Demnach Chur-Pfaltz in der verainigten Chur-Fürsten, Ständen, und immediat- Reichs-Ritterschafft Landen, und Bottmäßigkeit neue Vnruhe zu erwecken, die Vnderthanen irr, und von ihrer natürlichen Lands-Herrschafft abwendig zu machen unterstehet, mit anmaßlichem Befehl daß die zu Wildfängen und Lebeygenen eygenthätig Eingeschriebene, die Schatzung und Nachstewer auff den 11. dieses den Chur-Pfältzischen Beampten lieffern sollen 

Datierung :
  • 1665
Autor/Urheber:
Ortsbezüge (Werk):
  • [S.l.] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: einbändiges Werk
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Einblattdruck, einseitig bedruckt
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Rechtsquellen der frühen Neuzeit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-221139 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_ludwig1665
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