König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht betreffend, abzuweisen.
Erstellt (Anfang): | 1407 [Donnerstag vor Iubilate] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Altwürttembergisches Archiv Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität / 1095-1818 Kloster- und Stiftsgutverwaltungen / 1095-1807 Maulbronn / 1147-1806 Urkunden 1.8 Verweise Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | {H 51 U 1131} [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1336113 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Heidelberg |