Kaiser Ludwig erklärt, Graf Burkard von Hohenberg für Dienste, die dieser ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt leisten soll, 600 Pfund Haller zu schulden. Der Kaiser schlägt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, diese Summe "vf alle seinen phant, die er von vns vnd dem riche inne hat, zv anderr schulde vnd gult, die er vor dar vf hat". Er stellt fest, dass Ulrich die Pfandschaften solange besitzen und nutzen soll, bis er oder seine Nachfolger im Reich sie von ihm um 600 Pfund Haller sowie um jene Summe einlösen, für die sie ihm bislang schon verpfändet waren, und bestimmt, dass Graf Ulrich dafür 600 Pfund an Graf Burkhard bezahlen soll, sobald er diesen Betrag aus den Pfandschaften eingenommen hat.
Kaiser Ludwig erklärt, Graf Burkard von Hohenberg für Dienste, die dieser ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt leisten soll, 600 Pfund Haller zu schulden. Der Kaiser schlägt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, diese Summe "vf alle seinen phant, die er von vns vnd dem riche inne hat, zv anderr schulde vnd gult, die er vor dar vf hat". Er stellt fest, dass Ulrich die Pfandschaften solange besitzen und nutzen soll, bis er oder seine Nachfolger im Reich sie von ihm um 600 Pfund Haller sowie um jene Summe einlösen, für die sie ihm bislang schon verpfändet waren, und bestimmt, dass Graf Ulrich dafür 600 Pfund an Graf Burkhard bezahlen soll, sobald er diesen Betrag aus den Pfandschaften eingenommen hat., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Kaiser Ludwig erklärt, Graf Burkard von Hohenberg für Dienste, die dieser ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt leisten soll, 600 Pfund Haller zu schulden. Der Kaiser schlägt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, diese Summe "vf alle seinen phant, die er von vns vnd dem riche inne hat, zv anderr schulde vnd gult, die er vor dar vf hat". Er stellt fest, dass Ulrich die Pfandschaften solange besitzen und nutzen soll, bis er oder seine Nachfolger im Reich sie von ihm um 600 Pfund Haller sowie um jene Summe einlösen, für die sie ihm bislang schon verpfändet waren, und bestimmt, dass Graf Ulrich dafür 600 Pfund an Graf Burkhard bezahlen soll, sobald er diesen Betrag aus den Pfandschaften eingenommen hat., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Kaiser Ludwig erklärt, Graf Burkard von Hohenberg für Dienste, die dieser ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt leisten soll, 600 Pfund Haller zu schulden. Der Kaiser schlägt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, diese Summe "vf alle seinen phant, die er von vns vnd dem riche inne hat, zv anderr schulde vnd gult, die er vor dar vf hat". Er stellt fest, dass Ulrich die Pfandschaften solange besitzen und nutzen soll, bis er oder seine Nachfolger im Reich sie von ihm um 600 Pfund Haller sowie um jene Summe einlösen, für die sie ihm bislang schon verpfändet waren, und bestimmt, dass Graf Ulrich dafür 600 Pfund an Graf Burkhard bezahlen soll, sobald er diesen Betrag aus den Pfandschaften eingenommen hat., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Previous Next Inhalt: | |
Beteiligte: | - Ludwig der Bayer, Kaiser [Aussteller]
|
Erstellt (Anfang): | 1336 [8. Juni 1336] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 3 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Urkundenselekte Kaiserselekt / 813-1437 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | H 51 U 385 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1261015 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung Regesten: Regg. Ludwig d. B. H. 1 n. 257 |
Ortsbezüge: | |
Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Stuttgart Siegelbeschreibung: Siegel stark beschädigt |