König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen.
König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
![König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 1]()
![König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 2]()
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Beteiligte: | - Ludwig der Bayer, König [Aussteller]
Stadt Heilbronn [Empfänger] |
Erstellt (Anfang): | 1316 [9. März 1316] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 2 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Urkundenselekte Kaiserselekt / 813-1437 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | H 51 U 252 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1260025 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung Regesten: Regg. Ludwig d. B. H. 1 n. 8 |
Ortsbezüge: | |
Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Nürnberg Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt |