Härtnid von Rammingen (Rammungen) verkauft (vendidi et vendendo tradidi) dem Abt H. und dem Konvent von Kaisheim Güter in Rammingen (duas curias et septem areas cum prato in Rammungen sitas que mihi attinebant tytulo feodali) um 121 Pfund Heller und verspricht die Übertragung des Eigentumsrechts von seinem Lehensherrn dem Markgrafen von Burgau innerhalb eines Jahres von nächsten Ostern ab zu erlangen. Falls der Markgraf früher heimkehrt (prius ad propria revertatur), wird Härtnid die Übertragung in Monatsfrist auswirken. Er verspricht Gewährschaft und stellt als Bürgen Ritter Friedrich von Riedheim (Riethain), Ulrich von Stotzingen, Ulrich von Asselfingen (Aslabingin), Otto von Sontheim (Suntha{e}in), Berthold und Eblin von Rammingen, die mit ihm selbst zum Einlager in Giengen oder in Ulm oder in Gundelfingen verpflichtet sind, falls er die Bedingungen dieses Verkaufs nicht erfüllt. Stirbt einer der Bürgen, so ist ein anderer für ihn zu nennen, geschieht das nicht, so haben zwei der Überlebenden Einlager zu halten, bis es geschehen ist. Siegler: Der Graf von Helfenstein, da der Aussteller kein eigenes Siegel hat. Datum et actum anno domini MCC nonagesimo quarto, nonas Martii. 

Erstellt (Anfang): 1294  [1294. März 7.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band X., Nr. 4494, Seite 220
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=5474

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: StA Augsburg
Signatur oder Titel des Originals: Reichsstift Kaisheim Urkunde 340

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
Beschreibstoff: Pergament
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)