Wildenstein - Altgemeinde~Teilort 

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Typauswahl: Ortsteil – Historisches Ortslexikon
Typ: Teilort
Ersterwähnung: 1408

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
Wildenstein stammt wahrscheinlich aus der späteren Ausbauzeit. Als ältestes Zeugnis kann der mittelalterliche Chorturm der Martinskapelle gelten. 1363 wird in Oettinger Lehensakten ein Hans vom Stein genannt »Tuifstätten« genannt, dessen Name sich wohl neben Wildenstein auch auf Unter- beziehungsweise Oberdeufstetten bezieht. Der Ort wird erstmals 1408 genannt, als der Dinkelsbühler Bürger Ulrich Berlin zusammen mit seiner Frau der Dinkelsbühler Pfarrkirche unter anderem einen Hof zu Wildenstein schenkte. 1419 verlief die Grenze des Oettinger Wildbanns über »Wildenstein Ahn den Felsen«. 1482 wird der Ort »ze dem wilden stain« genannt. Das Schloss wurde nach 1512 von Hans von Schwabsberg erbaut und nach den Zerstörungen während des 30-jährigen Krieges durch einen Rechteckbau im zeitgenössischen Renaissance-Stil ersetzt. Gunzach (»Guntzen«) und Wäldershub (»Weldrichshub«) werden bereits 1319 erwähnt. Hans von Schwabsberg besaß 1512 bereits vier Höfe in Gunzach, das in der Folgezeit stets Bestandteil der Herrschaft Wildenstein blieb. Wie in deren Hauptort lag die niedrige Gerichtsbarkeit bei der Herrschaft, die hohe bei der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach. In Wäldershub erscheint die Dinkelsbühler Patrizierfamilie Berlin erstmals 1465 besitzberechtigt. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts erbaute sie in Wäldershub ein Schloss, bestehend aus einem Längsbau mit ursprünglich drei Seitenflügeln, vier nun abgetragenen Türmen und einem großen Innenhof. Der Aufbau eines Ritterguts scheiterte am raschen Wechsel der Besitzer: Die Berlin verkauften den bereits mehrfach geteilten Ort zwischen 1615 und 1617. 1621, 1624, 1649 und 1682 wechselten abermals die Besitzer. 1695 erwarb Brandenburg-Ansbach den Ort und verpachtete die Einzelteile des Guts, das Schloss wurde 1700 an Einwohner von Wildenstein verkauft. Großenhub wird erstmals 1461 genannt und ist ebenso wie Wäldershub wohl während der Rodezeit entstanden. Der Ort wurde bis 1605 als ellwangisches Lehen an die Rechenberg gegeben. Später war neben Dinkelsbühl auch Brandenburg-Ansbach begütert, das auch die hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Weitere Wohnplätze waren der Zankhof (gehörte Dinkelsbühl, hohes Gericht bei Brandenburg-Ansbach), die Spitzenmühle (gehörte zum Ort Wildenstein) und die erst um 1800 nachgewiesene Völkermühle. Neue Wohngebiete wurden in Wildenstein nach dem zweiten Weltkrieg in den Gewannen »Kappelbusch« (seit 1960) südlich und »Badfeld« (seit 1966) nordwestlich des Ortes errichtet.
Historische Namensformen:
  • zu dem wilden Stein 1482
  • ze dem wilden stain
  • Wildenstein Ahn den Felsen
Geschichte: 1448 verkaufte Hans Stainbach der Sankt Johannismesse in Dinkelsbühl einen Vorzins aus dem Schafhof und den Aschhof aus Wildenstein. Die beiden Höfe gehörten 1482 Hans und Heinrich Völker von Crailsheim. Erst mit Hans von Schwabsberg setzt die Bildung einer eigenständigen Herrschaft ein. 1507 hatte er bereits mehrere Güter in Wildenstein, Grunach und Unterdeufstetten zu Eigen, die er vermutlich um 1500 von Dinkelsbühler Bürgern oder dem dortigen Spital erworben hatte. Diesen Komplex, zu dem nun jeweils vier Güter in Wildenstein und Grunach und das noch zu erbauende Schloss zählten, trug er 1512 dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Ansbach zu Lehen auf. Da Hans von Schwabsberg drei Töchter, aber keinen männlichen Erben hatte, verkaufte er seine Herrschaft 1545 an Hans Marschall von Pappenheim von Biberach, der allerdings den Kaufpreis nicht aufbringen konnte und Wildenstein 1552 bis zur Begleichung seiner Schulden an die Erben des Hans von Schwabsberg versetzen musste. 1574 verkaufte Hans von Pappenheim Wildenstein an seinen Bruder Georg von Pappenheim. Dessen Sohn Erkinger übernahm 1585 die Herrschaft und verkaufte sie 1605 an Hans Ludwig von Knöringen zu Kreßberg. Johann Heinrich von und zu Knöringen auf Kreßberg und Lauterbach veräußerte das Rittergut Wildenstein mit allen Rechten und Gütern 1662 an Johann Georg Hofer von Lobenstein auf Leonberg. Bei jedem dieser Besitzerwechsel und nach dem Tod des alten Markgrafen wurde das Lehen stets neu vergeben. 1673 und 1680 wurde dabei verfügt, dass die Herrschaft im Falle fehlender männlicher Erben den leiblichen Töchtern des Verstorbenen gegeben werden sollte. Eine solche Regelung hatte 1550 gefehlt und damit erst den mehrfachen Verkauf des Ortes eingeleitet. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Herrschaft Wildenstein dem schwäbischen Ritterkanton Kocher angegliedert. Die niedrige Gerichtsbarkeit innerhalb und seit 1734 auch außerhalb des Dorfes lag bei der Herrschaft Wildenstein. Die Untertanen mussten stets dem Inhaber des Schlosses huldigen und Gehorsam schwören. Die hohe Gerichtsbarkeit wurde von den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach ausgeübt, die auch bei Konflikten zwischen der Herrschaft und der Gemeinde angerufen wurden. 1584 musste die markgräfliche Regierung über das Getreidemaß und damit indirekt über die Höhe der Abgaben entscheiden. Dieser und andere Streitpunkte wurden 1603 erneut vorgetragen. Ein Urteil ist nicht überliefert. 1796 unterwarf Preußen die Herrschaft in der Nachfolge der Markgrafen seiner Landeshoheit. Wildenstein fiel 1806 an Bayern, 1810 an Württemberg, Oberamt (ab 1938 Landkreis) Crailsheim. — 1525 machten die Bauern den damaligen Ortsherrn Hans von Schwabsberg zu ihrem Anführer. 1646 kam es zu einem Gefecht zwischen Kaiserlichen und Franzosen am Kappelbusch.
Wirtschaft und Bevölkerung: 1512 bestanden die vier schwabsbergischen Besitzungen in Wildenstein aus einem Wirtshaus, zwei besetzten Gütern und einem unbesetzten Gut. 1574 waren 43 Güter der Herrschaft zinspflichtig, unterschieden in Erb-, Fall- und Gunstgüter. Vier Güter waren markgräfliche Lehen. Damit war es der Herrschaft gelungen, die Zahl der Güter und indirekt die Höhe der Abgaben erheblich zu steigern. Anhand der Geldabgabe (Gült) lassen sich die Vermögensverhältnisse im Dorf annähernd bestimmen. Am unteren Ende der Gült-Skala wurde 1512 wie 1574 dem Amtsknecht und dem Hirten die Gült als Lohnersatz erlassen. Zwei Gulden fielen auf den einzigen genannten Hof, drei Gulden auf eines der beiden Fallgüter und vier Gulden (wie bereits 1512) auf das Wirtshaus. Erstmals genannt wird nun auch die Badestube. 1574 besaß und bewirtschaftete die Herrschaft zwölf Weiher, fünf Fischgruben, eine Schäferei mit bis zu 500 Schafen, umfangreiche Wälder und 60 Morgen Ackerland. Die Bewirtschaftung wurde über die vier Frondienste der Untertanen ermöglicht: den Dienst mit der Säge, mit dem Rechen, im Kornschnitt und im Haberschnitt. Die Zahl der Frondienste hatte sich seit 1512 verdoppelt. Die Untertanen waren Leibeigene der Herrschaft und muss¬ten an Weihnachten durch einen symbolischen Betrag (die Weisat) ihre Abhängigkeit bestätigen. Ohne Bewilligung der Herrschaft durften sie deren Territorium nicht verlassen. Nach einem raschen Ausbau der Herrschaft im 16. Jahrhundert blieb die Zahl der Untertanen zunächst konstant. 1608 lebten in Wildenstein sieben jüdische Familien. Durch den 30-jährigen Krieg kam es zu einem starken Bevölkerungsrückgang: 1638 waren nur noch vier Güter besetzt. Noch 1665 waren die alten Größenordnungen bei weitem nicht erreicht. Um die erlittenen Bevölkerungsverluste ausgleichen zu können, förderte die Herrschaft nach dem 30-jährigen Krieg die Ansiedlung von besitzlosen, zumeist katholischen Fremden. Ob diese sich bereits im 17. und 18. Jahrhundert dem Hausierhandel widmeten, ist umstritten.

Name: Schloss
Datum der Ersterwähnung: 1529

Ersterwähnung: 1566
Kirche und Schule: Durch die heutige Gemarkung Wildenstein verlief die Grenze zwischen den Bistümern Augsburg und Würzburg. Die Wohnplätze westlich des Gunzenbachs, also Großenhub, Zankhof und die Hälfte von Wäldershub zählten zur Pfarrei Stimpfach und damit zum Bistum Würzburg, während Wildenstein, Gunzach und die andere Hälfte Wäldershubs der Deutschordenspfarrei Weidelbach und dem Bistum Augsburg angehörten. Die Stimpfach zugehörigen Wohnplätze blieben stets katholisch. In Weidelbach galt zwischen 1536 und 1546 die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenordnung. Nachdem die Weidelbacher Pfarrstelle dann 1566 vakant geworden war, baten die Einwohner um die Wiedereinführung der evangelischen Predigt. Die markgräfliche Regierung errichtete daraufhin eine eigene Pfarrei und setzte im Oktober 1566 den ersten evangelischen Pfarrer ein. 1628 begannen die Knöringen mit der Rekatholisierung des Ortes und inkorporierten die Pfarrei erneut Weidelbach. Nach einer wechselnden Besetzung mit katholischen und evangelischen Pfarrern wurde die evangelische Pfarrei Wildenstein 1668 neu eingerichtet. Die zugewanderten Katholiken wurden zunächst von Dinkelsbühler Kapuzinern, dann von Unterdeufstetten betreut. Eine evangelische Schule wird erstmals um 1650 erwähnt. Pfarrer Andreas Wilhelm Pfisterer verfasste 1764 eine Schulordnung. Evangelische Pfarrkirche, unter Erhaltung des mittelalterlichen Chorturms der Martinskapelle (jetzt Sakristei) 1765 umgebaut, 1827/28 erweitert und neu ausgestattet, 1912 renoviert. Grabdenkmäler der Hofer von Lobenstein, 17./18. Jahrhundert — Seit 1824 gehörten die Katholiken zur Pfarrei Unterdeufstetten, seit 1900 Pfarrei Matzenbach. Filialkirche St. Josef von 1965. Die Katholiken aus Großenhub, Völkersmühle, Wäldershub und Zankhof zu Stimpfach.
Patrozinium: St. Martin (Kapelle)

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