Papst Innozenz IV. gestattet dem Zisterzienserorden in allen Pfarren, in welchen ihm der alte Zehnt zusteht, auch den noch in niemandes Genuss befindlichen Neubruchzehnten, im Verhältnis des ihm zustehenden alten, zu beziehen. 

Beteiligte:
  • Innozenz IV.; Papst [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1250  [1250. Mai 27.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. 1150, Seite 216-217
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1748

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 457 Bü 4
Regesten: UB Heiligkreuztal, Bd. 1, Nr. 25.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Lyon
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