New landtrecht des Fürstenthumbs Würtemberg jn vier Theil verfaszt 

Datierung :
  • 1555
Beteiligte (Werk):
Ortsbezüge (Werk):
  • [Stuttgart] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: einbändiges Werk
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Register
    Der erst Theil Von dem Gerichtlichen Proceß in Burgerlichen sachen/Erster Instantz
    Von ungehorsame des Antwurters
    Wie Caution/Sicherheit oder tröstung zum Rechten geschehen soll
    Von personlicher Kundtschafft
    Von Bei unnd Endortheln/unnd wie dieselben eröffnet werden sollen
    Der Materialien halb
    Wie ligendt gut angriffen werden soll
    Wie gelihen Gelt oder Gut gefordert unnd bezalt werden soll
    Wann ein Erb verkaufft wiirt/was das auff im trage
    Wölche Gaaben unnd Schenckungen vor Gericht beschehen sollen
    Weiber mögen ligende gütter nit verendern
    Wie unnd in was form Testament oder letste willen auffgericht werden mögen
    Wie ein Testator seinem eingesetzten Erben befelhen möge / die Erbschafft einem andern zuzustellen
    Legata sollen nit aiges gewalts / sonder von den Erben erfordert und empfangen werden
    Wann die niessung der Kinder zu getheilten gütter bei Vatter oder Mutter auffhören ...
    Errata
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Rechtsquellen der frühen Neuzeit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-19672 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/drwWuertLR1554

Ortsbezüge:
  • Württemberg
Personenbezüge:
Schlagwörter: Landrecht, Verordnung
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