Bischof Eberhard von Konstanz beurkundet, dass Rudolf genannt Haller öffentlich erklärt habe, dass er auf das durch Belehnung erworbene Recht an den Besitzungen zu Biloluingen, Hûsen und Bernwilar zu Gunsten des Klosters Salem verzichtet und demselben ferner seine Besitzungen in V{o}tekouen, über die ihm freies Eigentumsrecht zustand, mit Zustimmung seiner Brüder Bernher, Ortolf und Konrad übergeben, sowie dass er alle diese Besitzungen vom Kloster gegen einen Jahreszins von 6 Pfennig auf Lebenszeit wieder erhalten habe. Acta sunt hec apud Salem anno domini Mo. CCo. LXIIIo., Vo. idus Marcii, presentibus . . . . . . . V{o}lrico et Cu{o}nrado de Vrendorf . . . . . 

Erstellt (Anfang): 1263  [1263. März 11.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VI., Nr. 1704, Seite 103-104
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 4/1879
Editionen: ZGO, Bd. 35 (1883), S. 423.
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