1313 erwähnte Jakobskapelle hingegen könnte schon wesentlich älter gewesen sein. Durch die Pliensau verlief die Fernhandelsstraße zwischen Äußerer und Innerer Brücke, deren Bebauung bereits für 1270 dokumentiert ist. Beide Brücken waren mit mehreren Toren gesichert, auf der Inneren Brücke befand sich die Nikolauskapelle. Im Norden der Pliensau verlief in west-östlicher Richtung der Rossmarkt. Der Name der nördlichen, vornehmlich von Weingärtnern bewohnten Vorstadt Beutau spiegelt die Existenz einer Mühle wider, die aber bereits 1379 abgegangen war. Durch die Beutau verlief der Geiselbach. Erstmals 1257 genannt, erscheint die Anlage der drei Straßen (Obere, Mittlere und Untere Beutau) im 14. Jahrhundert ausgeprägt. Die Ummauerung der Beutau wird deutlich vor ihrer Erwähnung 1343 vollendet gewesen sein. 1268 wird eine »neue Mauer« erwähnt. Darin ist wohl ein Teil der Befestigungsmauer zu sehen, die die Kernstadt nach Norden zum Burgberg beschirmte. In diesem Areal befanden sich, in beengter Hanglage, der Blaubeurer Pfleghof mit Kelter sowie, am Burgweg, der ab 1293 entstehende Kaisheimer Pfleghof mit Kapelle und Kelter sowie das vor 1282 gegründete Augustinereremitenkloster. Das innerstädtische Obertor (später: Brottor, dann: Wolfstor) in Richtung Oberesslingen wird 1268 erstmals genannt. Vor der Stadtmauer befand sich am Neckar zunächst die kleine Siedlung »Mühlbronn«, die in die entstehende östliche Obertorvorstadt mit einbezogen wurde. 1330 überließ König Ludwig der Bayer den Esslingern befristet die Reichs- und Judensteuern, um damit die Oberesslinger Vorstadt (Obertorvorstadt) zu ummauern. In diesem Kontext wurde auch das mächtige äußere Obertor als zentraler Stadtzugang von Osten angelegt. In der bis in das 19. Jahrhundert locker besiedelten Obertorvorstadt, beiderseits der zentralen Durchgangsstraße nach Oberesslingen, lagen die beiden Klöster der Karmeliter (spätestens 1281), wozu auch eine Mühle gehörte, und der Klarissen, die bereits seit Mitte des 13. Jahrhunderts in der noch nicht ummauerten Vorstadt ansässig gewesen sein könnten. Ebenfalls in der Obertorvorstadt befand sich der Adelberger Freihof. Mit der Vollendung der Befestigung auch der Vorstädte, der Ausbildung des Straßennetzes und der damit einhergehenden Fixierung des Stadtraums, der engen Bezugnahme von Straßen und Wasserläufen und den darauf bezogenen Gewerben in Kernstadt und unbefestigten Vorstädten sowie der sich festigenden sakralen und kommunalen Topographie gewinnt Esslingen im Verlauf des 14. Jahrhunderts den für Jahrhunderte gültigen städtebaulichen Rahmen. Demgegenüber stehen die spät- und nachmittelalterlichen Veränderungen zurück. Sie betreffen zunächst die Umnutzungen beziehungsweise den Abriss der Klosteranlagen und Kapellen, daneben den Wohn- beziehungsweise Geschäftsbau sowie die kommunale Bautätigkeit im fortifikatorischen (Ausbau der Burg bis Ende des 16. Jahrhunderts; dann ab 1750 Abriss der ersten Türme der Stadtbefestigung) beziehungsweise wirtschaftlichen Bereich (1440: Kornhaus; 1668: Schlachthaus). 1589 sind das Katharinenhospital mit dem Neuen Bau und die Nordfassade des Alten Rathauses (1586–89) durch Heinrich Schickhardt vollendet. Die größten baulichen Veränderungen resultierten aus dem Stadtbrand von 1701, bei dem im südöstlichen Bereich der Kernstadt neben Rathaus, Schlachthaus, sechs Zunft- und drei Gasthäusern circa 200 Häuser vernichtet wurden. In die neue Bebauung wurde neben dem Rathaus auch der Neubau (1722) der seit 1605 in Esslingen ansässigen Kanzlei des Kantons Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft integriert. Der schwäbische Kreis nutzte ab 1736 das ehemalige Kloster Sirnau als Zeughaus für die Kreisartillerie. Am Ende des Alten Reiches, 1773/74, verfügte Esslingen mit den Vorstädten Pliensau, Obertorvorstadt und Beutau über 1005 Häuser, davon fünf Kirchen, vier Schulen, 49 städtische Gebäude inklusive Zunfthäusern und Türmen, drei Keltern, acht Pfleghöfe, acht Mühlen und fünf Werkstätten. Die Existenz mehrerer früher Siedlungskerne im Bereich der Kernstadt stellt die Annahme einer ursprünglichen, angeblich geschlossenen städtischen Markung beziehungsweise Esslinger »Urmark«, die dann durch die großen Grundherrschaften zerstört worden sei, in Frage. Die Überformungen durch die Stadt erschweren die Bestimmung älterer Markungsgrenzen innerhalb der späteren Kernstadt beziehungsweise den Vorstädten, wenn auch deren Existenz besitzgeschichtlich erschlossen (Pliensau) ist oder durch die Lage von Leprosarien und Wegkreuzen im Einzelfall sichtbar wird. Die spätmittelalterlichen Grenzen treten hingegen eindeutig hervor. Mettingen war bereits früh mit der Esslinger Markung verschmolzen. Hier wie in Rüdern, Sulzgries, Krummenacker und den Hainbachorten (Erwerb der Vogtei: 1343) konnte endgültig in dem Ausgleichsvertrag mit Württemberg 1399 mit der Unterstellung der württembergischen Eigenleute unter die Esslinger Jurisdiktion das unmittelbare städtische Territorium weitgehend den älteren Einheiten Zehnt und Kirchspiel angeglichen und die dortigen Bewohner als Esslinger Bürger verstanden werden. Demgegenüber wurde im Osten der Gemarkung der Ort Oberesslingen, wo Stadt, Institutionen und Bürger den Großteil der Besitzungen innehatten, 1389 württembergisch. Auch im Westen musste Esslingen es schließlich 1507 zulassen, dass die Uhlbacher Gemarkung zu Ungunsten Mettingens und Rüderns über den Uhlbach hinaus ausgedehnt wurde. Zuwachs erhielt die Gemarkung der Reichsstadt vornehmlich auf dem linken Neckarufer, ausgehend von einem Brückenkopf mit der Heiligkreuzkapelle an der Äußeren Brücke. Beginnend im späten 13. Jahrhundert gelang es, den Grundbesitz Esslinger Bürger und Institutionen zum Nachteil der Klöster Sirnau und Weiler (1507) in die eigene Markung zu überführen. Schließlich konnte sich Esslingen den gesamten Uferstreifen von der Grenze der Zeller Gemarkung auf dem linken Neckarufer über die talseitigen Gebiete von Eisberg und Plienshalde über Galgenwasen und Brühl bis vor das Kloster Weiler aneignen. Aufgrund seiner Lage am Neckar waren Hochwasser mit Überschwemmungen die größte, periodisch wiederkehrende Bedrohung der Stadt und mehr noch der Verkehrswege beiderseits des Neckars. Bereits 1286 wird Esslingen ein Brückenablass zur Wiedererrichtung einer zerstörten Brücke (Innere Brücke?) gewährt. 1288 soll ein Unwetter auch Esslingen betroffen haben. Weitere Hochwasser in der Stadt sind aus den Jahren 1529, 1560, 1570, 1578, 1588, 1651, 1661, 1663, 1729 und 1778 bekannt. Die Stadt wurde zudem immer wieder von Bränden heimgesucht, die nicht mit Kriegshandlungen in Verbindung standen. Neben dem großen Stadtbrand von 1701 brannten auch einzelne Gebäudekomplexe nieder, so das Karmeliterkloster 1455, das Katharinenhospital 1484, die Ziegelhütte vor dem Obertor 1519, der Fürstenfelder Pfleghof 1541, das Klarissenkloster 1560, der Pulverturm in der Pliensauvorstadt 1573, das Fundenhaus 1602 und das Areal um die Frauenkirche 1742. Die Stadt, von größeren Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg verschont geblieben, und trotz weitgehender Verluste (Abbruch von Stadtbefestigung, Kirchen, Klöstern im 19. Jahrhundert) mit im wesentlichen noch erhaltenem historischem Stadtbild, liegt mit ihren älteren Teilen rechts des in Südost-Nordwest-Richtung ziehenden Neckars und steigt am Hang der Schurwald-Filder an. Die Altstadt, deren ältester Kern um die Dionysius-Kirche zu suchen ist, drängt sich in ovaler Form zwischen dem Fuß des Burgbergs und dem nördlichen Arm des Neckars, der in zwei Arme geteilt und mehrere Inseln bildend, die Altstadt von der südwärts zum Hauptstrom des Neckars sich erstreckenden ältesten Vorstadt, der Pliensauvorstadt trennt, die bereits 1297 in die 1212 begonnene Stadtbefestigung einbezogen war. Im Osten schließt sich die Obertorvorstadt (nach 1330 ummauert), im Westen die Mettinger Vorstadt an den Stadtkern an, im Norden die Beutauvorstadt westlich der auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden, an der Ostseite 1515/27 erneuerten »Burg« (bis ins 18. Jahrhundert »Pferrich«, kein Herrensitz). Diese bildete ein städtisches Bollwerk nach der Bergseite hin und war durch lange, z.T. erhaltene Schenkelmauern mit der Stadtbefestigung verbunden. Ebenfalls erhalten sind die Ringmauern der Burg mit dem »Dicken Turm«. Auf den Stadtkern zu zielen die beiden alten Neckarbrücken, Lebensadern der mittelalterlichen Stadt: die nachweislich am Ende der Stauferzeit entstandene Pliensaubrücke, von deren drei Tortürmen das Pliensautor noch steht (die Erhaltung von Brücke und Tor bildet ein schwieriges Problem für die moderne Verkehrsplanung), und die »Innere Brücke« über die Neckararme (Wehr- und Roß-Neckar) mit der Nikolauskapelle. Die Stadtbefestigung, eine der bedeutendsten in Süddeutschland, hatte über 50 Mauertürme, in der inneren Stadt 12 und in den Vorstädten 14 Tore. Außer dem Torturm an der Pliensaubrücke sind von der inneren Mauer der Stauferzeit das Wolfstor (1268 genannt, vor 1531 auch Oberesslinger Tor geheißen) mit staufischem Löwen und der Schelztorturm (1377) erhalten. Beim Schelztorturm die Agnesbrücke (1893, seit 1569 steinern), bei der sich die Arme der Esslinger Stadtkanäle treffen. Auf dem freien Raum nördlich der doppeltürmigen Dionysiuskirche stand das seit 1811 abgebrochene städtische Spital, von dem nur die Kelter (Haus Kielmeyer) geblieben ist. Gegenüber, östlich der Kirche, der einstige speyerische Pfleghof mit mächtigen Kellergewölben, jetzt im Besitz der ältesten deutschen, 1826 gegründeten Sektkellerei. Nördlich davon, am Aufgang zur Neckarhalde, die hochgotische Frauenkirche. Der eigentliche Marktplatz, nach Osten an das einstige Spitalareal anschließend, ist beherrscht vom Barockbau des Rathauses, dem sogenannten Oberen Palmschen Bau. Er wurde 1748 für Franz Gottlieb Freiherr von Palm, vorwiegend nach den Plänen von G. D. Kandier, errichtet. Teilweise finden sich noch schöne Beispiele des Esslinger Bürgerhauses (mehrgeschossig, Kellerhälse, ursprünglich unbewohntes Erdgeschoss, Treppenhäuser, z.T. mit Stuckarbeiten im 1. oder 2. Wohngeschoss, außen in der Regel verputzt, oft noch mit Aufzugshaube) zwischen Marktplatz und Ottilienplatz, Roßmarkt und Sirnauer Straße; Beispiele des Esslinger Weingärtnerhauses (eingeschossig, Kellerhälse) vor allem in der Beutau. Am Marktplatz steht ferner das sogenannte Alte Rathaus, ein spätgotisches zweigeschossiges Fachwerkhaus (1430 erstmals genannt, als Steuer- und Kaufhaus). Im Erdgeschoss durchgehende, durch Ständer längsgeteilte Halle, einst mit Verkaufsständen für Lebensmittel. Im Obergeschoss Bürgersaal (mächtige Eichenholzstruktur). 1586/89 erhielt die gegen den Markt gerichtete Giebelseite eine um ein Stockwerk erhöhte Fassade mit Kunstuhr und Glockentürmchen (von Heinrich Schickhardt). Den Westrand des Marktplatzes säumen das ehemalige Dominikanerkloster (jetzt Stadtkämmerei), die frühgotische Paulskirche (seit 1860 katholische Pfarrkirche) und der ehemalige Schwörhof. Das ursprüngliche Rathaus am Roßneckar brannte 1701 ab. Der an seiner Stelle von P. Joachim und J. J. Börel 1705/15 errichtete Neubau mit zwei Treppenhäusern und stuckiertem Kaisersaal mit Deckengemälde von Paul Ambr. Reith (1726/27) wurde nach 1803 vom württembergischen Staat beschlagnahmt und dient jetzt als Amtsgerichtsgebäude. In derselben Straße (Ritterstraße), deren großzügige Anlage ein Großbrand des Jahres 1701 ermöglichte, das ehemalige Haus des Ritterkantons Kocher, in oberschwäbischem Barock 1722/25 von M. Widmann erbaut (jetzt Landratsamt). Am Krautmarkt eines der ältesten erhaltenen Steinhäuser (Gelber Turm), Beispiel für die mittelalterlichen Wohntürme der Geschlechter. Seit dem 19. Jahrhundert dehnte sich die Stadt im Zuge der Industrialisierung mächtig aus. Westlich der Pliensauvorstadt (im alten Sinne) entstanden die Bahnhofsanlagen, der Streifen westlich der Altstadt zwischen Bahn und Neckar wurde namentlich von Industriebetrieben besiedelt. Weiter neckarabwärts entstanden die ausgedehnten Anlagen der Maschinenfabrik Esslingen (seit 1846). Seit 1865 besteht die Pliensauvorstadt (im neuen Sinne) am linken Neckarufer. Die Eingemeindung von Oberesslingen (1913) sowie von Hegensberg und Kimmichsweiler (1914) eröffnete weitere Ausdehnungsmöglichkeiten. Die Pliensauvorstadt setzte sich links des Neckars fort. Im Norden begann die Bebauung der Talhänge. 1909 entstand die Gartenstadt Neckarhalde, nach dem Ersten Weltkrieg oberhalb der »Burg« eine umfangreiche, nach dem Zweiten Weltkrieg in die Stadtteile Wäldenbronn, Hohenkreuz, St. Bernhard und Serach aufgegliederte Wohnsiedlung. 1927 Zugang von Teilen der Gemarkung Deizisau, 1935 und 1938 der Domäne Weil und Teilen der Gemarkungen Berkheim, Nellingen auf den Fildern und Uhlbach. Im Norden dehnte sich die Bebauung auf die Keuperhöhen in Richtung auf die Filialorte aus. Im Süden wurde mit der Anlage des Stadtteils Zollberg die Liashochfläche der Filder erreicht. Im Westen kam im Bereich Schelztorstraße-Roßneckar 1974/76 ein Sanierungsprojekt mit Hochhauskomplex zur Ausführung. Das Esslinger Industriegebiet im Süden zwischen Bahnanlagen und Neckar erweiterte sich nach dem Zweiten Weltkrieg nach Osten hin bis zur Sirnauer Brücke und ab 1960 in Richtung Zell. |
Historische Namensformen: | - cella super fluvium Nettra 0777
- Hetsilinga 0866
- Ezzelingen
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Geschichte: | Erste herrschaftliche Spuren in Esslingen weisen auf den Vorbesitzer der im Testament des Abtes Fulrad von Saint Denis von 777 genannten »sechste[n] Zelle […] oberhalb des Flusses Neckar«, die unzweifelhaft mit Esslingen gleichgesetzt werden kann. Der nicht zu identifizierende Hafti wird ein vornehmer Alemanne gewesen sein, der im Kontext des Erlöschens des alemannischen Herzogtums mit dem Gerichtstag von Cannstatt (746) dem Abt als Repräsentanten der Zentralgewalt seine entweder bereits zu einer Siedlung oder zu einem Herrenhof gehörende Eigenkirche übergab. Die Freiwilligkeit dieses Akts ist dabei ebenso ungewiss wie eine mögliche Verbindung Haftis zur Familie der Pleonungen, die ab circa 650 ungefähr ein Jahrhundert den Neckargau dominierte. Die Gründung der »cella« geht aller Wahrscheinlichkeit nach erst auf Fulrad von Saint Denis zurück und muss im Kontext seiner anderen Gründungen in Alemannien betrachtet werden. Sie war, neben ihrer ökonomischen Funktion, Ausdruck der Strategie der fränkischen Zentralgewalt, mittels monastischer Stützpunkte entlang wichtiger Verkehrswege Christianisierung und herrschaftliche Durchdringung Schwabens mit möglichen Expansionen (Bayern) zu verbinden. Nach dem Tode Fulrads (784) fiel auch die »cella« in Esslingen bestimmungsgemäß an das Kloster bei Paris, wo sie nach einem problematischen Diplom Karls des Kahlen von November 865 (?) spätestens nach 832 der Ausstattung des Konvents diente. Ein Immunitäts- und Schutzprivileg König Ludwigs des Deutschen vom 28. Juli 866, in dem die im Neckargau verortete »cellula« in Esslingen (»Hetsilinga in pago Nechragauue«) sowie ein dazugehöriger Markt erwähnt sind, deutet sowohl auf eine Gefährdung der Position des 865 geplünderten Klosters Saint Denis hin als auch auf die Bedeutung der Außenbesitzungen, unter denen Esslingen nach dem elsässischen Leberau eine bevorzugte Position einnimmt. Erstmals wird nun das Reich in Esslingen als Faktor fassbar. Es gibt Anzeichen dafür, dass Saint Denis bereits im 10. Jahrhundert seine Rechte in Esslingen eingebüßt hat. Demgegenüber deuten Münzprägungen auf eine Dominanz des schwäbischen Herzogtums unter Herzog Liutolf (949/50–953/54) hin. Strittig ist, ob Esslingen als herzoglicher Münz- und Marktort eher Stuttgart mit seinem »Stutengarten« zugeordnet (Maurer) war oder ob es seit längerem Cannstatt »als Zentrum alemannischer Herzogsherrschaft im mittleren Neckarraum abgelöst« (Bernhardt) hatte und Pfalzort war. Für königliche Rechte beziehungsweise ein Fortbestehen oder die Erneuerung der Stellung des Klosters Saint Denis wiederum sprechen in Esslingen geprägte Münzen aus der Zeit Heinrichs II. (1002–24). Auch wenn entsprechende Quellen fehlen beziehungsweise als Fälschungen anzusehen sind, ging Esslingen, entweder mit dem schwäbischen Herzogtum oder über Welf VI., an die Staufer über. Versuche von Saint Denis, in den 1140er Jahren mit Hilfe des französischen Königs die Rechte zurück zu gewinnen, blieben weitgehend erfolglos. Als staufischer Verwaltungsmittelpunkt beziehungsweise Zentrum der Fildergrafschaft (bis 1238) tritt Esslingen 1181 mit einem Aufenthalt Kaiser Friedrich Barbarossas in Erscheinung, dem zahlreiche Herrscheraufenthalte des 13. Jahrhunderts nachfolgten. Die Stadtkirche wird bei ihrer Schenkung an das Domkapitel Speyer durch Friedrich II. 1213 als Erbgut des Königs bezeichnet, der Schenkung stimmt 1215 Herzog Heinrich von Brabant als Verwandter zu. In Esslingen hat, anders als in anderen späteren Reichsstädten, in der kommunalen Frühzeit kein anderer Territorialherr als die Staufer beziehungsweise das Reich versucht, die Stadtherrschaft an sich zu ziehen. Die Staufer und deren Nachfolger an der Reichsspitze blieben diejenige oberste Gewalt, von der sich jegliche Herrschaft über und in Esslingen ableitete. 1220 begegnet erstmals ein wohl ministerialischer königlicher Schultheiß als Vertreter des Königs, der über die Esslinger Gemarkung hinaus als Vorsteher von Niedergericht und Verwaltung amtierte (1240 für das Kloster Weiler). Die nach der Errichtung der Reichslandvogtei Niederschwaben (1235, 1274) mit der hohen Gerichtsbarkeit in Esslingen betrauten königlichen Vögte (nachweisbar: 1238 und 1279) scheinen dagegen geringere Wirkung hinterlassen zu haben. Es kann als zweifelsfrei erwiesen gelten, dass Esslingen, das bereits zuvor über zentralörtliche städtische Qualität verfügte, 1228 von König Heinrich (VII.) zur Stadt im Rechtssinne erhoben wurde. Bereits im Folgejahr werden städtische Amtsträger in den Quellen fassbar. Das erste Esslinger Stadtrecht selbst ist nicht bekannt, seine hervorragende Stellung dokumentiert aber die Übertragung durch König Rudolf von Habsburg auf Ulm 1274. 1280 erhält auch Brackenheim das Esslinger Recht, 1330 Cannstatt, 1434 Weil der Stadt. Das Große Esslinger Stadtsiegel mit dem Reichsadler und der Umschrift »SIGILLVM BVRGENSIVM IN EZZELINGEN« wird 1229 erstmals erwähnt und liegt im frühesten Abdruck von 1232 vor. Ab 1344 wird daneben ein zweites Großes Stadtsiegel verwendet. Zur Unterscheidung von den zahlreichen Adlerwappen anderer Reichsstädte wurde der gespaltene Brustschild hinzugefügt, der – wohl in Anlehnung an die Tracht der Stadtmiliz – zunächst in Grün und Braun, seit 1600 aber in der Farbenverbindung Grün und Rot erscheint. Letztere bestimmt seit 1601 auch die Stadtflaggen. Im Brustschild der Wappen sind seit dem 17. Jahrhundert auch die Buchstaben »CE« für »Civitas Esslingensis« zu sehen. Verfassungsentwicklung und -wirklichkeit des zweiten und dritten Viertels des 13. Jahrhunderts sind nur schwer zu fassen. 1229 begegnen Stadtrichter (»iudices civitatis«) als Zeugen, 1232 Geschworene (»cives iurati«) als Vertreter der Bürgerschaft. Ungeachtet der herrschaftlichen Dominanz, die sich in der Person des königlichen Schultheißen als Vorsitzendem des Gerichts und Vorstehers der Verwaltung manifestiert, besitzt Esslingen damit schon vor 1250 Vorformen und institutionelle Zwischenstufen auf dem Weg zu einem Rat. Dies ist für Südwestdeutschland eine frühe Entwicklung. Auch in Esslingen verfestigt sich zunächst durch die Schwäche der Zentralgewalt im Interregnum nach 1250, dann aber auch im Konsens mit der Reichsspitze die Entwicklung eines zunehmend handlungsfähigen Rats: Ab circa 1270 verstetigt sich in den Quellen die Nennung von Räten (»consules«) als Vertretung der Gemeinde, 1274 erscheint ein Rat, 1286 gibt es einen gewählten Bürgermeister, 1291 partizipieren bereits »scabini« (wohl: Zunftmeister) an der städtischen Verwaltung. Damit treten diejenigen Strukturen in Erscheinung, die im 14. Jahrhundert die kommunale Selbstverwaltung darstellen und dem direkten herrschaftlichen Zugriff des königlichen Stadtherrn ein Ende bereiten. Parallel zu der Ausdifferenzierung der kommunalen Selbstverwaltung vollzieht sich die Entwicklung Esslingens zur Reichsstadt, insbesondere ihrer Reichsunmittelbarkeit. Esslingen ist in der Reichssteuerliste von 1241 vertreten, in der die Kommune mit 120, die örtliche Judengemeinde mit 30 Mark jährlichen Abgaben an den König aufgeführt wird. Die stattliche Höhe der Besteuerung wirft ein Schlaglicht auf den fortgeschrittenen Entwicklungsgrad der Stadt. Daneben tritt die königliche Stadtherrschaft über Esslingen im 13. Jahrhundert vielgestaltig in Erscheinung: Neben Stadtrechtsverleihung (1228) und Einzug der Reichssteuer (1241) durch das direkte Eingreifen in besitzrechtlichen Fragen (etwa: Ansiedlung der Dominikaner 1233 beziehungsweise 1241), den Schutz geistlicher Institutionen, die Verfügung über die Regalien (Zoll: 1266; Fischerei: 1231), über Steuerbefreiungen ansässiger geistlicher Institute (erstmals für Salem und Bebenhausen 1231/32) und Steuerprivilegien für die Stadt (erstmals 1274) bis hin zu den Verpfändungen städtischer Leistungen (so der Reichssteuer erstmals 1243) und Ämter (Schultheißenamt an Württemberg vor 1316). Zudem fungiert die Stadt für das Reich als Aufenthalts- und Rückzugsort (über 30 bekannte Herrscheraufenthalte allein im 13. Jahrhundert), weiterhin als Schlüsselort der Reichsgutverwaltung im Fildergebiet sowie als militärischer Stützpunkt des Reichs in den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Reichsspitze und Dynasten (etwa unter Rudolf von Habsburg), aber auch in den Kämpfen um die Krone nach 1313. Nachdem bereits Ende des 12. Jahrhunderts eine Zunahme bürgerlicher Autonomie zu verzeichnen war, gelingt es Esslingen im frühen 14. Jahrhundert, von Seiten der Reichsspitze wertvolle Privilegierungen zu erlangen, die teilweise in den dauernden Rechtsbestand übernommen werden konnten: Steuerfreiheit, freie Wahl des Schultheißen, das Recht der freien Bürgeraufnahme und das »Privilegium de non evocando« (alle 1315), die Festschreibung der Reichssteuer (1315) und das Verbot des Erwerbs von Grundstücken durch geistliche Institutionen (1330). Die Stadt kann dann im Verlauf des 14. und im 15. Jahrhundert die Autonomie nach innen zunehmend verfestigen, so durch die endgültige Erlangung der zwischenzeitlich verpfändeten Ämter des Schultheißen (vor 1388) und des Vogtes (ab 1404: Amann). Die Gerichts- und Steuerhoheit ist schließlich mit den Privilegien König Wenzels von 1398 de facto vollendet, die Verleihung des Blutbanns durch Kaiser Maximilian I. 1493 bestätigt nur noch den erreichten Zustand. Im Innern der Stadt hat sich Ende des 13. Jahrhunderts eine städtische Struktur mit dem Gericht als dem hochrangigsten Gremium, einem Bürgermeister und einem zusätzlichen Rat herauskristallisiert. Räte und Bürgermeister entstammen den vornehmsten Familien, dem sich vielfach aus Niederadel und Ministerialität entwickelnden Patriziat. Allerdings sind in Esslingen spätestens ab 1290/91 auch die Zunftmeister als Vertreter der zwangsorganisierten Handwerkerschaft im Rat vertreten. Der Nachweis von Zunftmeistern 1291 verweist auf handwerkliche Organisationsstrukturen. Rudolf von Habsburg ließ den Zünften im Einzelnen nicht bekannte Privilegien zukommen, so das Wahlrecht, da aus einer Ratsmitteilung an Reutlingen von 1299 hervorgeht, dass allein die Zunftmitglieder den jeweiligen, jährlich wechselnden Zunftmeister wählen konnten. Die politische Partizipation der Zunftmeister im Rat wird mit der ersten Regimentsordnung von 1316 festgeschrieben. Ebenfalls noch im 13. Jahrhundert hat sich die Zahl von 13 Zünften verfestigt, in denen zumeist verwandte Handwerkszweige organisiert sind. 1331 liegt eine erste Esslinger Zunftordnung vor. Mit der Regimentsordnung von 1316, die nun bereits von den kommunalen Organen selbst erteilt wird und sich in hohem Maße um gesellschaftlichen Konsens bemüht, erweist sich die Stadtverfassung in ihren bestimmenden Elementen bis zur epochalen Verfassungsänderung von 1552 als vorgebildet: Die sich durch Kooptation ergänzenden zwölf Richter inklusive Bürgermeister und Schultheißen sind gleichzeitig Räte sowie Richter bei straf- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Zusätzlich mit sechs weiteren Ratsherren und den Zunftmeistern der 13 Esslinger Zünfte, also insgesamt 31 Personen, bilden sie den Kleinen Rat. Ein weiteres, bereits 1299 erwähntes Gremium, der Große Rat, wird 1335 fixiert und bindet einen weiteren Kreis von Bürgern in zentrale Materien wie militärische Konflikte oder Steuerfragen ein. In diesem aus 59 Personen bestehenden Gremium besitzen die nichtpatrizischen Kreise die numerische Überlegenheit. Die Heftigkeit innerstädtischer Auseinandersetzungen tritt schlaglichtartig in den allerdings quellenmäßig schwer zu rekonstruierenden Konflikten zwischen der in der Regel die städtischen Führungsschichten unterstützenden Reichsspitze und den städtischen Zünften zu Tage. Unterschiedliche innerstädtische Parteiungen begegnen bereits im Thronstreit zwischen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern, den die Zünfte unterstützen. Vor 1335 müssen sich dann Teile der Bürgerschaft (wohl die Zünfte) so massiv gegen den Kaiser erhoben haben, dass dieser die Stadt mit einer hohen Strafzahlung belegte. Auch Karl IV. ersetzt 1375 handstreichartig die dem Reich angeblich schädliche alte Regimentsordnung, nachdem sich Bürger in einer Friedenseinung verbunden hatten. Die Auseinandersetzungen zwischen Stadtregierung und Zünften waren keineswegs nur in dem Bestreben um politische Partizipation begründet; gerade im 15. Jahrhundert nehmen Konflikte zwischen einzelnen Zünften (1400: Gerber- und Metzgerzunft) beziehungsweise einzelnen Zünften und Rat (Bäckerzunftaufstand 1414) zu. Obwohl die Einführung des Großen Rates 1335 sowie die Verfassungsreformen im Zuge der 2. und 3. Regimentsordnung von 1376 (Beteiligung an der Wahl der Richter und Räte) und 1392 eine erneute Verbesserung der zünftischen Position herbeiführten, erscheint es übertrieben, für Esslingen von einer »Zunftherrschaft« (Knospe) zu sprechen. Da sich das aus Adel, Ministerialität und sonstigen Grundbesitzern entstandene Esslinger Patriziat vor 1552 nicht ständisch abschloss und so einer erheblichen personellen Fluktuation unterworfen war, konnte auch nichtpatrizischen Familien der Aufstieg in die Führungspositionen gelingen, was zur Milderung der ständischen Gegensätze beitrug. Ende des 15. Jahrhunderts verfestigten sich obrigkeitliche Tendenzen in Verwaltungspraxis (Eidbuch: 1495; Ordnungsbuch: 1518) und Stadtverfassung, so bei der Erneuerung der Regimentsordnung von 1414 im Jahr 1498. Diese kamen mehr der Zunftaristokratie als dem älteren Patriziat zugute, das kaum mehr die patrizischen Positionen (zwölf Richter und sechs Räte) besetzen konnte. 1522 wurden sowohl eine neue Vermögenssteuer als auch eine erste städtische Polizei eingeführt, daneben zahlreiche Regelungen für sämtliche Lebensbereiche erlassen. 1529 werden erstmals neun »Geheime« (Bürgermeister und acht Richter, dazu ohne Stimmrecht der Stadtschreiber) als innerer Zirkel des Rats fassbar. Im gleichen Jahr wurde mit der Abtrennung des Amtes des Syndikus von der Stadtschreiberei ein Bevollmächtigter für auswärtige Angelegenheiten geschaffen. Die Ämter von Syndikus und Stadtadvokat wurden 1672 aufgehoben und zwei Konsulentenstellen geschaffen. Die anfangs zögerliche, dann eindeutige Einführung der Reformation 1531 mündete in den Erlass einer Zuchtordnung (1532), die Installation der Zuchtherren als eigener Behörde sowie die Esslinger Kirchenordnung von 1533 als obrigkeitlichen Manifestationen. Wichtiger als anschließende Differenzen zwischen Rat und Geistlichkeit war die Durchsetzung des politischen Einflusses der Zünfte und ihrer Vertreter, die in der Frage der Behandlung der Lehensgüter der Grundbesitzer kulminierte und letztlich zur Ausschaltung der Vertreter des Patriziats führte. Die Niederlage im Schmalkaldischen Krieg (1541), eine württembergische Handelssperre (1541–1544) und die Annahme des Interims (Mai 1548) bilden den Hintergrund der Installation des sogenannten »Hasenrats« durch den kaiserlichen Hofrat Haas (Januar 1552) mit der Verkleinerung der Ratsgremien und der Umwandlung der Zünfte von politischen zu ausschließlich gewerblichen Vereinigungen. Die Zünfte konnten noch einmal kurzfristig die alten Verfassungszustände etablieren (Juli/August 1552), im September 1552 trat dann die von Kaiser Karl V. oktroyierte Ratsverfassung in Kraft. Es wurde ein Geheimer Rat aus fünf Personen (davon drei Bürgermeister) geschaffen, der nun zur eigentlichen städtischen Obrigkeit wurde. Ergänzt um weitere 16 Bürger umfasste der Kleine (beziehungsweise Innere) Rat 21 Personen (davon zwölf Richter), während der aus den Handwerkern rekrutierte Große Rat nur noch 18 Mitglieder hatte. 1633 wurde verfügt, den Großen Rat nur in Ausnahmefällen einzuberufen. Bedeutsam für die Oligarchisierung waren vor allem die kooptativen Wahlmechanismen, die einer Repräsentanz der Bürgerschaft im Kleinen Rat den Riegel vorschoben und dafür sorgten, dass die lukrativen Ratsämter in den Händen eines kleinen Kreises bevorrechtigter Familien quasi erblich wurden. Zudem gewannen die beamteten Juristen an Bedeutung. Oligarchische Tendenzen zeigten sich auch im Bereich der Kirchenverfassung, so bei der Ersetzung der unabhängigeren Superintendanz durch ein Seniorat (1699) und der neuen Kirchenordnung (1703). Im Kontext der Verschuldungskrise wurde 1748 und 1752, neben einer Streichung begleitender Leistungen für Amtspositionen, auch die Zahl der Amtsträger verkleinert: nur noch zwei anstatt drei Bürgermeister (damit auch nur noch vier Geheime Räte), 14 statt 16 Mitglieder des Kleinen Rats (Senatoren), zehn statt 18 Mitglieder des Großen Rats (Assessoren). Daneben wurde die in der Frühen Neuzeit erheblich angewachsene Bürokratie durch die Streichung zahlreicher Stellen zurückgestutzt. Bezeichnend für die Tendenz zur Oligarchisierung und eines Wandels der städtischen Leitungsgremien von Repräsentanten der genossenschaftlichen Bürgerschaft zu einer Obrigkeit ist die Entwicklung des mit der Regimentsordnung von 1376 vollständig ausgebildeten Schwörtages, der um Jakobi (25. Juli) begangen und auch nach der Verfassungsreform von 1552 beibehalten wurde. Der letzte reichsstädtische Schwörtag im Schwörhof wurde 1797 abgehalten. Bereits 1315 erhielt Esslingen das »Privilegium de non evocando«, das 1346 erweitert wurde. 1431 befreite Kaiser Sigismund die Stadt von auswärtigen, 1459 Friedrich III. sie dann von den westfälischen Gerichten. Ladungen von Stadt und Bürgern an das Hofgericht Rottweil blieben davon ebenso unberührt wie vor Reichskammergericht und Reichshofrat. Nach einem Privileg von 1541 konnten Klagen gegen die Gemeinde nur an die Räte von Ulm, Heilbronn und Reutlingen gebracht werden. Als Oberhof bei strittigen Entscheidungen fungierte zeitweise Köln. Dem Stadtgericht stand zunächst der Schultheiß vor. Den endgültigen Erwerb des Amtes dokumentiert auch die Einführung eines Gerichtssiegels ab 1388. Der Rat zog zunehmend die Strafgerichtsbarkeit an sich, das Stadtgericht hingegen Zivilgericht und die Freiwillige Gerichtsbarkeit: Dieser Prozess ist Ende des 14. Jahrhunderts abgeschlossen. Die vorher schwankende Zahl der Richter bleibt mit der Regimentsordnung von 1376 stabil bei zwölf Personen. Die früheste bekannte städtische Verordnung in Rechtssachen aus dem Jahr 1319 gilt der Bestrafung von Totschlag und anderen Delikten, ab 1368 wird die Kompetenz des Rates im Bereich der peinlichen Gerichtsbarkeit, die später durch kaiserliche Privilegien untermauert wird (1373, 1375), manifest. Für spezielle Fragen und Delikte werden Kollegien sowie Gremien eingerichtet (1370), etwa die ab 1404 nachweisbaren Einunger. Auch nach der Verfassungsänderung von 1552 blieb das Stadtgericht, nun gebildet aus dem Kleinen Rat unter Vorsitz des Stadtamanns (vormals: Vogt), oberste städtische Gerichtsbehörde wie insgesamt das Bestreben zunahm, »die exklusive Rechtshoheit der weltlichen Obrigkeit« (Schröder) auszubauen und konkurrierende, etwa geistliche Rechtsinstanzen auszuschalten. Die peinliche Gerichtsbarkeit verblieb beim Rat. Eine umfassende Kriminalordnung wurde 1725/30 erlassen. Auch in Esslingen lag die Hinrichtungsstätte zunächst am Markt, wurde dann aber an die städtische Peripherie, auf den Galgenwasen am linken Neckarufer westlich der Äußeren Brücke, verlegt. Das Hochgericht wurde mehrmals zerstört, aber immer wieder, zuletzt 1745, aufgebaut. Bereits 1529/30 wurden in Esslingen sechs Täufer hingerichtet. Der erste Hexenprozess, mit Anwendung der Folter, fand in Esslingen 1543 statt, der Ausgang ist ungewiss. Überregional bekannt wurde der Fall der angeblich nahrungsenthaltenden »geschwollenen Jungfrau« Anna Ulmer, die 1551 enttarnt, ihre Mutter hingerichtet, sie selbst aber zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Eine erste Hexenverfolgung mit einem Opfer datiert aus den Jahren 1562/63. Größere Ausmaße nahmen die unter dem Ratsadvokaten Daniel Hauff 1662 beginnenden Verfolgungen an, die nach dessen Tod (Oktober 1665) bald endeten: Von 75 Angeklagten, die mehrheitlich aus den Spitalorten Möhringen, Vaihingen und Deizisau stammten (45 Personen), wurden 40 hingerichtet beziehungsweise starben in Haft, mehrheitlich Männer. Steuerbefreiungen für die Klöster Salem (1230) und Bebenhausen (1232) zeigen, dass schon seit dem frühen 13. Jahrhundert neben der Reichssteuer auch städtische Steuern (allgemeine, eidlich beschworene Vermögenssteuer) erhoben wurden. Steuerpflichtig waren die Bürger mit eigenem Hausstand in Esslingen, zunehmend auch die Auswärtigen. Die Ausprägung der kommunalen Steuerhoheit nebst Steuerstrafrecht korrespondiert mit der Bildung der bürgerlichen Gemeinde: Einem ersten königlichen Steuerprivileg (1275) folgten weitere Privilegierungen, so erhielt Esslingen 1303 von König Albrecht das Recht, die Steuer auch auf Nichtbürger umzulegen. Andererseits sah sich die Kommune immer wieder mit königlichen Steuerbefreiungsprivilegien für geistliche Institutionen konfrontiert. Die Stadt erzielte 1330 ein Privileg Ludwigs des Bayern, wonach der steuerfreie Besitz von Geistlichen in der Stadt nicht mehr ausgedehnt werden durfte. Dies wurde 1345 dahingehend ergänzt, dass Geistliche von den früher steuerbaren Gütern weiterhin Steuern zahlen müssen. Die innerstädtische Virulenz dieser Thematik belegen auch der Esslinger Steuerstreit zwischen Rat und Geistlichkeit 1447, vielleicht im Kontext des Versuchs einer gänzlichen Neuordnung der Veranlagungen, sowie der Konflikt mit Konstanz beziehungsweise dem Domkapitel Speyer nach 1524. Mit den Klosterhöfen wurden gesonderte, meist pauschalierte Steuervereinbarungen getroffen. 1358 ist erstmals die Besteuerung des Weinkonsums vermerkt. Mit den erhaltenen Steuerbüchern von 1360–1460 zeigt sich die Einnahmenverwaltung der Vermögenssteuer bereits höchst ausdifferenziert. Diese Hauptsteuer wird zunehmend ergänzt (1392 Grunderwerbssteuer) beziehungsweise erweitert (1409: Wachtgeld; 1435: Bauabgabe) und 1522 eine neue Vermögensteuer eingeführt. Ab Ende des 15. Jahrhunderts sind zunehmend Sondersteuern notwendig (Wochenpfennige, gemeine Pfennige, Türkensteuer etc.), um außergewöhnlichen Belastungen zu begegnen. 1560 wird eine neue Weinunterkaufsteuer eingeführt, 1664 eine allgemeine Akzise (Umsatzsteuer), die sich zur wichtigen Finanzquelle verfestigt. Die kaiserlichen Versuche, das marode Esslinger Finanzwesen zu reformieren, führten schließlich 1755 zu einer Verfassungsreform, unter anderem auch im Steuerwesen. Der Rat beschloss die Steuererhebungen, die Umsetzung besorgten zunächst die Stadtschreiber als die ersten hauptberuflichen Beamten. Um 1430 trennt sich das Steueramt von der Kanzlei, die beiden patrizischen Steuerherren, jeweils Ratsherren, gewannen an Einfluss, während die Rechner an Bedeutung verloren. Die Umgelder waren zunächst für die Verwaltung der Verbrauchssteuern und die Rechnungslegung zuständig, entwickelten sich dann zum zentralen Amt der Finanzverwaltung. Diese differenzierte sich aus, ohne an Effektivität zu gewinnen und trug zur Misere der Stadtfinanzen bei. 1748 wurde anstelle der beiden Umgelder das Amt des Stadtkassierers (Umgeld, Akzise, Zoll, Pflastergeld etc.) geschaffen. Grundsätzlich bestand in der Reichsstadt eine allgemeine Wehrpflicht aller Bürger. Bereits in der Zunftordnung von 1331 ist die Einbindung der Zunftgenossen unter den Zunftmeistern im Verteidigungsfall dokumentiert. Sie wurde bereits 1370 mittels Sanktionen bei Nichtbeteiligung und Missachtung der Hauptleute verschärft. 1421 stellte die Stadt eigens einen städtischen Büchsenmeister an. Trotzdem war Esslingen bereits im Großen Städtekrieg nach 1447 auf auswärtige Söldner angewiesen, die auch 1519 bei der Belagerung Esslingens rekrutiert wurden. Mit der Verfassungsänderung von 1552 übernahm der Rat die Aufsicht über die Mauerverteidigung und den Wachdienst der ehemaligen Zünfte. Die Stadt wurde in 17 Wachbezirke eingeteilt. Die militärische Belastung Esslingens stieg durch die Verpflichtung, nach 1557 für die Truppen des Schwäbischen Kreises 200 Mann (1560: 400) zu stellen. 1561 wird erstmals ein auswärtiger Stadthauptmann angestellt, der auch zuständig für die Ausbildung der Kreistruppen ist. Im 30-jährigen Krieg unterhielt Esslingen eigene Stadtsoldaten. Trotz diverser Versuche, die Musterung der allgemeinen Bürgerkompagnien effizienter zu gestalten (1680), blieb das städtische Heer wenig effizient. Bereits im Mittelalter unterstützte der Rat zudem die Bildung von Schützengesellschaften: Eine Stahl- und Armbrustschützengesellschaft wird bereits im 14. Jahrhundert bestanden haben. Spätestens 1413 gab es daneben eine Büchsenschützenbruderschaft, die sich später in Pürschbüchsen- und Langenbüchsenschützen teilte. Auch ein städtischer »Schützen-Eid« datiert wohl noch aus dem 15. Jahrhundert. Im August 1516 fand in Esslingen ein großes Preisschießen mit circa 1500 Teilnehmern statt, spätere größere Freischießen datieren aus den Jahren 1618 und 1697. Trotzdem geriet das Schützenwesen Ende des 17. Jahrhunderts in eine Krise, da Mitgliedschaft nun – im Gegensatz zum späten Mittelalter – eher statusmindernd wirkte. Dem versuchte der Rat entgegenzusteuern, indem 1672 verordnet wurde, dass sich alle Bürger (ohne die Angehörigen der Ledigenkompanie) in ein Schützenbuch einzutragen hätten und die Anzahl der Pflichtschießen reduziert werden sollte. Im Gegensatz zu anderen Reichsstädten konnte Esslingen kein bedeutendes Territorium erwerben (circa 4000 Hektar). Neben der Kernstadt, den ummauerten Vorstädten und dem Ort Mettingen übte die Reichsstadt seit dem 14. Jahrhundert (1343: Ankauf der Vogtei im Hainbachtal) die Landesherrschaft in den Ansiedlungen zwischen Schurwald und Neckar aus (im Hainbach, Sulzgries, Krummenacker, Rüdern), die endgültig 1389 beziehungsweise 1399 im Vertrag mit Württemberg gesichert wurde. Über das vermögende Katharinenhospital erwarb die Stadt die Ortsherrschaft in den sogenannten Spitaldörfern Möhringen (1295) und Vaihingen mit Wald (1297), ebenso den Katzenbacher Wald (1297) und Hohenheim (1432–1667). Zudem verfügte das Hospital bereits 1304 über Besitzungen an über 110 Orten. Spätere territoriale Erfolge größeren Ausmaßes blieben rar, wie Deizisau (1411), beziehungsweise kurzfristig, wie Obersielmingen (erworben 1529, abgetreten 1557). Im strategisch wichtigen Plochingen (Erwerbungen 1331 und 1386) setzte sich 1447 herrschaftlich Württemberg durch, das schließlich das gesamte Esslinger Territorium umschloss. Der ab 1594 erwogene Verkauf von Möhringen, Vaihingen und Hohenheim an Württemberg kam aufgrund von Differenzen um den Kaufpreis nicht zustande. Hauptursache für die weitgehend verhinderte Territorienbildung war die zunehmende Konkurrenz zu den Grafen von Württemberg. Deren Mitte des 13. Jahrhunderts forcierte Territorialpolitik führte auch zur Verpfändung städtischer Leistungen und Ämter (Reichssteuern, Zoll und Umgeld, Schultheißenamt) durch das Reich (zuerst: 1260). Esslingen war aber nie als Ganzes verpfändet und entging durch Ablösungen der Pfandschaften dem Verlust des reichsstädtischen Status. Die Reichsgutpolitik Rudolfs von Habsburg und Albrechts I. hat Esslingen auch in den militärischen Auseinandersetzungen als wichtiger Verbündeter und Stützpunkt des Reichs unterstützt. In dem Reichskrieg gegen Württemberg ab 1310 konnte Esslingen sowohl erhebliche Zugeständnisse der Reichsspitze erzielen (temporäre Befreiung von den Reichssteuern) als auch im August 1312 militärisch triumphieren: Sechs Städte des Feindes, darunter Stuttgart und Waiblingen, wurden der Reichsstadt als dem Vorort des niederschwäbischen Städtebundes unterstellt. Der Tod König Heinrichs VII. 1313 und der folgende Thronstreit verschärfte innenpolitisch die Konflikte zwischen Patriziat und Zunftvertretern. Territorialpolitisch verlor die Stadt mit dem Friedensschluss von 1316 die 1312 gewonnenen Positionen. 1331 verband sich Esslingen auf Gebot Kaiser Ludwigs des Bayern mit sieben weiteren Städten zu einem Landfriedensbund, womit sich die das 14. und 15. Jahrhundert bestimmende, nun ständisch bestimmte Konfrontation zwischen den Städtebünden und ihren fürstlichen Gegnern abzeichnete. Das zwischenzeitlich stabile Verhältnis eskalierte erst zwischen 1360 und 1362 wieder in militärischen Konfrontationen mit der Grafschaft Württemberg. Konnte Esslingen noch 1378 von seinem vorherigen Beitritt zu einem neuerlichen Bündnis schwäbischer Städte profitieren (Rückgabe Möhringens und Vaihingens), belasteten nun die gegenseitigen, aus Esslinger Sicht vergeblichen Ansprüche auf die Vogtei Nellingen das gegenseitige Verhältnis. Die Niederlage der Städte in der Schlacht von Döffingen 1388 führte zwar nicht zu einer Bedrohung des reichsstädtischen Status, aber unter anderem zu territorialen Konzessionen (1389: Anerkennung der württembergischen Vogteien über Nellingen und Oberesslingen; Begrenzung des Zuzugs württembergischer Untertanen nach Esslingen). Nach einer erneuten Phase konsolidierter Beziehungen verfocht Graf Ulrich V. von Württemberg seit 1445 eine aggressive Politik gegenüber der Reichsstadt. Die trotz der vorherigen Verträge bestehende gegenseitige Vermischung von Rechten und Besitz, umstrittene Vogtei- und Durchzugsrechte, eine Erhöhung des Esslinger Zolls (1447) und eine erste Handelssperre verbanden sich 1449/50 mit dem Großen Städtekrieg, der zu enormen gegenseitigen Verheerungen führte. Der Konflikt dauerte bis 1454 und endete letztlich mit dem Eingeständnis der Überlegenheit Württembergs. Ein Schutz- und Schirm-Bündnis mit den Markgrafen von Baden (1454/55) mündete nach erneuten Konflikten mit Württemberg (1467) schließlich 1472/73 in einen Kompromiss: zwar wurden sämtliche Esslinger Güter im württembergischen Herrschaftsbereich steuerfrei gestellt, die Aufnahme Graf Ulrichs V. und seines Sohnes in den badisch-esslingischen Schirmvertrag bedeutete aber de facto »die Anerkennung der württembergischen Suprematie«. Mit der vergeblichen Belagerung Esslingens durch Herzog Ulrich 1519 und diversen Einfällen in das Hainbachtal (zuletzt 1544) endeten immerhin die direkten kriegerischen Auseinandersetzungen. Eine erneute wirtschaftliche Blockade der Reichsstadt mündete schließlich 1557 in den Rastatter Vertrag und begleitende Abmachungen, womit der immer wieder langfristig verlängerte württembergische Schirm verstetigt wurde. Zudem wurde das württembergische Geleitrecht bis vor die Tore der Stadt bestätigt. Bis 1802/03 bleibt das Verhältnis zu dem übermächtigen Nachbarn ambivalent: Enge Verflechtungen in Wirtschaft (ab 1580), Religion und persönlichen Beziehungen stehen Schirmgeldzahlungen sowie zahlreiche Konflikte um das württembergische Geleitrecht und die Hochjagd auf der Esslinger Gemarkung, den Straßenunterhalt, die Besteuerung der Spitaldörfer oder die Zollgleichbehandlung der Esslinger Bürger gegenüber, die sich von Seiten des Herzogtums meistens in Handelsbeschränkungen und -sperren manifestierten. Die Eingliederung Esslingens in Württemberg verbunden mit der Aufgabe der Reichsfreiheit wurde zwar verschiedentlich diskutiert, zuletzt aber verworfen. Komplementär zur Intensivierung des württembergischen Einflusses ließ derjenige des Reiches in Esslingen nach. Noch von Mitte 1524 bis August 1527 war Esslingen vorübergehend Sitz von Reichsregiment und Reichskammergericht gewesen, was letztlich zu einer Stärkung der reformatorischen Bewegung führte. Mit dem Bekenntnis zur Reformation und noch mehr dem Eintritt in den Schmalkaldischen Bund im Herbst 1531 vollzog Esslingen dann einen Paradigmenwechsel, als sich die Stadt erstmals offen gegen den kaiserlichen Stadtherren stellte. Die Niederlage der protestantischen Stände führte zu einer letztmaligen intensiven Präsenz des Kaisers und seiner Repräsentanten, die in der oktroyierten Magistratsverfassung von 1552 gipfelte. Im 16. Jahrhundert nahm die direkte Präsenz des Reiches im Südwesten wie auch in Esslingen ab, der letzte Herrscheraufenthalt datiert aus dem Jahr 1562. Neben einer zunehmenden Reichspublizistik (sogenannte »Esslinger Historische Schule«) und -symbolik im Innern (Umbau der Nordfassade des Alten Rathauses 1586–89; sogenannter »Kaisersaal« im Reichsstädtischen Rathaus 1726) und den jeweiligen Huldigungen beziehungsweise Privilegienbestätigungen manifestiert sich die anhaltende Wirksamkeit des gewohnheitsrechtlich begründeten Eingriffsrechtes des kaiserlichen Stadtherren auch in Versuchen, die finanzielle Situation der Reichsstadt zu verbessern (Zoll- beziehungsweise Weggelderhöhungen 1570, 1594, 1618; Einwilligung zum Verkauf der Spitaldörfer 1596). Im Gefolge der Finanzkrise griffen Reich – und auch Schwäbischer Kreis – ab 1746 mittels Kommissionen und Entscheidungen in die städtische Verwaltung ein und verordneten Esslingen einen radikalen Sparkurs sowie eine Professionalisierung und Straffung der Verwaltung. Wirksam wurde die Herrschaft des Reichs auch noch in den Bürgerprozessen des späten 18. Jahrhunderts. Im späten Mittelalter hat auch die Esslinger Partizipation an städtischen Bündnissystemen eine bedeutende Rolle gespielt. 1310–1313 agierte Esslingen als Vorort der niederschwäbischen Städte im Reichskrieg gegen Württemberg, 1331 verband sich die Stadt auf Gebot Kaiser Ludwigs des Bayern mit sieben weiteren Städten zu einem Landfriedensbund, der sich dem großen schwäbischen Landfriedensbund anschloss. Obwohl später auch Württemberg zeitweise diesem Bund und anderen Bünden beitrat, zeichnete sich doch die das 14. und 15. Jahrhundert bestimmende, ständisch bestimmte Konfrontation zwischen Städten und Fürsten ab. Als Teil eines Städtebundes konnte Esslingen 1377 von der militärischen Niederlage Graf Ulrichs von Württemberg vor Reutlingen profitieren, verlor aber mit den Bündnispartnern in der Schlacht von Döffingen 1388. Ein 1418 von Esslingen begründeter, kleinerer Städtebund ging 1443 in dem Schwäbischen Städtebund auf, was allerdings eine Einschränkung einer autonomen Politik Esslingens bedeutete. 1488 wurde in Esslingen der Schwäbische Bund gegründet (bis 1534), in dem Esslingen als Sprecherin und Gastgeberin von Bundestagen eine zentrale Rolle einnahm. 1519 blieb Esslingen mit dessen Hilfe letztlich gegen Herzog Ulrich von Württemberg siegreich. Im Reichstag nahm Esslingen auf der Bank der schwäbischen Städte den fünften Platz ein und gehörte zu den zwölf deputierten Städten. Eine Ursache innerstädtischer Konflikte nach 1552 bildete der Dissens zwischen Magistrat und Geistlichkeit, so im Kontext der Hexenverfolgungen von 1562 sowie in den Auseinandersetzungen zwischen Rat und pietistischen Geistlichen (1690–94, 1703–09). Der Baderaufstand von 1730/31 entwickelte sich zu einer allgemeinen Unzufriedenheit mit der Stadtregierung, die bis vor den Reichshofrat gelangte. Hier, wie bei den späteren Bürgerprozessen, entzündete sich die Kritik an der mangelnden Teilhabe der Bürgerschaft an den politischen Entscheidungsprozessen sowie insgesamt an der kommunalen Misswirtschaft. 1782 sind in Esslingen Bürgerproteste gegen die städtische Obrigkeit zu verzeichnen. Mit der Einreichung einer Klage von 14 Bürgern beim Reichshofrat begannen 1787 die sogenannten »Bürgerprozesse«, die bis zum Ende der Reichsstadt 1802/03 andauerten. Ein von Seiten der Obrigkeit widerstrebend eingeführtes »bürgerliches Syndikat« (1793) mit 30 Deputierten wurde bereits 1798 wieder aufgehoben, als Gerüchte von Verhandlungen über den Anschluss Esslingens an Württemberg laut wurden. Am 6. November 1802 erfolgte die militärische, am 23. November die zivile Inbesitznahme Esslingens durch Württemberg. Der Widerstand dagegen hielt sich in engen Grenzen. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurden die territorialen Kompensationen Württembergs für das an Frankreich abgetretene, linksrheinische Mömpelgard, darunter auch Esslingen, staatsrechtlich abgesegnet. Im März 1803 trat der neue württembergische Oberamtmann im ehemaligen Reichsstädtischen Rathaus seinen Dienst an, im Juli 1803 wurde die Munizipalverfassung eingeführt, mit der die städtische Selbstverwaltung endete. Im selben Monat huldigten die Esslinger ihren neuen kurfürstlichen Landesherren. In finanzieller Hinsicht bedeutete erst der sogenannte Reklamationsvergleich von 1823, eine Verständigung über die bedeutenden Schulden der Stadt, das Ende der Reichsstadtzeit. Bis in die unmittelbare Gegenwart überstand Esslingen diverse kriegerische Auseinandersetzung in baulicher Hinsicht weitgehend unbeschadet. Im Juli 1315 wurde die Stadt durch Herzog Leopold von Österreich belagert, im August desselben Jahres und im Sommer 1316 von dessen Bruder Friedrich dem Schönen. Die nächsten bedrohlichen Belagerungen standen im Kontext der Auseinandersetzungen mit Württemberg, so 1378, 1449/50 und 1519, wobei jeweils die Stadt standhalten konnte, während das Esslinger Territorium verwüstet wurde. Damit endete auch der direkte militärische Widerstand Esslingens gegen auswärtige Aggressoren. Vom Bauernkrieg wurde die Stadt nur peripher berührt. Die Einquartierung spanischer Truppen 1547 bildete den Auftakt einer Kette ruinöser Besatzungen beziehungsweise Quartier- und Fourageleistungen im 30-jährigen Krieg (1628–50), während 1688, 1693, 1707 und 1796 jeweils französische Truppen die Stadt besetzten und plünderten. Mit der militärischen Inbesitznahme durch Württemberg endete de facto die reichsstädtische Epoche Esslingens. 1802/03 kam die Stadt durch den Frieden von Lunéville bzw. den Reichsdeputationshauptschluss an Württemberg und wurde Oberamts- und 1938 Kreisstadt. 1956 Erhebung zur Großen Kreisstadt. Der Rat tritt 1274 erstmals urkundlich auf. 1286 wurde das Bürgermeisteramt geschaffen. Rudolf von Habsburg, der Esslingen als Stützpunkt gegen Württemberg benutzte, nahm maßgeblichen Einfluss auf die Verfassungsentwicklung. 1316 erste große Verfassungskodifikation, die den Zünften, wenn auch in Minorität gegenüber den Patriziern, im Rat bereits erheblichen Einfluss sicherte. Die Regimentsordnungen von 1374 und 1392 festigten und mehrten die rechtliche Stellung der Zünfte. 1552 hob Kaiser Karl V. die Zunftverfassung zugunsten eines aristokratischen Stadtregiments auf. In den letzten Jahrhunderten der reichsstädtischen Zeit traten häufig Spannungen zwischen dem vielfach durch Familienherrschaft und Ämterpatronage gekennzeichneten Magistrat und der Bürgerschaft auf. Das 1793 errichtete Bürgersyndikat versuchte die innere Erneuerung des mittelalterlich geprägten Stadtstaates. Das Hoheitsgebiet der Stadt war um 1300 noch auf die eigentliche Stadtmarkung beschränkt, dehnte sich aber mit dem Wachsen der städtischen Macht allmählich auf den zehnfachen Umfang aus. Seit alters gehörten zum Stadtgebiet die sogenannten Filialen, ursprünglich von Pfahlbürgern bewohnte Weiler an der Abdachung des Schurwalds zum Neckartal. In der l. Hälfte des 14. Jahrhunderts erlangte Esslingen »im Hainbach«, vornehmlich über sein Spital und Erwerbungen seiner Geschlechter, die Herrschaft. Die weit zerstreuten Weiler wurden später in fünf Unterschultheißenämter gegliedert. Die sonstige Ausweitung ihres Territoriums verdankte die Stadt namentlich ihren Geschlechtern und ihrem Spital, das durch Schenkungen und Kauf bis zum 15. Jahrhundert in den Besitz der Dörfer Vaihingen, Möhringen (beide heute Stadtkreis Stuttgart), Deizisau, die Hälfte von Plochingen und des Hofs Hohenheim kam und Einkünfte aus nahezu 150 Orten bezog. Die Mediatisierung 1803 brachte Esslingen den Verlust fast des ganzen Spitalbesitzes und die Ablösung der Holz- und Weiderechte im Schurwald. Rund 20 Klöster unterhielten in Esslingen Pfleghöfe zur Verwaltung ihrer in der Umgegend gelegenen Güter. Das St.-Katharinen-Spital, vor 1232 gegründet, gelangte zu großem Besitz, weshalb die Stadt sich seit 1283 um seinen Erwerb bemühte. Um 1330 war die Verbürgerlichung erreicht. Ein Großbrand vernichtete 1701 etwa 200 Häuser, darunter das Rathaus, sechs Zunft- und zwei Pfarrhäuser. Im Zweiten Weltkrieg zerstörten Luftangriffe am 26.1. und 26.11.1943 sowie am 4.1.1945 insgesamt 60 Wohnhäuser und eine Fabrik, 75 Wohnhäuser wurden schwer beschädigt. Personen: Ob der sogenannte Schulmeister von Esslingen, Sprüchedichter und Minnesänger in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, von hier stammt, ist unsicher. Johannes Böschenstein (1472-1540), Humanist und Hebraist. Michael Stifel (1487-1567), Theologe und Mathematiker, Augustinermönch, Freund von Martin Luther. Johann Philipp Datt (1654-1722), Stadtschreiber, württembergischer Oberrat, Rechtshistoriker. Tobias Mayer (1723-1762), in Esslingen aufgewachsen und ausgebildet, Kartograph, Mathematiker, Astronom. Carl Deffner (1817-1877), Fabrikant, Politiker und Geologe. Karl Pfaff (1795-1866), Historiker, Pädagoge, Mitbegründer des Deutschen Sängerbundes. Adolf Bacmeister (1827—1873), Germanist, Dichter und Publizist. Theodor Georgii (1826-1892), Begründer des Deutschen Turnerbundes. Ferdinand (von) Hochstetter (1829-1884), Geologe, Erforscher Neuseelands. Wilhelm Bazille (1874-1934), württembergischer Staatspräsident 1924-1928. |
Ersterwähnung als Stadt: | 1228 |
Wirtschaft und Bevölkerung: | Esslingen war zunächst eine größere, später eher eine kleinere »Mittelstadt«. Während Nachrichten für die städtische Frühzeit fehlen, erscheint die anhand der Steuerbücher (1360–1460) errechnete Zahl von circa 6000 Einwohnern realistisch. Obwohl etwa die Obertorvorstadt nicht aufgesiedelt wurde, begründete der Rat 1437 die Vergrößerung der Pfarrkirche mit dem Bevölkerungswachstum. Die Zahl der Einwohner könnte vor den Pestausbrüchen 1495 beziehungsweise 1541/42 bis auf über 7500 Menschen gestiegen sein, aber die katastrophenbedingten Schwankungen waren groß: Während noch 1566 immerhin 4866 und 1634 wieder 6132 Personen in Esslingen lebten, verursachte die Pest 1634/35 einen Tiefststand von nur 2545 Einwohnern (1640) in der Stadt. Zwar lebten bereits 1682 erstmals wieder über 5000 Menschen in Esslingen, aber erst 1788 war mit 6138 Personen (mit Filialen) wieder das Niveau von 1634 erreicht. 1802, als 4706 Einwohner in der Stadt und 1934 auf den Filialen gezählt wurden, erschien die Kernstadt beinahe als entvölkert. Nach der Stadtrechtsmitteilung an Brackenheim von 1280 durfte sich derjenige Bürger nennen, der Jahr und Tag in der Stadt wohnte, Steuern zahlte und Wacht leistete. Das Recht zur Bürgerannahme wurde 1315 von König Friedrich dem Schönen verliehen und 1354 von Kaiser Karl IV. bestärkt. Schon das erste Stadtsiegel rekurriert auf die Gesamtheit der Bürger. Trotzdem war die städtische Gesellschaft gegliedert: 1232 ist von »ministerialibus et civibus« die Rede, 1315 wird zwischen Bürgern und Gemeinde unterschieden. Der Antagonismus von Meliorat und Handwerkern prägt auch die erste Regimentsordnung von 1316. Trotzdem ist im mittelalterlichen Esslingen der ständische Ausgleich eher gelungen als anderswo, symbolisiert durch den ab 1376 durchgeführten Schwörtag. Daneben gab es noch Einwohner ohne Bürgerrecht, so die erst ab 1399 durchgängig verbürgerten Bewohner der Filialen, Ausbürger, die nach dem Ausgleich mit Württemberg 1389 aus den Steuerlisten verschwinden, und Angehörige der Unterschicht. Anfangs dominierte eine sich aus städtischem niederem Adel und ehemals staufischer Ministerialität rekrutierende Führungsschicht, deren Vertreter vielfach Königsgut als Lehen hielten und als Grundbesitzer agierten. Der Abwanderung führender Geschlechter (Kürn, Nallinger, Kirchhof etc.) seit dem 14. Jahrhundert entsprach der Aufstieg wohlhabender Händler (Hipp, Kreidenweis, Sachs, Steinhöwel) und Handwerker (Plattenhardt, Fleiner) sowie das Entstehen einer Zunftaristokratie. Dabei blieb die Esslinger Führungsschicht im Mittelalter eher durchlässig. Der vorreformatorische Anteil des extrem gut integrierten Klerus an der Stadtbevölkerung wird im Bereich von 2 Prozent gelegen haben. Infolge der Reformation und der Finanzkrise des 16. Jahrhunderts verließen die katholischen, oft begüterten Familien (Holdermann, von Rinckenberg) die Stadt. Tendenzen zur Abschottung der Ratsaristokratie verstärkten sich nach der Verfassungsänderung von 1552. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Zunft der ratsfähigen Familien, die Bürgerstubengesellschaft, fassbar (1549), die 1700 über 52 Mitglieder verfügte (Geschlechter, auswärtiger Adel, höhere Beamte, Klerus, Ärzte, Apotheker, Händler). 1730 waren von 24 Ratsmitgliedern 21 miteinander verwandt: Diese oligarchische Struktur einer kleinen, aus circa 30 Familien bestehenden Oberschicht führte zu den Bürgerprotesten der späten Reichsstadtzeit. Die große Mehrzahl der Bürger waren Handwerker. Schon 1229 sind ein Schmied und ein Schneider fassbar. Bereits 1257 verweist die Webergasse auf ein zahlenmäßig bedeutendes, spezialisiertes Gewerbe. Der in der Zunftordnung von 1331 vorgeschriebene, allgemeine Zunftzwang des bereits zuvor organisierten Handwerkerstandes bestand bis zum Ende des Alten Reiches. Mit der neuen Verfassung von 1552 wurden die Zünfte zu Gesellschaften umgeformt und auf ihre berufsständischen Aufgaben beschränkt. 1794 betrug der Anteil der Handwerker an den städtischen Steuerzahlern (inklusive Witwen) circa 60 Prozent, dabei war die Spreizung der Einkommen hoch. Nach den Steuerbüchern von 1447 müssen circa 60 Prozent der Bevölkerung als Angehörige der Unter- (Vermögen bis 100 Gulden), circa 26 Prozent der Mittel- (bis 1000 Gulden) und 5 Prozent der Oberschicht (über 1000 Gulden) gelten. Bereits 1389 wurde eine gegenüber auswärtigen Bedürftigen repressive Bettelordnung erlassen. Die noch dezentrale Fürsorge mit Armenpflegern für vier Stadtbezirke (Armenordnung von 1522) und zusätzlichen karitativen Leistungen durch Stiftungen, Klöster und Spital wurde nach 1531 durch eine integrierte Armenfürsorge unter Aufsicht von Almosenpflegern ersetzt. Nach dem 30-jährigen Krieg blieben die finanziellen Ressourcen der Almosenkasse erschöpft. Trotzdem war um 1800 der Anteil verarmter Einwohner gering. Im Mittelalter ist mit Zuwanderungsgewinnen der Stadt zu rechnen, die noch 1531 und 1592 die Bürgeraufnahmegebühr und das Mindestvermögen für Neubürger erhöhte. Zwischen 1450 und 1550 verzeichnete sie mindestens 2041 Neubürger, vornehmlich Handwerker, die eher aus der näheren Umgebung beziehungsweise aus Ober- oder dem bayerischen Schwaben stammten. Allerdings ist auch eine nachlassende Attraktivität Esslingens für Zuwanderer aus größeren Entfernungen festzustellen. Obwohl sich dieser Trend umzukehren beginnt, wird man für die Frühe Neuzeit in der insgesamt stagnierenden Stadt von einem Ausgleich von Zu- und Abzügen ausgehen können. Die rasante bauliche Entwicklung und hohe städtische Investitionen zur Erlangung verpfändeter Ämter und Rechte belegen die Prosperität von Stadt, ansässigen Institutionen und Einwohnern: 1300 soll das Gesamtvermögen der Bürger bei 277 000 Pfund gelegen haben. Bis circa 1370 stieg es auf über 377 000 Gulden (ohne Kleriker) an und stellte Esslingen damit Städten wie Bern oder Augsburg gleich. Nach einem dramatischen Absinken auf 193 000 Gulden (1411) war kurz vor dem Großen Städtekrieg (1449) wieder der Höchststand von 1370 erreicht. Von dem erneuten Einbruch erholte sich die Stadt nun für Jahrhunderte nicht mehr. Bereits seit 1535 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen, seit 1546 nahm die Entwicklung einen dramatischen Verlauf: 1589 betrug die Verschuldung der Bürger über 209 000 und der Kommune über 475 000 Gulden (1593), was erhebliche Zinslasten nach sich zog. Da auch diverse Umschuldungen zu Lasten städtischer Institutionen (1598) das strukturelle Defizit nicht aufheben konnten, trafen Esslingen die Belastungen der folgenden Jahrzehnte – 30-jähriger Krieg, Pest, Missernten, drei französische Besetzungen mit Quartierlasten (1688, 1693, 1707), der Stadtbrand von 1701 – extrem schwer. 1747 betrug der Schuldenstand von Stadt und Hospital fast 700 000 Gulden. In der Folgezeit war eine wirtschaftliche Gesundung zu verzeichnen: Bis 1784 hatte sich die Schuldenlast auf den Tiefstand von 159 760 Gulden verringert. Auch wenn durch die Belastungen der Revolutionskriege die Schulden bis 1802 wieder auf 28 5000 Gulden anwuchsen, stand Esslingen 1802/03 mit einer Verschuldung von 23 Gulden pro Kopf besser da als die meisten anderen ehemaligen Reichsstädte. Am Beginn nachvollziehbarer wirtschaftlicher Tätigkeit in Esslingen steht der 866 genannte, vielleicht noch ältere Markt des Klosters Saint Denis. Lage und Charakter (Tages-, Wochen- und/oder Fernhandelsmarkt) sind zwar unklar, seine Bedeutung für die Stadtentwicklung ist aber kaum zu überschätzen. Schon im 13. Jahrhundert war der Getreidemarkt der bedeutendste im mittleren Neckarraum. Neben dem ständigen Warenverkauf und den beiden Wochenmarkttagen (Mittwoch und Samstag) erhielt Esslingen 1408 von König Ruprecht einen acht-, später sechstägigen Jahrmarkt um das Fest der Heiligen Katharina (25. November), der vor 1565 durch einen zweiten Jahrmarkt im Frühjahr ergänzt wurde. Zentrum des städtischen Handels war das spätestens 1389 bestehende, baulich mit dem Rathaus verbundene städtische Kaufhaus, in das Salzhaus beziehungsweise -stadel, Wag-, Tuch-, Schlacht- und Lederhaus integriert waren. Nach dem Stadtbrand entstand ab 1705 ein Neubau am selben Ort. Der Kaufhauszwang schloss Vieh, Holz, Heu, Stroh, Getreide, Wein und Obst aus, betraf also vor allem Großhandelsware wie Salz, Unschlitt, Schmalz, Wachs, Öle, gesalzenen Fisch, Gewürze, Fasern und Gewebe, Felle, Häute und Leder, Metalle, Waffen, Federn, Pulver und Salpeter. Die Tätigkeit des Kaufhauses endete de facto Ende 1749 mit der Verpachtung des Salzhandels. Mittelpunkt des Handels mit Nahrungsmitteln war der schon 1249 genannte Marktplatz (heute: Rathausplatz) nördlich des ab 1422 errichteten Alten Rathauses mit der offenen Halle für Verkaufsstände (1429: 29 Lauben), die die bereits 1250 erwähnten, städtischerseits verpachteten Lauben für Fleisch und Brot ersetzte. Am nördlichen Ende des Marktplatzes, vor und in dem deutlich vor 1440 bestehenden Korn- beziehungsweise Brothaus, fand der später in Korn- und Hafermarkt unterteilte Getreidemarkt statt. Daneben entwickelten sich Spezialmärkte wie der Fischmarkt (zuerst bei den Brot- und Fleischlauben, ab 1492 am Kaufbrunnen), der Holzmarkt (Ottilienplatz) für das auch per Floß auf dem Neckar herbeigeführte Holz, der Rossmarkt, der Kraut- beziehungsweise Hafenmarkt und der Kohlenmarkt vor dem Kaufhaus. Wirtschaftliche Tätigkeit vollzog sich auch entlang der Hauptdurchgangsstraße (Pliensau bis Küferstraße) mit Verkaufsständen auf der Inneren Brücke. In der städtischen Frühzeit verfocht Esslingen eine liberale Wirtschaftspolitik, etwa bei der Ein- und Ausfuhr von Getreide und der Gewährung des Handels durch Auswärtige. Im Kaufhaus gab es einen städtischen Regiehandel bei Salz, Schmalz und Unschlitt. Produktion von und Handel mit Barchent in Esslingen (bis 1448) blieben ein Intermezzo. Ab dem 15. Jahrhundert nahm der städtische Dirigismus zu: Der Getreidehandel wurde unter die Kontrolle des städtischen Kornhauses gestellt, 1457 die Ziegelhütten (ab 1300, Wiederaufbau nach Brand 1549) einem Stadtziegler unterstellt und 1463 mit der Weinrechnung die Kontrolle über den Weinhandel intensiviert. Unter dem verschärften Druck Württembergs vollzog sich der Übergang zu einer reglementierten stadtwirtschaftlichen Versorgungspolitik (etwa: seit dem 16. Jahrhundert Backzwang für die Bäcker, Verbot der Getreideausfuhr). In der Frühen Neuzeit wurde der Regiehandel zunehmend defizitärer und weitgehend beendet. Noch 1800 gab es weder Manufakturen noch Fabriken. Die Einführung neuer Produktionszweige – Seidenmanufaktur (Ende 17. Jahrhundert), Kattun- und Zeugfabrik (1743), Zitzfabrik (1769), Türkschrotfärberei (1773), Haarbodenfabrik (1796) – scheiterte jeweils; auch eine Papiermühle (ab 1763) überlebte nur kurz. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet wurde der Konflikt mit Württemberg entscheidend, dessen Entwicklung für Esslingen sowohl einen zunehmend schwierigeren Zugang zu den nahen Absatzmärkten als auch eine Verknappung der notwendigen Zufuhr an landwirtschaftlichen Produkten und Rohstoffen bedeutete. Gerade der von der Stadt ab 1360 erworbene Reichszoll beziehungsweise das Brücken-, Pflaster- und Weggeld und die vom Reich genehmigten Versuche, zur Verbesserung der Stadtfinanzen die Einnahmen zu erhöhen, führten zu größten Konflikten. Aufgrund der spezifischen territorialen Situation wurden vor allem die teils umfassenden, teils partikularen (Wein)Handelssperren (1450–54, 1467–69, 1499–1506, 1541–57, 1571, 1595, 1610, 1661, 1666, 1689, 1693, 1698–1700, 1710, 1734, 1756, 1762–64 und 1770), die Württemberg in Kriegszeiten oder bei der Erneuerung der Schirmverträge initiierte, zu einer Belastung für den Handel und die Versorgung. Dieser aggressive Merkantilismus mit An- und Verkaufsverboten Esslinger Produkte (Wein), neuen Akzisen oder der Behandlung Esslinger Händler als Ausländer hatte verheerende Auswirkungen auf die städtische Ökonomie, vom Abzug der fähigsten Handwerker über den Verfall des Textilgewerbes. Mit der Ausschaltung der Esslinger Händler wurde die städtische Wirtschaft in eine weitgehende Abhängigkeit von Württemberg mit dem prosperierenden Stuttgart getrieben. Infolgedessen sank die Gewerbetätigkeit. Die günstige Lage an der Ost-West-Fernstraße war die Voraussetzung für die Stadtwerdung Esslingens und seinen Rang als zunächst wichtigste Handelsstadt an dem in diesem Abschnitt kaum schiffbaren Neckar. Zwar sind im späten Mittelalter Esslinger Kaufleute sowohl auf den Messen in Nördlingen und Frankfurt als auch im Ausland nachzuweisen, trotzdem sind keine (ober-)schwäbischen Städten vergleichbare Handelsgesellschaften bekannt. Neben Groß- und Fernhändlern beteiligten sich zunächst auch Angehörige von Berufen wie Küfer, Tuchmacher oder Metzger am Weinfernhandel. Daneben existierte in Esslingen im 15. Jahrhundert auch ein respektabler Viehhandel. Der profitable Getreidehandel (Übernahme des Dinkelmaßes durch mehrere Reichsstädte und 1557 durch Württemberg) nahm im Verlauf der Frühen Neuzeit ab und litt ebenfalls zunehmend unter der Dominanz Württembergs. So bedienten 1803 Gewerbe und Handel nur noch den einheimischen Markt. Allein der Weinhandel behielt eingeschränkt überregionale Bedeutung. Ökonomisch dominierten in Esslingen vom Mittelalter bis zum Ende der Reichsstadtzeit Weinbau und -handel. Vermutlich im Hochmittelalter am mittleren Neckar etabliert, datiert die erste gesicherte Nachricht für Weinbau in Esslingen und seinen Filialen (Weinberge in Krummenacker) aus dem Jahr 1229. Seitdem erfolgte ein rasanter Ausbau der Rebflächen, der schließlich auch klimatisch weniger geeignete Flächen erfasste. Ab 1458 verbot der Rat mehrmals aufgrund des Mangels an Grünflächen die Neuanlage von Weingärten. Nach 1500 waren zwar einerseits die Rebflächen rückläufig, andererseits nahm die ökonomische Abhängigkeit der Stadt (1664: Ausdehnung der Akzise auf Wein) und ihrer Bürger von Weinbau und -handel aufgrund der abnehmenden Gewerbevielfalt zu. 1603 wurde auf einem Drittel (circa 1700 Morgen) der städtischen Nutzfläche Wein angebaut, 1760 nur noch auf 1450 Morgen. Die durchschnittliche Weinbergsgröße war gering: Sie lag 1723 bei nur rund 0,5 Morgen. Das Steuerbuch von 1384 verzeichnet 1127 Bürger mit ihren Berufen, davon 178 Weingärtner. Vom Wein lebten aber auch die Küfer, Eicher, Fassträger, Kärcher, Karrenspanner, Keller, Zwischenhändler (Unterkäufer, seit 1367), Weinschreiber und -zieher nebst Familienmitgliedern, Knechten und Tagelöhnern sowie diejenigen, die Weinproduktion und -handel administrierten. Auch die Weinschenken und Wirte waren ökonomisch vom Wein abhängig, da Bierbrauen und Obstmosten erst im 17. Jahrhundert langsam aufkamen. 1725 waren 459 von 1032 Steuerpflichtigen Vollerwerbsweingärtner, die auch die Weinberge der Angehörigen anderer Berufe bearbeiteten. Anfang des 18. Jahrhunderts machten die Weinberge und -vorräte fast die Hälfte des Gesamtvermögens der Bürger aus. Im Mittelalter befand sich der Großteil der Weinberge im Besitz Esslinger (Hospital, Klöster) und auswärtiger geistlicher Institutionen (Pfleghöfe). Dies verschob sich nachhaltig zugunsten bürgerlicher Eigentümer. Die Weinberge wurden von Eigentümern, Lehensnehmern sowie Lohnweingärtnern bebaut. Das halbteilige Lehenrecht wurde immer mehr von Verleihungen ohne Baukostenbeteiligung zum Viertel, Fünftel oder Sechstel abgelöst, abhängig von der Qualität der Weinberge. De facto war spätestens im 16. Jahrhundert das Eigentumsrecht der Lehensherren nur noch formal gegeben und die Erblichkeit der Lehen durchgesetzt. 1723 waren nur noch 287 von 1501 Morgen Rebfläche teilweinpflichtig, die übrigen Weinberge wurden als freies Eigentum angesehen. Von großer Bedeutung war der Weinbau auch im Bereich der Geldanlagen, etwa durch die sogenannte Weinschuld, bei der Kapital mit Wein verzinst wurde. Ein älterer städtischer Weinmarkt verschwand im 14. Jahrhundert. Seitdem verkauften die Produzenten den Wein aus dem Keller direkt an die Abnehmer. Ein Handel mit fremden Weinen existierte kaum. Allerdings wurden auch Trauben beziehungsweise Wein aus der näheren Umgebung importiert: 1472 verfügten Geistlichkeit und Bürger Esslingens über 410 Morgen Weinbergsbesitz in Württemberg. Schon 1235 wird ein Esslinger Weinmaß genannt, 1557 wird es sogar als Landmaß in Württemberg übernommen. Der Export, der vor allem via Ulm nach Oberschwaben und Bayern ging und wofür dann Salz importiert wurde, erreichte Anfang des 16. Jahrhunderts mit über 40 000 Hektolitern seinen Höhepunkt, betrug aber am Ende der Reichsstadtzeit aufgrund von Weinfälschungsskandalen sowie der württembergischen Konkurrenz nur noch ein Fünftel davon. Nach dem Wein waren Obst- und Gartenbau die vorrangigsten landwirtschaftlichen Aktivitäten. 1799 gab es in Esslingen 5175 Obstbäume, teils privates Eigentum der Bürger, teils städtisches. In den Gärten wurde Gemüse angebaut. Der Getreideanbau blieb aufgrund der topographischen Situation gering. Aus dem Jahr 1725 datiert eine Erfassung der Anbauflächen des städtischen Gebietes. Die zunächst recht bedeutende Viehzucht (Einteilung des Territoriums in Hirtschaften) nahm in der Frühen Neuzeit ab. 1786 gab es in der Stadt nur 428, in den Weilern 866 Stück Vieh. Die bereits 1231 als königliches Lehen genannte Fischerei im Neckar war vor allem im Mittelalter nicht unbedeutend. Schon im 13. Jahrhundert sind bereits fünf, mehrheitlich ursprünglich vom Reich zu Lehen gehende Mühlen in Esslingen nachweisbar (1316: Mühlenordnung): die Kirchgassenmühle, die Vogelsangmühle (auch: Obere oder Bürgermühle), die Olventenmühle in der Mettinger Vorstadt (später: Spitalmühle), daneben beziehungsweise gegenüber die Lohmühle, wo zeitweise auch eine Papiermühle (1550) lag. Ab 1297 wurde die große, später städtische Pliensaumühle am Neckar errichtet. Verschiedene andere frühe Mühlen (so Beutaumühle, Einödmühle vor dem Mettinger Tor) gingen bereits im Mittelalter ab. Zwar blieben die Anzahl (13) und der Name der den Zunftmeister stellenden Profession (Küfer, Schuhmacher, Tucher, Schmiede, Schneider, Metzger, Krämer, Weingärtner, Gerber, Bäcker, Weinschenken, Kärcher, Kürschner) der Esslinger Zünfte von der ersten Erwähnung 1331 bis 1802/03 weitgehend gleich. Trotzdem ergaben sich bei der Zuordnung einzelner Berufe zu den Zünften erhebliche Veränderungen. Gerade im Mittelalter umfassten die einzelnen Zünfte aber durchaus heterogene Berufe: Den Weinschenken etwa waren auch die Totengräber und Steinmetzen verbunden. Einen hervorragenden Überblick über die hohe berufliche Diversifikation in Esslingen gibt das Steuerbuch von 1384 mit seinen 1209 Berufsangaben (von 2156 Steuerzahlern). Zu den zahlenmäßig größeren Berufsgruppen kamen noch: Ölschläger, Drescher, Mehl- und Fetthändler, Wirte, Weinschenken, Apotheker, Ärzte, Schröpfer, Näherinnen, Tuchscherer, Säckler, Klaiber, Maurer, Ziegler, Steinhauer, Kupfer-, Messer-, Kessel- und Pfannenschmiede, Sporenmacher, Gießer, Glaser, Seiler, Würfelmacher, Karrenspanner, Läufer, Eicher, Graben-, Heu-, Hofmeister-, Holzwarte, Keller und Schaffner, Turmmeister, Unterkäufer, Weinschreier, Zehnter, Zöllner, Gräber. Mit den krisenhaften Entwicklungen der Frühen Neuzeit veränderte sich die Berufsstruktur nachhaltig. Dem Esslinger Frühdrucker Konrad Fyner (1472/73–1478/79) folgten erst ab 1673 wieder Drucker und Verleger. Das schon im 13. Jahrhundert erwähnte, im 15. Jahrhundert in höchster Blüte stehende Wollgewerbe (Tuchmacherei) mit Verkäufen auf der Zurzacher Messe und Export nach Ulm, Nürnberg und in die Schweiz war quantitativ und qualitativ sehr zurückgegangen. Eine Zunftstatistik von 1770 verdeutlicht, dass Verlusten im produzierenden Gewerbe (Gerber, Schmiede) vor allem ein Zuwachs an Weingärtnern gegenüber stand. Bereits im späten 13. Jahrhundert praktizierten Ärzte in Esslingen, so der gelehrte Stifter des Kaisheimer Pfleghofs und Dichter Trutwin (ab 1279). Ein Stadtarzt bewirbt sich 1433, 1449/50 amtierte der »bis auf die Zeit Luthers meistgelesene Autor deutscher Sprache«, der Frühhumanist Heinrich Steinhöwel, ab 1496 kann von einer Amtskontinuität der Stadtärzte (ab 1601 zwei Ärzte) ausgegangen werden. Vom Bemühen um eine städtische Regelung des Gesundheitswesens zeugt die ebenfalls 1496 erlassene Arzneitaxe nach Ulmer Vorbild, die vermutlich von einem Ausbruch der Pest 1495 motiviert wurde (schwerste Ausbrüche: 1494/95, 1541/42, 1564/65, 1634/35). Die ersten Apotheker sind um die Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbar. Ab 1633 gab es insgesamt drei Apotheken. Bis 1803 differenzierte sich das Heilwesen mit je fünf Ärzten und Chirurgen sowie acht Hebammen (ab 1448, städtisch besoldet) aus. Badestuben, in der Pliensau und am Kirchhof, werden erstmals 1268 genannt. Für das Mittelalter können mindestens sieben Badestuben nachgewiesen werden. Nach der Entdeckung von schwefelhaltigem Wasser wurde 1562 das städtische Ilgenbad als Heilbad eingerichtet, nach schwindendem Erfolg noch vor 1774 als einfaches Badehaus weiterbetrieben. Gasthäuser und Herbergen werden erst im 15. Jahrhundert fassbar. 1628 gab es 13, 1773/74 16 Gasthäuser in Esslingen. Sie befanden sich vor allem entlang der Hauptverkehrsstraße in der Pliensau und der Küferstraße. Traurige Berühmtheit erlangte der Schwarze Adler, in dem 1701 das zum Stadtbrand führende Feuer ausbrach. Stadtbild prägend mit mächtigen Güterkomplexen und vornehmlich im Mittelalter von enormer wirtschaftlicher Bedeutung waren die als Pfleghöfe bezeichneten, insgesamt elf Wirtschaftshöfe von Klöstern und sonstigen geistlichen Einrichtungen, die sich vornehmlich aufgrund des Weinbaus beziehungsweise -handels zunächst durch adelige Schenkungen, dann durch gezielte Erwerbspolitik ansiedelten. Ihre Bedeutung im innerstädtischen Wirtschaftsleben war vielfältig: Trotz königlicher Abgabenbefreiungen wurden die Pfleghöfe, oft in Verbindung mit der Gewährung des Bürgerrechts, zunehmend mithilfe von pauschalierten Verträgen besteuert, daneben fungierten sie als Kreditgeber für Stadt und Bürger sowie als Arbeitgeber. Der 1229 genannte Hof des Klosters Salem (ab 1508 mit Kapelle) wurde 1682 an Württemberg verkauft. Infolge der dortigen Reformation gingen auch der Bebenhäuser (1257: Ersterwähnung, Marienkapelle ab 1339), der Blaubeurer (1384: Ersterwähnung, mit Kelter), der nach 1400 am Holzmarkt erworbene Denkendorfer Pfleghof und der Adelberger Freihof an Württemberg über. Den Speyerer Pfleghof als Pfarr- und Zehnthof des Domkapitels sicherte sich Esslingen 1547 durch Pacht. Bei den katholisch gebliebenen Pfleghöfen der Klöster Sankt Blasien (Erwerb: 1265, 1650: Verkauf an die Stadt), Fürstenfeld (ab 1320/21 mit Kapelle und Kelter), Ursberg beziehungsweise Roggenburg (1589: Kauf, 1650: Verkauf an Stadt) sowie des Domkapitels Konstanz (vor 1327) blieb die Schenkung an die Stadt durch König Gustav Adolf von Schweden 1632 nur Episode. Als öffentliches Oratorium war die Marienkapelle des Kaisheimer Pfleghofs an der Burgsteige (1293, mit Kelter), wenn auch vielfach bestritten, nach 1531 das einzige katholische Gotteshaus in Esslingen. Nach dem Übergang an Württemberg und vor allem der Eröffnung der Eisenbahnlinien nach Stuttgart und Ulm (1845/50) sowie Tübingen (1841/46) begann die Entwicklung zur modernen Industriestadt. E. Keßler gründete 1846 unter staatlicher Beteiligung die Maschinenfabrik Esslingen, die 1866 bereits 1000 Arbeiter beschäftigte; er war auch der Inhaber der 1856 entstandenen Baumwollspinnerei und -weberei Brühl. |