Dorner, Emil Christian 

Geburtsdatum/-ort: 01.01.1848;  Buchen
Sterbedatum/-ort: 23.09.1922;  Karlsruhe
Beruf/Funktion:
  • Oberlandesgerichtspräsident
Kurzbiografie: 1865 Abitur am Lyceum Karlsruhe, Studium der Rechte in Freiburg, Heidelberg und Berlin
1870 I. juristisches Staatsexamen; Rechtspraktikant in Emmendingen, Stockach, Waldshut, Karlsruhe, Konstanz, Korb, Donaueschingen
1873 II. juristisches Staatsexamen; Referendär in Buchen, Ettenheim, Bretten, Schwetzingen, Mannheim, Wiesloch; als Referendär Sekretär im Ministerium der Justiz
1876 Amtsrichter in Pforzheim, dann Stockach
1880 Oberamtsrichter
1881 Landgerichtsrat in Mosbach
1882 Assessor im Justizministerium
1883 Ministerialrat; rechtsverständiger Beirat der Generalintendanz der großherzoglichen Zivilliste (als Nachfolger von Jagemanns)
1894 Geheimer Oberregierungsrat
1896 Mitglied des Disziplinarhofs für nicht-richterliche Beamte
1899 Präsident des Landgerichts Karlsruhe
1900-1909 hält an der Technischen Hochschule Karlsruhe Vorlesungen über bürgerliches, Handels- und Wechselrecht
1901 Dr. jur. h. c. in Freiburg i. Br.
1905-1914 Mitglied der I. badischen Kammer
1909 Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe
1912 Wirklicher Geheimrat mit dem Titel Exzellenz
1915 Eintritt in den Ruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1876 Mathilde, geb. Gesell (1856-1932), Tochter des Obereinnehmers Tobias Gesell
Eltern: Vater: Christian Dorner 1807-1871, Obereinnehmer in Buchen, zuletzt wohnhaft in Emmendingen
Mutter: Magdalena, geb. Huber, Tochter des Löwenwirts Huber in Lahr
Geschwister: 1 Bruder (Christian Dorner 1852-1917, Landgerichtsdirektor in Offenburg)
Kinder: 5 (3 Söhne, 2 Töchter)
GND-ID: GND/1012183424

Biografie: Wolfgang Leiser (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 99-100

Dorner entstammt einer weit verzweigten mittelbadischen Familie, aus der mehrere Angehörige im 19. Jahrhundert vom kleinen Bürgertum in hohe Positionen aufstiegen. Für die Persönlichkeit Dorners ist charakteristisch, daß der Abiturient Theologie als Studienfach angibt und der junge Amtsrichter 1880 um die Versetzung an ein Kollegialgericht bittet, da ihm die Tätigkeit als Einzelrichter weniger zusage: Nach der Schilderung seiner Zeitgenossen war Dorner der Typ des bescheidenen, zurückgezogenen Beamten, „dem Pflichterfüllung bis zum äußersten innerstes Gebot war“ (K. Jordan, in: Festschrift zur Eröffnung des Bundesgerichtshofs, S. 104); von seinem Privatleben ist so gut wie nichts bekannt. Die zahlreichen Versetzungen des Praktikanten und Referendärs, aber auch des ins Beamtenverhältnis übernommenen Juristen sind für die seinerzeitige Personalpolitik kennzeichnend; auf diesem beschwerlichen Wege lernten die angehenden Staatsdiener alle Teile des Landes und der Staatsverwaltung kennen. Dorner wurde ein hochqualifizierter Ministerialbeamter und Gerichtspräsident. Seine Karriere war steil, sie ist nicht nur an den raschen Beförderungen abzulesen, sondern vielleicht noch deutlicher an seinen Ordensdekorationen: Zwischen 1885 und 1915 brachte es Dorner vom Ritterkreuz II. Klasse zum Großkreuz mit Eichenlaub des Zähringer Löwen-Ordens. Das Vertrauen Großherzog Friedrichs I. hat Dorner in hohem Maße besessen. Seine Amtszeit fiel in die Epoche der Vorbereitung und der Einführung erst der Reichsjustizgesetze (1879), dann des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1900), was die Justiz vor ungewöhnlich schwere Aufgaben stellte. Hierbei hat sich Dorner als Beamter, Richter und juristischer Schriftsteller große Verdienste erworben. Sein besonderes Interesse galt der freiwilligen Gerichtsbarkeit („Rechtspolizei“'). Von seinen Publikationen sind der Kommentar zum badischen Ausführungsgesetz zum BGB und das gemeinsam mit A. Seng bearbeitete Badische Landesprivatrecht noch heute unentbehrlich.
Werke: Schriften (Auswahl): 1. Das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, erläutert (1899); 2. Das Badische Gesetz die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Notariat betreffend (Rechtspolizeigesetz) vom 17. Juni 1899 nebst Ausführungsverordnungen. Textausgabe mit Anmerkungen (1902, 2. Aufl.); 3. Das Badische Gesetz die Gerichts- und Notarkosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend vom 15.6.1899. Textausgabe mit Einleitung und Anmerkungen (1909, 3. Aufl.); 4. Kommentar zur Badischen Rechtspolizeiverordnung (1902); 5. Das Badische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, mit Erläuterungen (1902); 6. gemeinsam mit A. Seng: Badisches Landesprivatrecht (H. Dernburg, Das bürgerliche Recht des Deutschen Reiches und Preußens, Ergänzungsband IV, 1906).
Nachweis: Bildnachweise: Stamm- und Familienbuch; Chronik der Landeshauptstadt Karlsruhe für die Jahre 1920/23 (Karlsruhe 1930) nach S. 234; Festschrift zur Eröffnung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (1950), 103 (Zeichnung nach dem Gemälde in der „Präsidentengalerie“ des Oberlandesgerichts Karlsruhe)

Literatur: E. Dorner, Stamm- und Familienbuch der Familie Dorner, Lahrer Linie (Karlsruhe 1930), 93 f.
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