Wir Carl Friderich, von Gottes Gnaden Marggraf zu Baaden und Hochberg, ... fügen hiermit zu wissen: Als bey gegenwärtig-fürwährender allgemeiner Creyß-Versam[m]lung zu Ulm wegen derer ungewichtigen Ducaten eine Verordnung zu machen nöthig erachtet worden, und darüber unterm 23. April nächsthin ein Patent ergangen, nachfolgenden Inhalts: ...: Daß Wir diese von Creyses-wegen also beliebte Verordnung besonders auch in Unsern Fürstenthumen und Landes beobachtet, und derselben behörig nachgelebet wissen wollen ...
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Autor/Urheber: | |
Ortsbezüge (Werk): |
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Objekttyp: | Digitalisiertes Werk |
Weitere Angaben zum Werk: | Einbändiges Werk Deutsch [Sprache] |
Inhalt: |
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Quelle/Sammlung: | Freiburger historische Bestände - digital : Alte Drucke und Autorensammlungen |
Weiter im Partnersystem: | http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/karlfriedrich1749 |