Durchführung des Friedensvertrags: Entwaffung der Zivilbevölkerung: freiwillige Ablieferung von Waffen und Munition, Zahlung von Prämien; Durchführung des Entwaffnungsgesetzes von 1920: Anordnungen des Landesentwaffnungskommissars, Ablieferung der Waffen an die Reichstreuhand-Gesellschaft in Stuttgart; Nachforschung nach versteckten Waffen durch den interalliierten Überwachungsausschuss; Durchführung des Entwaffnungsultimatums 1921: Übersichten über die Bewaffnung von Beamten (Polizeidiener, Nachtwächter, Wald- u. Feldschützen, Forstbeamte, Gefängnisaufseher) 

Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1920  [1920-1921]
Umfang: 1 Bü
Anzahl der Digitalisate: 376
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg
Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 / 1449-1999
Geschäftsbereich Innenministerium
Oberämter
Oberamt Heilbronn / 1809-1925
XXX. KRIEGSSACHEN
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: F 173 Bü 219 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-147458

Schlagwörter: Demobilmachung
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