Huth, Ewald 

Geburtsdatum/-ort: 11.01.1890; Bad Hersfeld (Hessen)
Sterbedatum/-ort: 01.11.1944;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Kirchenmusiker, Chordirigent, Opfer des NS-Regimes
Kurzbiografie: 1904 Schulabschluss in Bad Hersfeld
ca. 1905-1908 Königliche Präparandenanstalt in Fritzlar
1908-ca. 1912 Lehramtsstudium in Fulda und Olpe
ca. 1912-1914 Kirchenmusikstudium in Beuron und Regensburg
1914-1918 Sanitäter im I. Weltkrieg
1919/1920 Musiklehrer im Kloster Ettal
1921 Arbeitsbeginn als Chorleiter an der Münsterpfarrei Villingen; Tätigkeit als Kirchenmusiker
1933 ff. Immer wieder kritische Äußerungen gegen das NS-Regime
1943 Der NS-Gendarmerie zugeteilt
1944 Denunziation; 19.1. Verhaftung; 26.5. Todesurteil; 1.11. Hinrichtung
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: 11.6.1923 Maria, geb. Gromann
Eltern: Vater: unbekannt
Mutter: Antonie Huth, Schneidermeisterin
Geschwister: keine
Kinder: 3
GND-ID: GND/101227537X

Biografie: Uwe Schellinger (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 5 (2005), 129-131

Seinen Vater – er soll auch Kirchenmusiker gewesen sein – lernte Huth niemals kennen, da dieser die Mutter vor der Geburt verlassen hatte. Nach dem Schulabschluss in seiner Heimatstadt besuchte Huth zuerst die Königliche Präparandenanstalt in Fritzlar und arbeitete danach in den Bildungsanstalten Fulda und Olpe auf den Beruf des Lehrers hin. Kurz vor dem abschließenden Examen brach er jedoch die Ausbildung ab und widmete sich dem Studium der Kirchenmusik. Nach anfänglichem Privatunterricht besuchte er die St. Gregorius-Akademie der Benediktiner in Beuron und danach 1913/14 die Kirchenmusikschule in Regensburg. Dort legte er ein vorzügliches Schlussexamen ab. Während der folgenden Jahre des I. Weltkriegs arbeitete Huth, den man wegen eines Sehfehlers nicht zum Militär eingezogen hatte, freiwillig als Krankenpfleger in verschiedenen Lazaretten. Nach Kriegsende bekam er eine erste Anstellung als Musiklehrer im Gymnasium der Benediktiner im Kloster Ettal. Ende 1920 bewarb er sich schließlich erfolgreich auf die vakante Stelle eines Organisten und Chorleiters am Münster in Villingen und begann dort am 1. Januar 1921 seinen Dienst.
Während seines langjährigen Wirkens in Villingen zeigte sich Huth als äußerst kompetenter und begeisternder Kirchenmusiker. Unter seiner Leitung wurden im Villinger Münster zahlreiche bedeutende Werke auf hohem Niveau aufgeführt. Neben seiner kirchlichen Tätigkeit arbeitete Huth aber auch für eine Reihe weltlicher Chöre in Villingen und Umgebung. Bei alldem schuf sich Huth viele Freunde in seiner Heimatregion.
Die Übergabe der Regierungsgewalt an die Nationalsozialisten im Jahr 1933 betrachtete Huth aufgrund seiner christlichen Prinzipien mit äußerster Skepsis. Dabei scheute er sich nicht, die verbrecherischen Machenschaften der neuen Machthaber in Gesprächen und Diskussionen öffentlich zu kritisieren. Huth dachte nicht daran, seine politischen Ansichten zu verschweigen. Überall war seine ablehnende Haltung dem NS-Regime gegenüber bekannt. Diese offene und direkte Art sollte ihm jedoch zum Verhängnis werden. Im August 1943 erklärte Huth im Streit mit einer Nachbarin, deren Sohn eine „Nationalpolitische Erziehungsanstalt“ (Napola) besuchte, wie froh er sei, selbst keinen Sohn zu haben, der mit den Nationalsozialisten sympathisiere. Die Politik der Nationalsozialisten, so Huth, sei ein Unterdrückungssystem und brächte weiterhin nichts als „Großmaulerei“ hervor. Kurze Zeit später traf Huth mit einem Fahnenjunker, einem überzeugten Nationalsozialisten zusammen, der um die Hand seiner ältesten Tochter anhalten wollte. Huth beabsichtigte, dem jungen Mann sein offenbartes Interesse auszureden, verschwieg bei dieser Gelegenheit jedoch auch ihm gegenüber nicht, was er von der Regierung hielt. So sei Goebbels ein verlogener „Maulheld“, der nichts als die „billigste Propaganda“ verbreite, das deutsche Volk aber würde „verdummt“ und von „größenwahnsinnigen Geistern“ geführt.
Kein halbes Jahr später wurde Huth sowohl von der genannten Nachbarin als auch von dem jungen Fahnenjunker bei den Behörden denunziert. Es deutet vieles darauf hin, dass die eine wie der andere damit persönliche Rechnungen begleichen wollten. Die Anzeigen führten zur Verhaftung Huths am 19. Januar 1944. Zu ersten Verhören wurde er im Villinger Polizeigebäude festgehalten, wo er den weiteren Entwicklungen entgegensehen musste. Besonders nachteilig wirkte sich jetzt der Umstand aus, dass Huth am 13. September 1943 als Rottwachtmeister zur Gendarmerie einberufen worden war. Weil er dadurch einer Gruppierung der NS-Polizei angehörte, unterlag sein Fall der Gerichtsbarkeit der dafür zuständigen SS. Am 1. März 1944 wurde nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erhoben. Huth habe durch seine öffentlichen Äußerungen „den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen gesucht“. Als entsprechende Beweismittel wurden die Aussagen der Nachbarin und des Fahnenjunkers sowie des verhörenden Villinger Kriminalbeamten herangezogen. Aufgrund dieser Vorwürfe überführte man Huth nach Stuttgart, um ihn dort in Untersuchungshaft zu nehmen.
Rund einen Monat später kam es in Stuttgart vor dem SS- und Polizeigericht IX zur Hauptverhandlung. Den Gerichtsvorsitz führte SS-Richter Otto Hoffmann, zu diesem Zeitpunkt als Höherer SS- und Polizeiführer ranghöchster SS-Offizier im Südwesten des Reichs. Ihm gegenüber gab Huth offen zu verstehen, dass er sich „als katholischer Kirchenbeamter mit der Weltanschauung des Nationalsozialismus nicht einverstanden erklären“ könne. Der Vertreter der Anklage betitelte Huth als „schwarze Wühlmaus“, Richter Hoffmann ließ in der Verhandlung erwartungsgemäß kein einziges Gegenargument Huths gelten. Huth wurde „wegen Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode verurteilt.
Dem grausamen Urteilsspruch folgte eine erneute monatelange Haftzeit, während der Huth zuerst im Zuchthaus Ludwigsburg gefangen war. In diesen Wochen setzten sich Freunde der Familie durch positive Beurteilungen für ihn ein. Seine Ehefrau und der Pflichtverteidiger versuchten daneben, das Todesurteil durch die Einreichung von Gnadengesuchen doch noch in eine Haftstrafe umzuwandeln.
Im September 1944 verlegten die Behörden Huth in das Polizeigefängnis nach Leonberg, wo menschenunwürdige Zustände herrschten. Während dieser fünfmonatigen Gefängnishaft entwickelte sich Huth zu einer verehrten Vertrauensperson für seine Mitgefangenen. Diese erfanden für den hilfreichen Mann, der stets aufbauende Worte für sie übrig hatte, bald den liebevollen Namen „Papa Huth“ und schmiedeten mit ihm zusammen hoffnungsvolle Pläne für eine Zukunft nach der Zeit des NS-Regimes.
Am 15. Oktober 1944 wurden die Gnadengesuche durch Himmler abgelehnt. Damit war das Todesurteil von höchster Stelle bestätigt, die letzte Hoffnung zunichte. In der Nacht vor seiner Hinrichtung verfasste Huth ein letztes eindringliches Vermächtnis an seine Familie, in dem noch einmal seine ungetrübte Glaubenstiefe deutlich wurde. Im Angesicht seines Todes bat er um Gnade für seine Feinde. Am 1. November 1944 brachte ihn ein Polizeikommando von Leonberg auf den Schießplatz Dornhalde bei Stuttgart, wo er um 7.10 Uhr erschossen wurde. Sein Leichnam wurde sofort auf dem Friedhof „Steinhaldenfeld“ begraben. Zwei Jahre später geschah noch etwas Ungewöhnliches. Als nach dem Krieg die Angehörigen Huths die Leiche nach Villingen überführen wollten, wurde im Juli 1946 festgestellt, dass es durch einen Fehler der Friedhofsverwaltung zu einer Verwechslung gekommen war. Nicht der tote Huth, sondern ein ebenfalls hingerichteter belgischer Adliger befand sich in dem Grab. Huths Leiche hingegen war schon mehrere Monate zuvor anstatt derjenigen des Belgiers nach Brüssel überführt worden. Erst drei Jahre später fand nach äußerst komplizierten Verhandlungen die „Odyssee des toten Huth“ (A. Kroneisen) ein Ende. Der Leichnam konnte nun nach Villingen gebracht werden und wurde dort am 8. August 1949 bestattet.
Quellen: Briefe u. Dokumente aus Privatbesitz d. Familie Kroneisen/Villingen.
Nachweis: Bildnachweise: in Kroneisen, 1992, 127, u. Schellinger, 1999, 229 (vgl. Lit.).

Literatur: Widerstand aus religiösem Prinzip: E. Huth, geboren in Bad Hersfeld, hingerichtet in Stuttgart. Mit einem Geleitwort von Landtagspräsident C. Wurz, 1972; E. Hausen u. H. Danneck, „Antifaschist, verzage nicht ...!“ Widerstand u. Verfolgung in Schwenningen u. Villingen 1933-1945, 1990, 139-145; A. Kroneisen, E. Huth – ein Opfer d. NS-Diktatur, in: Almanach. Heimatbuch des Schwarzwald-Baar-Kreises 16, 1992, 127-130; Uwe Schellinger, E. Huth, in: Zeugen für Christus. Das dt. Martyriologium des 20. Jh.s, hg. v. H. Moll i. A. d. Dt. Bischofskonferenz, Bd. 1, 1999, 229-233.
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