Simonswald 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.simonswald.de
service-bw: Informationen zu wichtigen Adressen, Nummern und Öffnungszeiten in Simonswald
Einwohner: 3009
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 40.0
Max. Höhe ü. NN (m): 1228.14
Min. Höhe ü. NN (m): 311.54
PLZ: 79263

Simonswald nimmt mit ihren 5 eingemeindeten Teilorten als zweitgrößte Gemeinde unmittelbar nach Elzach den südöstlichen Zipfel des Landkreises Emmendingen ein und deckt weitgehend den heute zum Hochschwarzwald zählenden Einzugsbereich der Wilden Gutach vom Rohrhardsbergmassiv bis fast zum Kandelgipfel ab. Dort wird mit 1228 m das Höhenmaximum erreicht, das dann zum Elztal auf 311 m über NN abfällt. Teile des Naturschutzgebiets ‚Rohrhardsberg-Obere Elz‘, das den hochmontane Charakter des Massivs bewahrt, reichen im Norden in das Gemeindegebiet. In den Gebieten ‚Zweribach‘ sind eine zum Wildgutachtal weisende und wegen ihrer Wasserfällen bekannte Karmulde, im ‚Häuslematt‘ ein Niedermoor unter Naturschutz gestellt. Das im Oberlauf schluchtförmig eingeschnitten Tal, bildet nach seiner Westbiegung eine immer breitere Sohle aus. Ihm folgen die ursprünglich weitgestreuten Einzelhöfe und Kleinsiedlungen, die spätere Zubauten zum langgezogenen, immer wieder über größere Strecken unterbrochenen Siedlungsband verbunden haben. Jüngere Wohnsiedlungen sind insbesondere in Ober Simonswald entstanden. Die Auspendler überwiegen, doch prägt neben einer rückläufiger Vieh- und Forstwirtschaft heute der Tourismus den staatlich anerkannten Erholungsort, dessen Hauptverkehrsachse die Straße Gutach-Furtwangen (L173) bildet. Alle Teilorte kamen 1805 von der Landgrafschaft Breisgau an Baden, dort 1807 an das Oberamt Waldkirch, dann an die Bezirksämter Waldkirch (1807) und Emmendingen (1936) bzw. zum Landkreis (1939).

Teilort

Wohnplatz

aufgegangener Ort

Wüstung

Das Gemeindegebiet im Mittleren Schwarzwald umfaßt beinahe den gesamten Tal-und Einzugsbereich der von Süden der Elz zufließenden Wilden Gutach und reicht im Wsten bis auf den Kandel (1242 m Null-Niveau) und im Оsten bis zum Brend (1149 m Null-Niveau). Es ist ausschließlich aus Gneisen, vorwiegend aus Paragneisen, aufgebaut. Nur bei Haslachsimonswald und nördlich Altsimonswald stehen Orthogneise an, südlich des Haslachsimonswälder Baches und östlich der unteren Gutach ein breiter Streifen granitisierter Gneise. Das Gestein ist von zahlreichen Verwerfungen durchzogen. Auch das Gutachtal in seinem oberen und mittleren Abschnitt ist tektonisch vorgezeichnet. Der Querschnitt des tief eingeschnittenen und im Gemeindegebiet von 660 m auf 314 m Null-Niveau abfallenden Tals verändert sich vom engen Kerbtal zum Sohlental, wobei in einigen Abschnitten deutliche Hangasymmetrie auftritt. Auf Gemarkung Obersimonswald ist der linke Hang flach und durch zahlreiche, in muldenartigen Tälchen fließende Bäche aufgelöst. Der rechte Talhang ist steil und nur durch zwei Kerbtäler gegliedert (Kilpenbach und Nonnenbach). Hänge und Kuppen sind bewaldet, Acker- und Wiesenbau reichen bei den Siedlungen an flacheren Hängen bis auf mehr als 500 m hinauf.

Wappen von Simonswald

In von Gold (Gelb) und Silber (Weiß) gespaltenem Schild auf rotem Dreiberg drei grüne Tannen, von denen die mittlere, den Schild spaltend, bis zum oberen Schildrand reicht.

Beschreibung Wappen

Die Gemeinde entstand am 1. April 1970 durch Zusammenschluss von Altsimonswald, Haslachsimonswald und Untersimonswald. Knapp vier Jahre später wurden Obersimonswald und Wildgutach eingemeindet. Das Gemeindegebiet ist zu zwei Dritteln mit Wald bedeckt. Auf den Waldreichtum und den Ortsnamen der Schwarzwaldgemeinde weisen die Tannen im Wappen hin. Tannen hatten drei Ortsteile bereits in ihren Wappen geführt. Der Dreiberg, bisher im Gemeindewappen von Haslachsimonswald vertreten, kann als Hinweis auf die Gebirgslage verstanden werden. Die Farbkombinationen des Dreibergs und der Felder Rot-Gold und Rot-Silber erinnern an die badischen und österreichischen Farben. Alle Ortsteile gehörten zum vorderösterreichischen Breisgau und fielen 1805 an Baden. Wappen und Flagge wurden am 23. Februar 1972 vom Innenministerium verliehen.

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