Prior V. und Kapitel von Reichenbach beurkunden, dass der Ritter Konrad von Hausen sein Erblehen von ihrem Kloster ihnen aufgelassen und mit seiner Frau Agnes gegen einen Zins von 4 Schilling auf Lebenszeit wieder erhalten habe, mit der Abmachung, dass nach beider Tod das erledigte Lehen vom Kloster niemals wieder veräußert und zum Jahrtag des Ritters jedem Bruder des Klosters 1 Maß Wein gereicht werden solle. Siegler: Der Abt von Alpirsbach und die Aussteller. 

Erstellt (Anfang): 1280  [Ohne Zeitangabe. Um 1280.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 2932, Seite 202-203
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