Ruine Hohenbaden (Altes Schloss) - Wohnplatz

Markgraf Hermann von Baden nimmt seinen Diener Friedrich von Gomaringen zu einem Burgmann auf Beilstein oder Backnang an. / Zur Detailseite

König Friedrich II. bestätigt die Urkunde des Bischofs von Würzburg über den Eintritt des Andreas von Hohenlohe in den Dienst des Hospitals der hl. Maria zu den Deutschen und den zum Zweck seiner Güterschenkung dahin mit seinen Brüdern Gottfried und Konrad geschlossenen Teilungs- und Abfindungsvertrag. / Zur Detailseite

Markgraf Rudolf von Baden schenkt dem Kloster Herrenalb seine Dörfer Ittersbach und Wolmersbüren mit der Auflage, am Altar der Hl. Katharina eine Lampe zu brennen und täglich Messe zu lesen, am Osterfest dem Konvent zur Anschaffung von Eiern 10 Pfund Heller zu geben und nach seinem Tod eine Jahrzeit zu feiern. / Zur Detailseite

Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn erkaufen sämtliche Güter und Rechte Werners von Malmsheim in der Mark Wiernsheim um 100 Pfund Heller und der Edle Konrad von Strubenhart verzichtet gegen Entschädigung mit Gütern in Heidelsheim und Malmsheim auf die Lehensherrlichkeit über sie zu Gunsten des Klosters. / Zur Detailseite

Markgräfin Agnes von Baden bestätigt den Verkauf von Langensteinbach an Kloster Herrenalb. / Zur Detailseite

Der Freie Berthold von Blankenstein und seine Gattin Elisabeth befreien das von ihnen gegründete und mit Gütern, so insbesondere der Pfarrkirche des Orts, ausgestattete Kloster Steinheim von allem Vogteirecht unter Verbot der Wahl eines anderen Vogts bei ihren Lebzeiten, bezeichnen die Grenzen, innerhalb deren das neue Kloster gebaut werden darf, und treffen verschiedene Bestimmungen über Besitzungen und Rechte desselben. / Zur Detailseite

Markgraf Rudolf von Baden bestätigt den Verkauf des Vogtrechts von Besitzungen in Geisingen durch Graf Friedrich von Zollern an Kloster Bebenhausen. / Zur Detailseite

Graf Eberhard von Württemberg und sein Sohn Ulrich vertauschen dem Johanniterorden den Fronhof mit der Kirche in Ilsfeld samt der Kirche in Wunnenstein gegen die Burg Jungingen mit Zubehör, die Kirche in Kettenacker und Güter in Oferdingen und Mössingen und König Albrecht bestätigt diesen Tausch. / Zur Detailseite

Markgraf Hermann von Baden und seine Gemahlin Irmingard befreien die Brüder in Herrenalb von dem Zolle und allen Abgaben, die unter dem Namen Ungeld begriffen werden, in den Städten und Orten ihres ganzen Gebietes. / Zur Detailseite

König Friedrich II. bestätigt den vor dem Bischof Otto von Würzburg abgeschlossenen Teilungsvertrag zwischen Heinrich und Friedrich von Hohenlohe und ihren Brüdern Gottfried und Konrad von Hohenlohe. / Zur Detailseite

Markgraf Rudolf von Baden verkauft der Priorin und den Nonnen in Steinheim seinen Hof daselbst für 100 Pfund Heller und 40 Mark Silber unter Vorbehalt eines zehnjährigen Einlösungsrechts. / Zur Detailseite

König Friedrich II. bestätigt die vor dem Bischofe von Würzburg von Andreas von Hohenlohe mit seinen Brüdern Heinrich und Friedrich vor seinem Eintritte in den Orden des deutschen Hospitals zur heiligen Maria feierlich abgeschlossene Teilung. / Zur Detailseite

Kaiser Heinrich IV. bestätigt der Kirche zu Speyer und deren Bischof Johann alle von seinen Vorfahren und ihm selbst dahin verliehenen Besitzungen und Freiheiten. / Zur Detailseite

Graf Ulrich von Württemberg beurkundet, dass sein Getreuer, der Edle Berthold von Blankenstein, den Hof zu Steinheim, der einst des Markgrafen von Baden gewesen, auf sein Absterben dem Kloster Steinheim als frei angefallen erklärt habe. / Zur Detailseite

König Heinrich (VII.) erlaubt seinem Dienstmanne, Konrad von Weinsberg, der Kirche von Würzburg, die von ihm dem Edeln Heinrich von Boxberg und von diesem jener Kirche aufgesagten, von ihr aber an den Markgrafen von Baden als Eigentum übertragenen Lehen durch andere in der Urkunde bezeichnete Güter zu ersetzen. / Zur Detailseite

Berthold von Blankenstein verschreibt sich gegen die Priorin und den Konvent der Schwestern in Steinheim wegen des Rückkaufs der Besitzungen seiner Gattin Elisabeth und wegen etwaigen Ersatzes für das durch den Markgrafen Rudolf von Baden von denselben zurückgekaufte Gut. / Zur Detailseite

Markgraf Hermann von Baden bekennt, dass sein Ministeriale Kuno von Öwisheim (Owenshein) in seine Hände frei auf alles Recht verzichtet hat, welches ihm erbweise auf die Herrenalbische Klostermühle in Ettlingen (Etheningen) zustand, nachdem auch Frau Judela, die Ältere von Helfenberg, und ihre Tochter Adelheid, die Gattin Kunos, ihre Rechte auf die Mühle durch Schenkung unter Lebenden an das Kloster übertragen hatten. Nur zu Lebzeiten der Judela ist das Kloster Herrenalb verpflichtet, 4 Malter Roggen und 5 Schillinge Heller jährlich ihr zu liefern. Siegler: Der Aussteller. Testes: Fridericus de Gromeringen, . . Troscelarius, Ludewicus de Sickingen, Crafto advocatus . . et de Sebach milites, item Bertoldus Plhumer et complures cives in Etheningen cum aliis fidedignis. Datum anno domini MCCLXXX nono, Petri et Pauli apostolorum. / Zur Detailseite

Berichte über einige Geschicke des Klosters Backnang in alter Zeit, insbesondere über seine Zerstörung zur Zeit des Markgrafen Hermann V. von Baden am 26. März 1235 und seine Wiederherstellung durch einen, längere Zeit feierlich begangenen Sieg der Markgrafen Hermann VI. und Rudolf I. am 26. Juni 1246: B. / Zur Detailseite

Zwischen dem Kloster Maulbronn und Ritter Berthold Strubecho wird eine Reihe von Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in Weissach durch ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht entschieden. / Zur Detailseite

Der Schultheiß, die Ratsmannen und die Geschworenen der Stadt Pforzheim versprechen, die von dem Markgrafen Rudolf von Baden dem Kloster Maulbronn verliehene Zoll- und Ungeldsfreiheit in ihrer Stadt nicht zu beeinträchtigen. / Zur Detailseite

Rudolf von Roßwag libere condicionis homo beurkundet, dass Ritter Sweneger von Remchingen und seine Vorfahren seit langer Zeit die Dörfer Mutschelbach und Wiesloch von ihm zu Lehen gehabt und damit seine Tochter, die Frau Heinrichs von Lomersheim, ausgestattet hat; dass dessen Sohn Konrad gemeinsam mit Sweneger und dessen Sohn Konrad die Dörfer an Kloster Herrenalb verkauft und zur Erlangung seiner lehensherrlichen Zustimmung ihm den dritten Teil des Dorfs Kleinglattbach (Wustenglatebach) zu Lehen gemacht hat. Deshalb übergibt er (contulimus et – – conferimus) die Dörfer, verzichtet auf alle Ansprüche und hängt sein Siegel an die Urkunde. Sweneger und sein Sohn Konrad vom Remchingen und Konrad der Sohn Heinrichs von Lomersheim beurkunden ihre Übereinstimmung damit und verkaufen die beiden Dörfer um 203 Pfund Heller an Kloster Herrenalb unter Verzicht auf alle Rechte daran. Siegler: Markgraf Friedrich, Herr Rudolf von Roßwag, Herr Albert von Niefern, Sweneger von Remchingen, die Brüder Heinrich und Gerhard von Enzberg, Konrad der Sohn Swenegers, Konrad der Sohn Heinrichs von Lomersheim und die Stadt Pforzheim. Datum anno domini MCCXCV., mense Februario. / Zur Detailseite

Konrad von Magenheim von der oberen Burg verkauft an König Rudolf das Dorf Ramsbach und weitere Besitzungen aus dem Wittumsgut seiner Ehefrau sowie vom Bischof von Mainz erhaltene Rechte und Lehen, die König Rudolf insgesamt seinem Sohn, dem Grafen Albrecht von Löwenstein, übergibt. / Zur Detailseite

Markgraf Hermann (VII.) von Baden urkundet über den Ankauf sämtlicher Güter und Rechte des Friedrich von Echterdingen und seiner Söhne an genanntem Ort durch das Kloster Bebenhausen. Im Anschluss an diese Abmachung überträgt Graf Gottfried von Tübingen dem Kloster Bebenhausen das Eigentumsrecht alles dessen, was Friedrich von Echterdingen und seine Söhne von ihm zu Lehen gehabt haben. Siegler: Der Aussteller. Ebenso Graf Albert von Hohenberg als Vormund der Söhne seines Oheims, weiland des Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen. Siegler: Der Aussteller. Zeugen wie zuvor, doch fehlen Wolfram von Bernhausen, Friedrich von Nippenburg, Wolfram Truchsess von Stetten. – Datum wie oben. Ebenso der Edle Albert von Hoheneck. Siegler: Der Aussteller. Zeugen wie bei Graf Gottfried von Tübingen, dessen Name an der Stelle des Albert Hack von Hoheneck steht. – Datum wie oben. Ebenso der Edle Konrad Stofeler de Winberc. Siegler: Der Aussteller. Zeugen wie zuvor mit Graf Gottfried von Tübingen und Albert Hack von Hoheneck. – Datum wie oben. / Zur Detailseite

Die Grafen Konrad und Heinrich von Vaihingen erlauben den Predigernonnen zu Pforzheim die Erwerbung einer Hofstatt in Vaihingen. / Zur Detailseite

König Heinrich (VII.) befreit die Güter, welche das Kloster Bebenhausen in Esslingen besitzt oder besitzen wird, von allen Abgaben und verbietet seinen dortigen Dienstleuten und Bürgern, dieselben damit zu beschweren. / Zur Detailseite

Luftbild: Film 8 Bildnr. 104, Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW] / Zur Detailseite

Markgraf Hermann von Baden trägt um seiner und der Seinen Seelenheil willen der Kirche in St. Gallen die beiden Orte Utilspur und Volmarspur zu Lehen auf. / Zur Detailseite

Graf Otto von Eberstein beurkundet, dass Konrad, der Sohn Schurbrands, sein Bürger in Gernsbach, mit seiner Einwilligung dem Kloster Herrenalb dreißig Schilling Heller jährlich auf Martini aus genannten Gütern beim Igelbach verkauft habe. / Zur Detailseite

Markgraf Friedrich von Baden beurkundet den Vergleich zwischen Kloster Herrenalb und den Bauern von Rotenfels wegen des freien Klosterhofs in Winkel. / Zur Detailseite

Friedrich (II.) von Gottes Gnaden, der Jüngere, Markgraf von Baden beurkundet, dass sein verstorbener Vater Markgraf Hermann sanus corpore compos sui et suorum vor tüchtigen und ehrenwerten Personen dem Kloster Herrenalb seine zwei Mühlen bei Fürstenzell mit aller Zugehörde, wie sie von altersher ihm und seinen Vorfahren zu eigen waren, vermacht hat; diese Mühlen geben, ob sie zwei Wohnungen haben oder vereinigt sind, jährlich 30 Malter Roggen und 3 Pfund Heller nomine reddituum seu titulo censuali und sind Bannmühlen für die Orte Busenbach, Reichenbach, Etzenroth, Spessart, Stupferich, einen Teil von Spielberg, (Grün- und Hohen-)Wettersbach und Langensteinbach, soweit ein Rad der dortigen Mühle nicht ausreicht (Bu{o}senbach, Richenbach, Ebercenrode, Spehshart, Stu{o}pherrich, Spilberc pars ville, ambo Weterspach et Langenstainbach quicquid una rota molendini eiusdem ville molere non poterit sine fraude). Der Markgraf überträgt zur Ausführung dieses Vermächtnisses mit Zustimmung seiner Mutter Agnes und seines Oheims (patrui) Markgrafen Rudolf (II.) des Älteren dem Kloster die Mühlen mit allen Rechten und Freiheiten in Form einer Schenkung unter Lebenden und beurkundet, dass die Mühlen und ihre Bewohner von altersher frei von allen Diensten sind und teil haben an Wäldern, Wiesen, Weiden und Almenden. Für diese Verleihung und Erneuerung soll im Kloster eine Messe am Altar des infirmitorium gehalten und eine Lampe dort gebrannt, auch sollen die Einkünfte der Mühlen nach Gutdünken für die Kranken verwendet werden, zum ewigen Gedächtnis seines Vaters und seiner Vorfahren. Siegler: Die Markgrafen Rudolf (II.) und Friedrich (II.) Datum anno domini MCC nonagesimo secundo, mense Maio. / Zur Detailseite
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Typauswahl: | Ortsteil – Historisches Ortslexikon |
Typ: | Wohnplatz |
Liegt auf Gemarkung: | Innenstadt |
Ortsgeschichte
Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Burgruine auf dem westlichen Ausläufer des Battert, 1,5 km nördlich über der Stadt. Vgl. auch Baden-Baden Innenstadt. |
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Burgen und Schlösser
Name: | Hohenbaden |
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Datum der Ersterwähnung: | 1257 |
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