Wir Carl Friderich, von Gottes Gnaden Marggraf zu Baaden und Hochberg, ... Fügen zu Männiglicher Nachachtung hierdurch zu wissen, daß, obwohlen die gemein-beschriebene Kayserliche- und denen Provinzien und Ländern des Heil. Römischen Reichs übliche Rechte sowohl, als das von Unsern Vorfahren am Regiment, ... in Unsern Fürstenthumen und Landen eingeführte Land- und Statut-Recht, Parte VII. Tit. 65. weißlich verordnen, daß Niemand wissentlich gestohlen- oder solches Gut, dessen Besitz durch keinen in Rechten erlaubten Titul dociret werden kan, erkauffen, ... sollen ... 

Datierung :
  • 1748 [Erscheinungsdatum]
Autor/Urheber:
Ortsbezüge (Werk):
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Einbändiges Werk
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Deckel.
    Wir Carl Friderich, von Gottes Gnaden Marggraf zu Baaden und Hochberg ...
    Deckel.
Quelle/Sammlung: Freiburger historische Bestände - digital : Alte Drucke und Autorensammlungen
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