König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht treffend, abzuweisen. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ruprecht, König [Aussteller]
    Kloster Maulbronn [Empfänger]
Erstellt (Anfang): 1407  [14. April 1407]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 1131 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1269996

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 4753

Ortsbezüge:
  • Heidelberg HD
  • Maulbronn PF; Kloster
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Heidelberg
Siegelbeschreibung: 2 Siegel abgegangen
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)