Landesweite (reformatorische) Regelungen Herzog Ulrichs zu Beginn seiner zweiten Regierungsperiode 

Kurzbeschreibung: 2 "Ausschreiben": - die ernstliche Warnung vor der wiedertäuferischen Sekte etc., - dass den Prälaten, Gotteshäusern, Pfarrern und sonstigen Berechtigten ihre Frucht- und Weinzehnten wieder abgereicht, - und dass auch ein Verzeichnis von allen Stiftern, Pfarreien und Kaplaneien, und von allen unbesetzten Pfründen, eingeschickt werden solle
Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1534  [12. Juni 1534-16. Juni 1534]
Umfang: Blatt 173
Anzahl der Digitalisate: 3
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden / 1405-1806
Kirche und Universitäten
Religions- und Kirchensachen / 1496-1827
1. Akten
3. Zeitraum 1534 bis November 1550: Zweiter Regierungsabschnitt Herzog Ulrichs
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: A 63 Bü 4/4 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1465172

Personenbezüge:
Schlagwörter: Fruchtzehnt, Pfarrer, Weinzehnt, Wiedertäufer
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