Kaiser Ludwig nimmt alle Welt- und Ordensgeistlichen, welche in der Stadt oder Pflege zu Esslingen wohnen und öffentlich Messe lesen, sowie alle Klosterfrauen in seinen und des Reiches Schirm und gebietet allen Getreuen des Reiches, besonders Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, und Bürgermeister, Schultheiß, Rat und Gemeinde der Stadt Esslingen, dieselben zu schützen. Er bestimmt, dass (1) jeder Zuwiderhandelnde, Adlige oder Nichtadlige, Geistliche oder Weltliche, in seine und des Reiches Ungnade falle und alle Ehren und Rechte des Reiches verliere; (2) jeder Welt- oder Ordensgeistliche, der nicht öffentlich Gottesdienst halte oder diesem beiwohne, aus der Stadt und Pflege zu Esslingen auf ewig verwiesen werde "vnd sol auch di dhein glos noch fuerzog helfen"; (3) Vikare, Gesellen und Schüler, "di ietze auf dem hof sint" und dieses Gebot halten, nur aus gerechten Gründen verstoßen werden sollen; (4) jeder Welt- oder Ordensgeistliche, der seine Pfründe aufgibt, zuvor drei oder vier Tage in der Pfarrkirche zu Esslingen Messe lesen oder ewig aus der Stadt, von Pfründe, Gütern und Gülten verstoßen sein soll, und verspricht ihnen für den Fall einer Einigung zwischen ihm und dem alten Papst (Johann XXII.) Einbezug in diesen Vergleich. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ludwig der Bayer, Kaiser [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1330  [4. April 1330]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 307 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1260271

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: Regg. Ludwig d. B. H. 1 n. 86

Ortsbezüge:
  • Esslingen am Neckar ES
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Esslingen
Siegelbeschreibung: Siegel vorhanden
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