[Urkunde] 

Datierung :
  • 21.01.1198
Autor/Urheber:
Ortsbezüge (Werk):
  • Speyer [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Latein [Sprache]
Inhalt:
  • Philipp Herzog von Schwaben beurkundet nach dem Tod seines Bruders, Kaiser Heinrichs VI., als Regent für König Friedrich II. den mit den Bürgern von Speyer abgeschlossenen Vertrag über die von Friedrich und seiner Person verlangten Hilfe: Die Bürger versprechen im Kriegsfalle Unterstützung mit Schiffen sowie günstigen Lebensmitteln und öffnen dem Herzog sowie 30 seiner Ritter die Stadt; das Heer des Königs muß jedoch außerhalb der Stadt bleiben. Im Gegenzug bestätigt und erneuert der Herzog kraft eigener und des Königs Autorität die Privilegien der Stadt: (1) Befreiung von Gerichtsabgaben innerhalb des Bistums: es dürfen von keinem geistlichen oder weltlichen Richter eine Gerichtsabgabe oder andere damit verbundene Abgaben gefordert werden; (2) Festschreibung der Steuern: es dürfen – selbst vom König – außer den üblichen Steuern keine weiteren, außerordentliche Abgaben erhoben werden, es sei denn, die Bürger gewähren freiwillig ihre Unterstützung; (3) die von Heinrich VI. gewährte städtische Selbstverwaltung: freie Wahl eines Rats der Zwölf aus der Mitte der Bürger, der das städtische Verwaltungsorgan bildet. Beschworen und bezeugt im Namen des Herzogs von seinen Mannen: Ludwig Graf von Helfenstein, Wolfrad Graf von Veringen, Werner von Roßwag, Heinrich Truchseß von Waldburg, Heinrich von Schmaleneck, Engelhard von Weinsberg, Konrad von Annweiler, Heinrich von Tanne, Wezel von Berg, die Brüder Trushard, Ludwig und Walter von Neukastel, Heinrich von Meistersel sowie Friedrich von Tanne.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-60720 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm1
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