Fortsetzung der Handlungen der protestierenden Stände mit den beiden katholischen Kurfürsten Mainz und Pfalz in Nürnberg über eine gütliche Beilegung der Religionsstreitigkeiten, den Religionsfrieden, die kaiserliche Genehmigung und Bekanntmachung desselben 

Kurzbeschreibung: Enthält u.a.: Kraft der zu Schweinfurt zwischen beiden Teilen genommenen Abrede verfasst man zu Nürnberg am 22. Juli (Montag nach Corporis Christi), einen Vertrag zwischen den katholischen und protestantischen Ständen, kraft dessen 1) ein allgemeiner Friede zwischen Kaiser und Reich und beiden Parteien gehalten, und keine von der anderen der Religion oder anderer Ursache wegen angegriffen oder beunruhigt werden soll, bis zu einem freien christlichen Konzil oder insofern dieses nicht in einem halben Jahr ausgeschrieben würde, bis zu einer allgemeinen Versammlung der Reichsstände; 2) alle Prozesse, die bisher von dem kaiserlichen Fiskal und anderen gegen die Protestantischen Stände angestellt worden, aufgehoben; 3) die Protestanten sollen hingegen gehalten sein, dem Kaiser die begehrte Türkenhilfe zu stellen. Dieser Vertrag wurde auf die Genehmigung des Kaisers ausgesetzt, welche den 2. August 1532 erfolgte, und in einem am 3. August ausgefertigten kaiserlichen Mandat bekräftigt worden ist. Zwischen den Friedenshandlungen, am Freitag nach Assumptionis Mariä starb Kurfürst Johann.
Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1532  [1532]
Umfang: 1 Bü
Anzahl der Digitalisate: 22
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg
Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 / 11. Jh.-1940
Reichsstädte
Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen / 1521-1631
1. Reformation
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: B 189 II Bü 22 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2355645

Ortsbezüge:
  • Nürnberg N
  • Schweinfurt SW
Personenbezüge:
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