[Urkunde] 

Datierung :
  • 05.04.1522
Autor/Urheber:
  • Nikolaus von Hamburg, Bürgermeister (?)
  • Margreth, seine Frau (?)
Ortsbezüge (Werk):
  • [Heidelberg?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Der Heidelberger Bürgermeister Nikolaus von Hamburg und seine Ehefrau Margreth beurkunden, dass sie von den Augustinern in Heidelberg 100 Rheinische Gulden gemeÿner landlaŭffiger geber werŭng mit Datum der Urkunde bar erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Mariä Verkündigung (25. März) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 4 Gulden [im weiteren Text ist einmal von 5 Gulden die Rede!] zahlen. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr Haus mit der gesamten Hofreite und dem Garten in der Heidelberger Vorstadt in der Sandgasse ein. Dieses grenzt an die Häuser von Nikolaus Taschenmacher und von Lorenz Lechler (Lorentzentzen [!] lechler), dem Hofbaumeister. Auf dem Haus liegen folgende Zinsen: 5 Heller vff die stegen für den Kurfürsten, 9 Pfennig und zwei Kapaune für die Nonnen des Klosters Neuburg sowie 11½ Pfennige für die Nonnen des Klosters Lobenfeld. Wenn darüber hinaus noch weitere Zinslasten auftauchen sollten, die derzeit nicht bekannt sind, so werden diese ohne Nachteil für die Augustiner von Nikolaus von Hamburg abgelöst. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute und ihre Erben, das Haus in einem guten Zustand zu halten, damit es keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Augustiner gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Hamburg oder seine Erben zurück und das Kloster hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Parteien von dem Bürgermeister Hans Nofels angehängt wurde, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118433 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth158
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