Lautenbach - Altgemeinde~Teilort 

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Typauswahl: Ortsteil – Historisches Ortslexikon
Typ: Teilort
Ersterwähnung: 1446

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
1446 wird in einer Verkaufsurkunde zwischen Hildebrand von Streckfuß und Hans von Crailsheim der »Weinzehnte zu Hagen ob Laudenbach« erwähnt. Der Ortsname leitet sich von »der klare Bach« her. Spät in den Urkunden erwähnt, spricht auch die lockere Siedlungsweise am Einfluss eines Nebenbaches der Rotach, eines Wörnitzzuflusses, für eine späte Entstehungszeit des Ortes. Die zahlreich vorhandenen Seen wurden trockengelegt und als Wiese verwendet. Das wohl eher kleine Schlösslein sowie die Ansiedlungen der Neubürger prägten im 18. Jahrhundert das Ortsbild. Bernhardsweiler wird 1364 als »Bernertzwyler« und 1393 als »Bernhürtzweiler« genannt (Personenname Bernhard). Wahrscheinlich handelt es sich um einen Ort des Landesausbaus, der vermutlich zunächst zur Herrschaft Lohr gehörte oder im Besitz der Grafen von Oettingen stand. 1364 besaß die Dinkelsbühler Patrizierfamilie Döner den halben Ort. Ob das Hochstift Eichstätt 1486 Lehnsherr war, ist fraglich. Ende des 15. Jahrhunderts besaß die Dinkelsbühler Patrizierfamilie Fuchshart Bernhardsweiler, dann die ebenfalls in Dinkelsbühl ansässige Familie Goldochs. Vermutlich um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wurde ein kleines Schloss beziehungsweise eine aus Stein aufgeführte Behausung erbaut (Bauinschrift von 1511). 1540 verkauften die Brüder Goldochs den Ort an die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach mit allen Rechten und Gerechtigkeiten. 1573 verpfändete Ansbach das Rittergut, das zum fränkischen Kanton Altmühl gezogen wurde, an die Herren von Knöringen. Zum Rittergut zählten 18 Untertanen in Bernhardsweiler, vier in Ketschenweiler, fünf in Esbach, einer in Rauenstadt, vier in Bräunersberg und fünf in Schönbronn. Nach der Einlösung der Pfandschaft wurde der Ort 1623 an den ansbachischen Rat Georg Schöll verkauft, dessen Erben das Rittergut bis ins 19. Jahrhundert gehörte. Gemeindeherrschaft und niedere Gerichtsbarkeit übten die jeweiligen Besitzer des Rittergutes aus, die hohe Obrigkeit lag bei Ansbach. 1806 kam der Ort zunächst an Bayern und 1810 an Württemberg. Die zum Rittergut gehörige Felsenmühle wurde im 18. Jahrhundert noch Gießrechenmühle genannt, vermutlich nach der Dinkelsbühler Familie Gussregen. Kirchlich gehörte Bernhardsweiler zur Pfarrei Weidelbach, seit 1811 zu Wildenstein. Die Wallfahrtskirche Sankt Anna war 1511 im Bau und blieb in Folge der Reformation durch die Ansbacher Ortsherren unvollendet. Die nun evangelische Filialkirche besteht nur aus Turm und Chor. In den Chor wurde kein Gewölbe, sondern eine Balkendecke eingezogen. Der Chor ist mit spätgotischen Maßwerkfenstern versehen. Der Turm hat ein achteckiges Obergeschoss mit Zeltdach, und die Schallöffnungen sind ebenfalls mit Maßwerk verziert. 1725 wird ein Schulmeister im Ort erwähnt. Buckenweiler (Personenname Bucco) war im 12. Jahrhundert Teil einer Schenkung an das Kloster Hirsau und bildete später wohl mit den Grundstock für das Hirsauer Tochterkloster Mönchsroth (Kreis Ansbach). Nach der Aufhebung des Klosters Mönchsroth 1558 fiel der Ort an die Grafen von Oettingen. Diese besaßen über ihren Anteil die niedere Gerichtsbarkeit, darüber hinaus die Gemeindeherrschaft. Die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach jedoch übte die hohe Obrigkeit aus. 1732 wurden sechs oettingische (1796: 8) und ein Dinkelsbühler Hintersasse (1796: 2) gezählt. 1806 kam Buckenweiler an Bayern, 1810 schließlich an Württemberg. Kirchlich war der Ort bis 1810 bei Segringen eingepfarrt. Beim 1386 als »Niwenstat« genannten Neustädtlein dürfte es sich um eine späte Rodungssiedlung (neue Stätte) handeln. Der Ort wurde immer gemeinsam mit Rötlein genannt. Zunächst waren Dinkelsbühler Bürger in Neustädtlein begütert. 1386 und 1419 erwarb der Deutsche Orden in Mergentheim zwei Güter. Auch das Dinkelsbühler Spital besaß im 15. Jahrhundert hier Güter. Im 16. Jahrhundert erscheint Neustädtlein mit Rötlein dann als Teil des Rittergutes Wildenstein und teilte somit das Schicksal dieses dem schwäbischen Ritterkanton Kocher zugehörigen ritterschaftlichen Gutes. Die hohe Gerichtsbarkeit wurde von der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach ausgeübt, zudem die niedere Gerichtsbarkeit außerhalb des Etters. Der Zehnt ging an den Deutschen Orden. 1699 verkauften die Herren Hofer auf Lobenstein als Besitzer des Rittergutes Wildenstein Neustädtlein und Rötlein an Ansbach, kauften es jedoch bereits 1701 wieder zurück. Das in Neustädtlein befindliche Wirtshaus wurde 1693 an Ansbach veräußert, das dort eine Zollstätte errichtete. Mitte des 18. Jahrhunderts umfasste die Mannschaft im Ort 27 Untertanen. Die Tafelwirtschaft verfügte über eine Bierbrauer-Gerechtsame. Die steuerbare Nutzfläche wird mit rund 16 Tagwerk erblehenbaren Gärten, 93 Morgen Äckern und 52 Tagwerk erblehenbaren Wiesen angegeben. 1806 kam der Ort an Bayern, 1810 schließlich an Württemberg. Kirchlich war Neustädtlein bis 1591 bei Weidelbach eingepfarrt, danach gehörte der Weiler zu Wildenstein. Die zwischen Lautenbach und Oberdeufstetten gelegene Ölmühle gehörte zum Rittergut Rechenberg. Die Betreiber der Mühle waren bei Segringen eingepfarrt. Die niedere Gerichtsbarkeit lag bei den jeweiligen Besitzern des Rittergutes, die hohe Obrigkeit übte die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach aus. Die Ölmühle fiel mit Rechenberg 1806 zunächst an Bayern, 1810 an Württemberg. 1386 als »Rötlin« gemeinsam mit Neustädtlein genannt, teilte Rötlein das Schicksal mit dem benachbarten Weiler. Auch Rötlein (kleine Rodung) wurde in der späten Rodungszeit angelegt und erscheint im 16. Jahrhundert mit Neustädtlein als Teil des Rittergutes Wildenstein. Die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Gemeindeherrschaft innerhalb des Etters übten die Besitzer des Rittergutes aus, die hohe Obrigkeit und niedere Gerichtsbarkeit außerhalb des Etters lag dagegen bei der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach. Mitte des 18. Jahrhunderts lebten 15 Untertanen am Ort. Die steuerbare Markung umfasste 7 Tagwerk erblehenbare Gärten, 59 Morgen erblehenbare Äcker und 40 Tagwerk erblehenbare Wiesen. Häuser und Höfe des Dorfes Lautenbach sind entlang der Straßen nach Wildenstein und Rötlein aufgereiht im flachen, am Einfluß eines Nebenbachs geweiteten Tal der Rotach, eines Wörnitzzuflusses. Das Schloss aus dem 17. Jahrhundert dient heute als Bauernhaus.
Historische Namensformen:
  • Laudenbach
Geschichte: Wahrscheinlich gehörte Lautenbach ursprünglich zum Herrschaftsbereich der Grafen von Oettingen. Im 16. Jahrhundert erscheint der Ort als Teil des ansbachischen Amtes Crailsheim, in dem die hohe Gerichtsbarkeit von den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach ausgeübt wurde. Anscheinend beanspruchten auch die Grafen von Oettingen weiterhin die hohe Gerichtsbarkeit, denn erst 1750 verglichen sich Ansbach und Oettingen hinsichtlich der hohen Obrigkeit. Die Oberhoheit der Markgrafen war nun unbestritten. Im 16. Jahrhundert kauften die Herren von Knöringen mehrere Güter. Eitel Hans von Knöringen bildete aus diesem Besitz ein Rittergut und verband es mit der Herrschaft Kreßberg. Das Rittergut zählte zum schwäbischen Ritterkanton Kocher. Im 17. Jahrhundert wurde auch ein bescheidenes Schloss erbaut. Gemeindeherrschaft und niedere Gerichtsbarkeit standen dem jeweiligen Inhaber des Gutes zu, das nur den Ort mit der Hammermühle (Lautenbacher Hammer) umschloss. Das Rittergut wechselte mehrmals den Besitzer. 1682 wurde es schließlich von Johann Alexander von Bleyleben erworben. Die Familie von Bleyleben wurde von der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach mit der niederen Gerichtsbarkeit belehnt. Da diese ritterschaftliche Familie hoch verschuldet war, musste sie ihr Rittergut 1721 zunächst an Ansbach verpfänden; die endgültige Abfindung der Familie von Bleyleben erfolgte schließlich 1730. 1806 kam Lautenbach an Bayern und 1810 an Württemberg. Der Ort zählte stets zum Oberamt Crailsheim. Lautenbach gehört seit 1938 zum Landkreis Crailsheim.
Wirtschaft und Bevölkerung: 1732 gehörten 44 Hintersassen zum Rittergut, bis circa 1800 stieg die Zahl der Untertanen auf 54. Haupterwerbsquelle der Bevölkerung war die Landwirtschaft. Im 18. Jahrhundert ist auch eine Schneidmühle bezeugt. Wie in einigen benachbarten Orten wurden im 17. und 18. Jahrhundert Fremde angesiedelt, um die herrschaftlichen Einnahmen zu vergrößern. Da die Landwirtschaft nicht mehr Menschen ernähren konnte, verdienten die Neubürger ihren Lebensunterhalt durch Hausierhandel mit Bürsten und Besen.

Name: ehemaliges Schloss (heute Bauernhaus)
Datum der Ersterwähnung: 1600 [im 17. Jahrhundert]

Kirche und Schule: Kirchlich gehörte Lautenbach zur Pfarrei Weidelbach, nach 1810 war der Ort Filiale der Pfarrei Wildenstein. Der große Zehnt ging an den Deutschen Orden. Die Reformation wurde im Ort von Ansbach durchgeführt. 1711 ist eine Schlosskapelle bezeugt. Die zugezogenen katholischen Hausierer kamen zur Pfarrei Marktlustenau, seit 1870 Pfarrei Unterdeufstetten. Kapelle St. Antonius von 1932, zuvor Rathaus.
Patrozinium: St. Antonius (Kapelle)
Ersterwähnung: 1932

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