[Urkunde] 

Datierung :
  • 20.05.1599
Autor/Urheber:
  • Nikolaus Bertsch (?)
  • Hans Kühlbronner (?)
Ortsbezüge (Werk):
  • [Dürkheim?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Nikolaus Bertsch und Hans Kühlbronner, Bürger von Dürkheim, beurkunden und reversieren vor dem Dürkheimer Schultheißen und Gericht, dass sie gemäß des am 20. Mai 1599 in Heidelberg abgeschlossenen Vertrags durch den kurfürstlich-pfälzischen Kirchengüter- und Gefälleverwalter aus dem Besitz des ehemaligen Benediktinerinnenklosters Seebach mit Zustimmung des Kurfürsten Friedrich IV. 5½ Morgen Ackerland in Erbpacht erhalten haben, wofür sie dem Kloster Limburg 130 Gulden als Pfandsumme hinterlegt haben. Die jährliche Pacht beträgt 2 Malter und 3 Firnsel Korn, die die Beständer am Martinstag (11. November) nach Dürkheim in den kurfürstlichen Speicher bringen müssen. Sollten die Beständer unverschuldet in Not geraten und den Zins nicht oder nur vermindert zahlen können, so werden seitens der kurfürstlichen Verwaltung Sondervereinbarungen getroffen. Sollten Bertsch und Kühlbronner oder deren Erben aus anderen Gründen die Gülten und den Zins schuldig bleiben bzw. Vertragsvereinbarungen zuwiderhandeln, kann die Kirchengüter- und Gefälleverwaltung die Güter einziehen und den ausstehenden Zins aus der hinterlegten Pfandsumme beziehen. Die Beständer bitten den Dürkheimer Schultheißen und das dortige Gericht, ihr Siegel anzuhängen, ohne dass daraus Forderungen gegenüber der Stadt Dürkheim geltend gemacht werden können.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-148386 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/batt11

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