Otto der Ältere Graf von Eberstein und seine Söhne Otto und Wolfram (Wolframmus) beurkunden, dass mit ihrer vorherigen Zustimmung Ritter Gerlach von Ötigheim und seine Söhne Johann und Gerlach dem Abt ... und Konvent von Herrenalb (de Alba) den 4. Teil des großen und kleinen Zehnten zu Ötigheim (in marchia sive terminis ville Otincheim), den sie von ihnen zu Lehen hatten, durch eine Schenkung unter Lebenden übertragen und ihnen zum Ersatz für diesen Zehnten ihre gesamten Eigengüter zu Ötigheim zu Lehen aufgetragen, auch den schuldigen Lehenseid wie früher geleistet haben; sie genehmigen diese Übergabe zuerst und hauptsächlich aus Ehrfurcht vor Gott und der glorreichen Jungfrau Maria unter Verzicht auf alle Rechte an diesen Zehnten. Siegler: Die Aussteller, die gemeinsam das Siegel Ottos des Älteren gebrauchen. Acta sunt hec anno domini MCC septuagesimo secundo, in mense Maio. 

Erstellt (Anfang): 1272  [1272. Mai.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VII., Nr. 2279, Seite 193
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 489 K U 686
Editionen: ZGO 1 (1850), S. 384 (Auszug).

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
Beschreibstoff: Pergament
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