Es wird bekundet: Dem Grafen Karl zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat, waren auf seine Anordnung hin von den Untertanen der beiden Grafschaften Sigmaringen und Veringen eine Eidsteuer und auf 10 Jahre ein Hilfsgeld, zahlbar jährlich auf 2 Termine, bewilligt worden. Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft zu Sigmaringen hatten eingewilligt und das Geld bis jetzt entrichtet. Da aber die Untertanen in den jetzt schweren und teuren Zeiten in arge Armut geraten sind, erlässt der Graf der Stadt Sigmaringen die Eidsteuer und noch ausstehende Hilfsgelder und verlangt an deren Stelle jährlich an Martini ab 1604 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet). Der Graf verzichtet auf das Inventieren bei Todesfällen. Statt der bisher unterschiedslos beim Einzug ausländischer Personen erhobenen 20 Gulden bekommt der Graf in Zukunft nur noch 10 Gulden vom Mann und 2 Taler von der Frau. Für den Abzug gilt gleiches. Die bisher vom Fuder Wein erhobenen 8 Gulden Aufschlag werden nachgelassen, doch sollen die Wirte sich mit gutem Wein eindecken; Betrug mit Wein wird bestraft. Die Heiligenpflegschaften Unserer Lieben Frau zu Laiz, St.Johann und St. Elogius in und vor der Stadt werden der Stadt so überlassen, dass der Rat jährlich aus den Bürgern 2 Pfleger aufstellen soll, die von dem Grafen oder dessen Räten und Beamten vereidigt werden und dem Grafen oder dessen Verordneten jährlich Rechnung legen müssen. Gleich nach abgehörter Jahresrechnung sind Ausstände an Geld und Früchten bar zu erlegen. Überschüsse an Korn oder Geld können mit Einwilligung des Rats und der Obrigkeit an arme Leute abgegeben werden. Ebenso sollen für die Witwen und Waisen 2 Pfleger aus dem Rat oder der Gemeinde aufgestellt, vereidigt und jährlich mit der Rechnung abgehört werden. Weidbesuch über die Zeit kostet vom Schwein 4 Kreuzer, von jedem Fasel 2 Kreuzer Eckerichtgeld, die auf Lichtmess an die Untervogtei zu bezahlen sind. Die Stadt hat sich beschwert, dass die von Graf Karl und dessen Sohn Graf Johann und anderen in ihren Klagepunkten aufgeführten Personen gekauften Güter ohne die Lasten gekauft wurden. Der Graf erklärt, dass künftig Güter mit ihrer Beschwerde, Steuern, Diensten usw. gekauft werden sollen, wie auch die Behausung des verstorbenen Untervogts Georg Lerch und auch die von Graf Johann gekauften Güter in der Steuer und Schatzung geblieben seien; die früher erworbenen Güter sollen aber unbeschwert gelassen werden. Das gegen altes Herkommen in der Stadt erbaute Bierhaus soll außerhalb gebaut werden. Es werden 2 gleichlautende Verträge auf Pergament ausgefertigt. Links unter dem Umbug Unterschrift des Grafen Karl; rechts unter dem Umbug: Der Stadtschreiber Martin Pfleger bestätigt durch Unterschrift, dass dieser Vertrag vor Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde verlesen und besiegelt worden ist. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • 1) Graf Karl II. von Hohenzollern-Sigmaringen; 2) Stadt Sigmaringen [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1604  [Montag]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen
Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007
Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999
Sigmaringen
Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: Dep. 1 T 1 Nr. 66 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563980

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Personenbezüge:
Sonstiges: Vermerke: Rückvermerke: No 6; 12; No. 3.
Siegelbeschreibung: Siegel: 1) beschädigt in offener Holzkapsel, 2) beschädigt in Holzkapsel
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