König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht betreffend, abzuweisen. 

Erstellt (Anfang): 1407  [Donnerstag vor Iubilate]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität / 1095-1818
Kloster- und Stiftsgutverwaltungen / 1095-1807
Maulbronn / 1147-1806
Urkunden
1.8 Verweise
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: {H 51 U 1131} [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1336113

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Heidelberg HD
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Heidelberg
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