Au am Rhein 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.auamrhein.de
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Einwohner: 3273
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 246.0
Max. Höhe ü. NN (m): 114.54
Min. Höhe ü. NN (m): 101.04
PLZ: 76474

Die 1329 ha große Gemarkung der Gemeinde Au am Rhein erstreckt sich am nordwestlichen Rand des Kreisgebietes. Sie ist Teil des Naturraumes Nördliche Oberrheinniederung und wird vom Hochwasserdamm in eine nasse und eine trockene Aue geteilt. Der nasse Teil ist Überschwemmungsgebiet des hier fließenden Rhein. Das Gemeindegebiet zeichnet sich durch eine geringe Reliefenergie aus: Der höchste Punkt liegt bei fast 115 m über NN, der niedrigste bei 101 m. Die auf Gemeindegebiet liegenden Rheinwälder an den Rheinauen sowie der Rottlichwald wurden unter Naturschutz gestellt. Au am Rhein gehörte schon seit dem Mittelalter immer zu Baden und war dem Verwaltungsraum Rastatt zugeordnet. Das alte Ober- und später Bezirksamt Rastatt ging 1939 im (alten) Landkreis Rastatt auf, der 1973 u.a. mit Teilen des ehem. Kreises Bühl zum neuen Landkreis Rastatt geformt wurde. Das ursprüngliche Haufendorf ist im Grundriss der Gemeinde heute noch zu erkennen und unterscheidet sich deutlich von den schematisch angelegten Neubaugebieten. Wesentliche Siedlungserweiterungen entstanden in der Pendlergemeinde erst nach 1945. Bis zur Mitte der 1970er Jahre wurde sowohl der Ortskern durch weitere Bebauung verdichtet als auch im Norden und Westen neue Flächen besiedelt. Bis 1993 wurden weitere Neubaugebiete im Westen sowie im Nordosten erschlossen, die von Einzelbauten am Südrand ergänzt wurden. Um die Überflutungszone am Rhein zu meiden, wird die Bebauung seitdem in östlicher Richtung entwickelt Au am Rhein ist durch drei Landesstraßen mit dem überörtlichen Verkehrsnetz, insbesondere der B36 sowie der über drei Auffahrten erreichbaren A5 verbunden.

Die im Westen und Norden an den Rhein angrenzende Gemarkung dehnt sich in der breiten Rheinaue aus, die im Bereich der durch die Rheinkorrektion abgeschnittenen Altwässer eine geschlossene Auenwalddecke trägt.

Wappen von Au am Rhein

In von Blau und Grün durch einen erniedrigten silbernen (weißen) Wellenbalken geteiltem Schild ein silberner (weißer) Reiher mit schwarzen Beinen.

Beschreibung Wappen

Die Gemeinde führte nachweislich seit 1520 ein Siegel mit einem Auge in einem Wappenschild - wohl ein „redendes" Motiv, das von der lateinischen Form „Augia" des Ortsnamens abgeleitet war. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts zeigten die Siegel zusätzlich oder als alleiniges Bild einen Schwimmvogelfuß, der als Ortszeichen zu deuten ist. 1901 wurde gemäß dem ältesten Siegel das Gemeindewappen geschaffen. Da das Auge ein heraldisch unbefriedigendes Bild und sein Sinn nicht ohne weiteres verständlich ist, bemühte sich die Gemeinde um ein neues Wappen, das vom Generallandesarchiv entworfen wurde. Der Reiher weist auf die Graureiherkolonie auf der Gemarkung hin und hat Bezug zum alten Fleckenzeichen. Der Wellenbalken versinnbildlicht die Lage der Gemeinde am Rhein. Wappen und Flagge wurden am 16. März 1978 vom Landratsamt Rastatt verliehen.

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