Fetzer, Max 

Geburtsdatum/-ort: 08.02.1895;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 29.12.1988;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Ministerialdirektor im württembergischen Innenministerium, Staatssekretär
Kurzbiografie: 1901-1913 Hayersche Knabenschule, Stuttgart (-1904), Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Stuttgart (-1913)
1913-1914 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen
1914-1919 Kriegsdienst (u.a. Württembergische silberne Militärverdienstmedaille, Eisernes Kreuz I. und II Klasse), 01.04.-10.04.1919 Freikorpseinsatz
1919-1920 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Freiburg (1919/20), 1922 Dr. jur. (Tübingen)
1920 Erste höhere Justizdienstprüfung, 1923 Zweite höhere Justizdienstprüfung
1923 (05.03.) Eintritt in die württembergische Innenverwaltung: Regierungsassessor, Hilfsberichterstatter, 1925 Regierungsrat im Polizeipräsidium Stuttgart (Politische Polizei)
1928 Regierungsrat im württembergischen Innenministerium (Rechtsabteilung)
1933 (14.01. mit Wirkung vom 23.03.) Landrat und Oberamtsvorstand in Heidenheim
1939 Oberregierungsrat im Innenministerium (Rechtsabteilung)
1939 (26.08.) Kriegsdienst
1940 (11.05.)-1945 Oberkriegsverwaltungsrat in Belgien und Nordfrankreich
1945 (03.05.-20.06.) kommissarischer Landrat in Heidenheim (von der US-Militärregierung eingesetzt), dann (20.06.)-22.06.1946 US-Internierung („automatischer Arrest“ als Landrat)
1946 (01.08.) Hilfsberichterstatter, 01.09.1947 Oberregierungsrat im württemberg-badischen Innenministerium, Stuttgart (Rechtsabteilung und Verkehrsabteilung)
1947 (20.08.)-31.05.1948 Vorsitzender einer Berufungs-Spruchkammer
1948 (22.06.) Ministerialrat (Amtsbezeichnung Ministerialdirektor) im württemberg-badischen Verkehrsministerium
1950 (02.06.) Ministerialdirektor im württemberg-badischen, seit 1952 im baden-württembergischen Innenministerium; zunächst noch mit der Abwicklung von Dienstgeschäften des Verkehrsministeriums und des Ministeriums für politische Befreiung beauftragt
1952 (01.07.) Stellvertreter des Innenministers
1961 (31.05.) Ruhestand, bis 31.05.1962 im Angestelltenverhältnis weiterbeschäftigt
1962 Titel Staatssekretär a.D. und Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern
1966 Verwaltungsratsvorsitzender des Landeswohlfahrtswerks Baden-Württemberg
1966-1971 Erster Vorsteher der Württembergischen Landessparkasse
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1936 Gertrud, geb. Majer (geb. 12.02.1908, lebte Anfang 1962) als Tochter des Landgerichtspräsidenten Erwin Majer in Ulm
Eltern: Vater: Johann Fetzer (gest. vor Mitte 1920), Forstgeometer
Mutter: Luise, geb. Buck
Geschwister: nicht ermittelt
Kinder: Ursula Renate (geb. 1937)
Christa Barbara (geb. 1938)
Anita Marieluise (Marlies) (geb. 1941)
Sibylle Dorothee (geb. 1943)
GND-ID: GND/1012377857

Biografie: Michael Ruck (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 128-132

Die Laufbahn des höchstqualifizierten württembergischen Verwaltungsjuristen nahm erst nach 1945 den vorgezeichneten Verlauf, weil er sich geweigert hatte, der NSDAP beizutreten. Während der fünfziger Jahre entwickelte sich der parteilose Fetzer zum „starken Mann“ der Stuttgarter (Innen-)Verwaltung, dessen politischer Einfluß auch unter den SPD-Ressortchefs Fritz Ulrich und Viktor Renner kaum unterschätzt werden kann.
Fetzer entstammte der Familie eines mittleren Beamten. Insofern war er ein typischer Angehöriger der württembergischen Staatsverwaltung des frühen 20. Jahrhunderts. Besonders in Süd- und Südwestdeutschland hatte sich der akademische Verwaltungsdienst nach der begrenzten Öffnung des höheren Bildungswesens im späten Kaiserreich für die wachsende Gruppe der Subalternbeamten zum Königsweg des gesellschaftlichen Aufstiegs entwickelt. Durch ihr Herkommen waren diese Nachwuchsleute darauf vorbereitet, sich reibungslos in die traditionelle Verwaltungselite einzufügen. Denn gerade in Württemberg orientierte sich der mittlere Verwaltungsdienst seit langem an vergleichbaren Wertvorstellungen – vor allem, was sein ausgeprägtes Staatsbewußtsein und das Bekenntnis zum „unpolitischen“ Fachbeamten anbelangte. Die gesellschaftliche Rolle des höheren Beamten war das beherrschende Leitbild dieser Gruppe. Derart vorgeprägt, fiel es den Abkömmlingen öffentlich Bediensteter der nichtakademischen Ränge in der Regel leicht, sich auf den drei außerfamiliären Sozialisationsetappen Schule und Universität, Militär sowie Referendariat und Assessorat in die Normen- und Verhaltenswelt der württembergischen „Ehrbarkeit“ einzupassen. Mancherlei generationenlang erprobte Initiationsriten dieser regionalen Dienstklasse sorgten dafür, daß auch die Aufstiegskandidaten aus kleinbürgerlichen Elternhäusern bis zu ihrem dreißigsten Lebensjahr jenen Komment verinnerlicht hatten, der sie für den Rest ihres (Berufs-)Lebens mit großer Zuverlässigkeit dagegen feite, aus der Rolle des dienstlich wie gesellschaftlich jederzeit loyalen Staatsdieners zu fallen.
Fetzers Werdegang bietet dafür ein gutes Beispiel. Im letzten Vorkriegsjahr schrieb er sich an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Landesuniversität Tübingen ein. Dort schloß er sich alsbald der Akademischen Gesellschaft Stuttgardia an. Die elitäre Verbindung konzentrierte ihre Rekrutierungsanstrengungen vornehmlich auf Stuttgarter Abiturienten aus gehobenen Elternhäusern. Am Krieg nahm Fetzer vom ersten bis zum letzten Tag teil; anschließend stellte er seine nationale Gesinnung auch als Mitglied eines Tübinger Studentenbataillons tätig unter Beweis. Sodann beendete Fetzer seine Ausbildung unbeeindruckt von den schwierigen Nachkriegsverhältnissen mit weit überdurchschnittlichen Examensnoten.
Nach einem halbjährigen Einsatz am Oberamt Ludwigsburg erhielt der befähigte Regierungsassessor die Aufgabe zugewiesen, im neuerrichteten Stuttgarter Polizeipräsidium sämtliche einlaufenden Nachrichten zur Entwicklung „staatsgefährlicher Elemente“ für die Staatsregierung auszuwerten – gerade im unruhigen Winterhalbjahr 1923/24 eine ebenso anspruchsvolle wie heikle Aufgabe. Polizeipräsident Dr. Rudolf Klaiber war voll des Lobes über die Manier, in der Fetzer diese Herausforderung bewältigte. In Fachkreisen erlangte Fetzer als Vorsitzender der Polizeiwissenschaftlichen Vereinigung überregionales Renommee, und 1928 gründete er das „Württembergische Polizeiblatt“. Mit Blick auf Fetzers Karriereaussichten sorgte Klaiber gleichwohl dafür, daß der befähigte Nachwuchsmann nach vier Jahren in den Ministerialdienst versetzt wurde. Von dort aus bewarb sich Fetzer Anfang 1931 – erfolglos – um den Posten des Ludwigsburger Oberbürgermeisters. Es zeugte von ausgeprägtem Selbstbewußtsein, daß sich der junge Ministerialbeamte ohne größere Erfahrung im Außendienst um eine der begehrtesten Leitungspositionen bewarb, die im württembergischen Kommunaldienst zu erlangen waren. Bei den öffentlichen Vorstellungen in der liberal geprägten Stadt präsentierte sich Fetzer als Mann der württembergischen Staatsverwaltung traditioneller Prägung und als „persönlich überzeugter Protestant“, der pflichtschuldigst „jedes andere Bekenntnis“ respektierte. Vor allem aber pries er die „Verdienste der württembergischen Beamten“ um „eine sparsame und saubere Verwaltung“ als vorbildlich für die kommunale Selbstverwaltung des Landes.
Für karrierebewußte höhere Beamte übte die gutdotierte, prestigeträchtige Oberbürgermeisterstelle eine hohe Anziehungskraft aus. Aber „es ist nicht falscher Ehrgeiz, der mich von der entsagungsvollen, aber darum nicht minder wichtigen Arbeit des Ministerialberichterstatters wegtreibt“, versicherte Fetzer seinen Ludwigsburger Zuhörern; vielmehr „(haben) die Erfahrungen, die ich in meiner Ministerialtätigkeit mit unzulänglich verwalteten Gemeinden gemacht habe, in mir den Wunsch hervorgerufen, aus dem Generalstab an die Front zu kommen“. Auch gegen seinen siegreichen Hauptkontrahenten, den badischen Regierungsassessor a.D. Dr. Karl Frank (1900-1974), argumentierte Fetzer ganz aus der Perspektive des württembergischen Staatsdieners vordemokratischer Prägung: Zum einen werde der junge DDP-Politiker als Kandidat einer ebenso kleinen wie finanzstarken und einflußreichen Honoratiorengruppe nicht imstande sein, das Oberbürgermeisteramt im gebotenen Maße überparteilich wahrzunehmen; und zum anderen entstamme der Eberbacher Bürgermeister (seit 1927) einer Landesverwaltung, die bekanntermaßen „der württembergischen weit unterlegen“ sei. Während der fünfziger Jahre sollten Ministerialdirektor Fetzer und Finanzminister Frank (FDP/DVP) zu den einflußreichsten Persönlichkeiten in Stuttgart gehören.
Nach seiner Ludwigsburger Niederlage setzte Fetzer konsequent auf eine Ministerialkarriere in der Innenverwaltung. Zwingende Voraussetzung dafür war die zeitweilige Leitung eines Oberamts. Während die NS-‚Machtergreifung‘ in vollem Gange war, ging er im Frühjahr 1933 als Landrat nach Heidenheim. Die Ernennung war noch unter der Ägide des Zentrumsministers und Staatspräsidenten Eugen Bolz erfolgt; dessen Nachfolger, der NSDAP-Gauleiter Wilhelm Murr, und sein Staatssekretär Karl Waldmann (1889-1969) sahen zunächst keinen Anlaß, daran zu rütteln. Auch nachdem Fetzer den Kollektivbeitritt der meisten Berufskollegen zur NSDAP Ende April 1933 nicht mitgemacht hatte, blieb er zunächst ein Aspirant auf eine außerordentliche Karriere. Im August 1935 wurde der selbstbewußte Amtsvorstand in der berüchtigten „Briefkasten“-Rubrik des „Stürmer“ namentlich attackiert, weil seine Familie nach wie vor bei jüdischen Händlern einkaufe. In dieser Zeit charakterisierte Fetzer auf Anfrage den Verleger des „Grenzboten“ als einen „ebenso gesinnungstüchtige(n) wie charakterlose(n) Geschäftemacher“, der sich seit 1918 rundum angebiedert habe. Im April 1933 sei er schließlich zur NSDAP gestoßen, um seine Postille zum offiziellen Parteiorgan erheben zu lassen. Gestützt auf die „ihm willfährigen Partei- und Staatsstellen“ habe der Opportunist sogleich „einen unablässigen Vernichtungskampf gegen die im Bezirk bestehende Heimatpresse“ begonnen; er sei deshalb „weder würdig noch fähig, die verantwortungsvolle Stelle eines Hauptschriftleiters zu bekleiden“. In beiden Fällen verstanden es Kanzleidirektor Gustav Himmel und Ressortchef Dr. Jonathan Schmid (1888-1945), der Fetzer nicht zuletzt auch als hochdekorierten Frontkämpfer respektierte, die Angelegenheit im Sande verlaufen zu lassen. Doch die anonyme Denunziation in Streichers Hetzpostille stammte offenkundig aus Heidenheimer Kreisen der NS-Staatspartei, mit denen der selbstbewußte Etatist Fetzer vor allem in Personalfragen immer häufiger aneinandergeriet. Das blieb nicht ohne Konsequenzen. Im März 1937 stellte der Innenminister beim Reichsstatthalter den Antrag, den „sehr tüchtige(n)“ Landrat in „einem der größten Bezirke des Landes“ in eine höhere Besoldungsgruppe einzugruppieren. Nun rächte sich die NS-Gauleitung auf stillem Wege für die Unbotmäßigkeiten des parteilosen Amtsvorstands. Trotz wiederholter Nachfragen des Ministers gab sie keine politische Beurteilung ab. Damit lag die geplante Beförderung auf Eis, bis die württembergische Kreisreform im Sommer 1938 Gelegenheit bot, Fetzer im Zuge des anstehenden Personalrevirements von seinem „politischen“ Außenposten abzuberufen, ohne damit bei der Heidenheimer Bevölkerung größeres Aufsehen zu erregen. Der herausragend qualifizierte Beamte wurde zu verschlechterten Bedingungen ins Ministerium zurückbeordert und dort bis 1945 kaltgestellt. Das war besonders bitter, weil die Stellung der württembergischen Landräte 1938 finanziell deutlich aufgewertet wurde. Fetzer wurde mithin nicht bloß um den höheren Status eines selbständigen Behördenleiters und um seine weiteren Karriereaussichten gebracht, die demonstrative Distanz zur NSDAP trug ihm auch noch empfindliche Einkommensverluste ein. Gelegentliche Versuche des düpierten Beamten, sich in die Privatwirtschaft abzusetzen, scheiterten nach seiner späteren Auskunft durchweg daran, daß er kein Parteibuch vorweisen konnte.
Aus seinen persönlichen Erfahrungen heraus reagierte Fetzer schroff ablehnend, als in den frühen fünfziger Jahren ehemalige Landräte, die trotz ihrer NSDAP-Mitgliedschaft in Schwierigkeiten mit Parteistellen geraten waren, um Wiedergutmachung angeblicher Nachteile einkamen: „Der Antragsteller ist am 1. Mai 1933 aus freien Stücken, wenn auch vielleicht aus Angst, der NSDAP beigetreten“, wies der nunmehrige Ministerialdirektor im Juli 1953 zwei frühere Kollegen nahezu gleichlautend ab. „Es kann aber keine Rede davon sein, daß er durch Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahmen hierzu veranlaßt worden wäre. Ebensowenig hat der Antragsteller trotz seiner Mitgliedschaft den Nationalsozialismus aktiv bekämpft. Wenn der Antragsteller, wie dies fast alle Berufsbeamten in leitender Stellung getan haben, in seiner amtlichen Stellung Übergriffe der Parteidienststellen abgewehrt hat [...], so kann darin niemals eine aktive Bekämpfung des Nationalsozialismus erblickt werden. Denn es habe sich [...]dabei um keine Bekämpfung des Nationalsozialismus als solchen, sondern um die Abwehr von Übergriffen in seine Amtssphäre als Landrat gehandelt. In einer solchen Abwehrstellung standen während des ‚Dritten Reiches‘ mehr oder weniger fast alle Landräte, soweit sie Berufsbeamte und nicht ganz parteihörig waren. Die Zurückweisung von Wünschen oder auch von gesetzwidrigen Maßnahmen örtlicher Parteidienststellen durch den Landrat kann für sich allein nicht als aktiver Widerstand gegen den Nationalsozialismus gewertet werden.“ Mit diesen knappen Sätzen aus kompetenter Feder ist das Wesentliche zu jener Rolle gesagt, welche das Gros der südwestdeutschen Verwaltungselite unter dem NS-Regime spielte.
In seinen Grundüberzeugungen als württembergischer Staatsdiener traditioneller Prägung ließ sich Fetzer allerdings durch die Erlebnisse der NS-Zeit nicht erschüttern. Zur gleichen Zeit, als er die kollegialen Wiedergutmachungsanträge abschlägig beschied, wies er in einem Aufsehen erregenden Artikel jegliche Verantwortung des Berufsbeamtentums für die totalitäre Unrechtsherrschaft der Jahre 1933 bis 1945 kategorisch zurück. In ungebrochener Kontinuität zu seinen Äußerungen im Ludwigsburger Wahlkampf von 1931 setzte sich Fetzer darin für das Festhalten am Leitbild eines parteipolitisch neutralen, nicht aber gegenüber dem demokratischen Staat indifferenten Fachbeamtentums ein, dessen Legitimation die „Autorität seiner Leistung“ bleiben müsse.
Seit den späten vierziger Jahren wurden die strategischen Positionen der württemberg-badischen Innenverwaltung fast durchweg von Beamten eingenommen, die aufgrund ihrer hervorragenden Fachqualifikation bereits vor 1933 dafür prädestiniert gewesen waren, deren vorgezeichnete Karriere danach aber wegen ihrer distanzierten Haltung gegenüber der NSDAP ins Stocken geraten war. Der Ministerialdirektor Fetzer bietet dafür ein hervorragendes Beispiel. Auch in anderer Hinsicht belegt sein Werdegang die kaum gebrochene Kraft der traditionellen Rekrutierungsmuster der administrativen Eliten im Südwesten. So war Fetzer sowohl mit Ministerpräsident Reinhold Maier als auch mit dessen engsten Vertrauten Konrad Wittwer und Wolfgang Haußmann – alle FDP/DVP – im „Lebensbund“ der Tübinger Stuttgardia vereint. Auch die Personalpolitik der Grauen Eminenz der Stuttgarter Staatsverwaltung und seines Kanzleidirektors Dr. Hermann Thierfelder (1900-1962), vormals Landrat in Marbach und Ludwigsburg, war geprägt vom festgefügten Korpsgeist der „alt-schwäbischen“ Ehrbarkeit wie von jener abschätzigen Wahrnehmung badischer Verwaltungskünste, aus der Fetzer schon 1931 keinen Hehl gemacht hatte. Erst nachdem das württembergische Führungsduo in der oberen Etage des Innenministeriums abgetreten war, vermochte der südbadische Katholik Dr. Hans Filbinger als neuer Ressortchef (1960-1966) die personalpolitischen Belange der westlichen Landesteile innerhalb des Südweststaats stärker zur Geltung bringen.
Ein Jahrzehnt nach der Gründung Baden-Württembergs führten die Fusion dreier Landesverwaltungen, die offenere Politisierung der administrativen Spitzenpositionen durch die demokratischen Parteien, die funktional-institutionelle Ausdifferenzierung des Verwaltungsapparates und die Kommunalisierung der landrätlichen Verwaltung sowie der durchgreifende Generationenwechsel der späten sechziger Jahre zu einem tiefgreifenden Umbruch jener württembergischen Verwaltungstraditionen, die Fetzer in gleichsam idealtypischer Weise verkörperte. Er selbst hat bei seinem Abschied 1962 freimütig eingeräumt, „daß mein Zeitbild doch durch den 1. Weltkrieg und die Zeit vorher geformt ist“. Aus dem etatistischen Denken dieser Vergangenheit heraus setzte sich Fetzer bis zuletzt gegen alle Tendenzen einer „Modernisierung“ zur Wehr, welche die Position der staatlichen Verwaltung – etwa gegenüber den Kommunen – (weiter) u schwächen drohten.
Im übrigen lieferte ausgerechnet der Protagonist des „unpolitischen“ Fachbeamtentums den Innenministern Ulrich, Renner und Filbinger wie den Volksvertretern im Stuttgarter Landtag zahlreiche Kostproben seiner „heimlichen Liebe zur Politik“. Das ging häufig nicht konfliktfrei ab – so 1956, als Renner seinen Stellvertreter aus dem Urlaub heraus eben noch davon abhalten konnte, nach dem Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts sofort eine landesweite Polizeiaktion gegen die KPD zu starten. Ein Vierteljahrhundert später setzte sich Fetzer mit ungebrochener Streitlust gegen die Darstellung seiner Rolle in der Kriegsverwaltung zur Wehr, die sein dortiger Untergebener Carlo Schmid (SPD) beiläufig gegeben hatte. Um diese Zeit war die Ära der vorgeblich „unpolitischen“, tatsächlich nicht selten dominierenden Ministerialdirektoren bereits zu Ende gegangen. Obschon nun zum Kreis der „politischen Beamten“ zählend, wurden sie durch die Berufung von Staatssekretären zu reinen Verwaltungschefs. An dieser Rolle hätte Fetzer vermutlich keine Freude mehr gefunden.
Quellen: HStS, EA 2/150, Bü 342 (Haupt-PA); STAL, EL 902/20, Az. 37/19/14057 (Spruchkammer Heidenheim).
Werke: Das Referendum im deutschen Staatsrecht, jur. Diss. Tübingen 1922, 1923; Res publica nascitura, in: Die Öffentliche Verwaltung 5 (1952), 65-67; Die Magna Charta für das Berufsbeamtentum, in: Verwaltungspraxis (Stuttgart) 19 (1953), H. 9, S. 167f.
Nachweis: Bildnachweise: Baudisch 1989

Literatur: 14 Bewerber stellen sich vor (Ludwigsburger Zeitung, Nr. 44, 23.02.1931, 1-10, hier 6f.); Zur Oberbürgermeisterwahl. Wahlversammlungen (ebd., Nr. 47, 26.02.1931, 6-8); Verdienter Verkehrspolitiker. Staatssekretär Max Fetzer 75 Jahre (Stuttgarter Zeitung, 07.02.1970); Carlo Schmid, Erinnerungen, Bern 1979, 203f. und 208; Markus Baudisch, Vom Vogt der Herrschaft Heidenheim zum Landrat des Landkreises Heidenheim, Heidenheim a.d. Brenz 1989, 42; ders., Die Vögte, Oberamtleute und Landräte in Heidenheim seit 1448, in: Heimat- und Altertumsverein Heidenheim an der Brenz, Jahrbuch 1989/90, 66; Jürg Arnold, Stuttgardia Tübingen 1869-1994. Geschichte der Akademischen Gesellschaft Stuttgardia, Stuttgart 1994, 392; M. Ruck, Kollaboration – Loyalität – Resistenz. Administrative Eliten und NS-Regime am Beispiel der südwestdeutschen Innenverwaltung, in: Thomas Schnabel/Angelika Hauser-Hauswirth (Hg.), Formen des Widerstandes im Südwesten 1933-1945, Stuttgart u.a. 1994, 134 und 147; ders., Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, München 1996, passim; ders., Max Fetzer, in: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972, Hg. Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchivare beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996.
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