Restitutionsedikt von Kaiser Ferdinand II. wegen der nach dem Religionsfrieden von den protestantischen Ständen eingezogenen geistlichen Güter, Ernennung der Exekutionskommissare im Schwäbischen Kreis, Vorstellungen der Gesandten des Schwäbischen Kreises dagegen am kaiserlichen Hof und kaiserliche Resolutionen hierauf
Kurzbeschreibung: | Enthält: Kaiserliches Edikt vom 6. März 1629, dass alle diejenigen geistlichen Güter, welche von den Protestanten nach dem Religionsfrieden von 1555 eingezogen worden, wieder durch Hilfe der Exekution den Katholischen eingeräumt werden sollen. Zu Kommissaren werden der Bischof von Konstanz, der Abt zu Kempten, der Graf zu Sulz und der Reichshofrat Ulrich von Stotzingen ernannt. Die Gesandten des Schwäbischen Kreises machen bei dem Kaiser Vorstellungen gegen das Edikt und zugleich auch gegen die Kriegsbeschwerde. In Ansehung des ersteren aber erhielten sie die Resolution, dass es dabei bleibe, weil die Justiz dieses Verfahren rechtfertige. Darin: zwei gedruckte Exemplare des Edikts vom 6. März 1629 |
---|---|
Inhalt: | |
Erstellt (Anfang): | 1629 [1629-1630] |
Umfang: | 1 Bü Anzahl der Digitalisate: 113 |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 / 11. Jh.-1940 Reichsstädte Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen / 1521-1631 2. Restitutionsedikt Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | B 189 II Bü 73 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2356032 |
Weitere Angaben
Personenbezüge: |
|
---|