Churfürstlich Trierische Verordnung der von dem Kleebau zu erheben berechtigt- und nicht berechtigte Zehenden betreffend Vom 15tem September 1783 [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: 4 ungezählte Seiten 4°
Nebentitel: kurfürstlich berechtigten Zehnten 15ten 15. 1783-09-15
Anmerkungen: Am Ende des Textes: "Gegeben Cärlich den 15. Septemb. 1783."
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1463474881 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1463474881
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