Battenberg, Ludwig Kurt Friedrich 

Andere Namensformen:
  • Kurt Eckehart
Geburtsdatum/-ort: 26.01.1890; Frankfurt a. M.
Sterbedatum/-ort: 07.09.1964;  Stuttgart-Bad Cannstatt
Beruf/Funktion:
  • Verwaltungsjurist, Präsident der Landesversicherungsanstalten Württemberg und Pfalz sowie des Oberversicherungsamts Stuttgart
Kurzbiografie: bis 1911 Gymnasium Frankfurt a. M. und Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Tübingen, Marburg und Berlin, 1916 Dr. jur. in Tübingen
1911 Erste höhere Justizdienstprüfung in Kassel
1913 Einjähriger Militärdienst (krankheitshalber vorzeitig beendet)
1914 VIII-1918 XI Kriegsdienst (Eisernes Kreuz II. Klasse)
1919 Referendar in Hechingen (Hohenzollern), anschließend Zweite höhere Justizdienstprüfung in Tübingen
1919-1921 Rechtsanwalt in Urach
1921 (01.06.) Vorsitzender des Militärversorgungsgerichts beim Oberversicherungsamt, Spruchkammer Reutlingen
1922 (26.02.) Regierungsassessor in der württembergischen Innenverwaltung, 01.03.1922 Amtmann am Oberamt Münsingen, bis 30.11.1923 weiter verwendet am Oberversicherungsamt
1925 (08.06.) Hilfsberichterstatter bei der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, 1927 dort Regierungsrat
1929-1930 Oberamtsverweser in Brackenheim, Wangen, Aalen und Neresheim (kurze Urlaubsvertretungen)
1931 (01.08.) Landrat und Oberamtsvorstand in Herrenberg
1933 (05.04.) „bis auf weiteres“ verwendet als NS-Staatskommissar für Körperschaftsverwaltung (Dienstantritt 29.03.), 20.-27.06. Vertreter des Ministerialdirektors im württembergischen Innenministerium, 19.06. von seinen Aufgaben als Staatskommissar entbunden
1933 (11.08.) Vorstandsvorsitzender (Amtsbezeichnung Präsident) der Landesversicherungsanstalt Württemberg (Dienstantritt 04.09.)
1935 Präsident des Oberversicherungsamts Stuttgart
1936 Präsident der Landesversicherungsanstalt Pfalz in Speyer
1939 (31.05.) vom Dienst suspendiert, von NSDAP-Gauleiter Josef Bürckel aus der NSDAP ausgeschlossen und des Gaues Saarpfalz verwiesen
1941 (15.03.) Versetzung in den Wartestand, 08.07. Dienststrafverfahren gnadenhalber eingestellt, 23.07.1942 Parteiausschluß in Verwarnung und Funktionsverbot umgewandelt
1939 (Juni) Übersiedlung nach Tübingen, Herbst 1939 nach Gauting bei München, 1945 nach St. Blasien, 1960 nach Stuttgart-Bad Cannstatt
1949 endgültige Zurruhesetzung
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1920 Sophie Johanna, geb. Böckheler (geb. 1892 Unterregenbach, Gemeinde Langenburg, Landkreis Schwäbisch Hall) als Tochter des Nathanael Battenberg, evangelischer Dekan in Künzelsau
Eltern: Friedrich Wilhelm Battenberg (geb. 1846?), evangelischer Stadtpfarrer in Frankfurt a. M.
Mathilde Henriette Pauline, geb. Kolb, Tochter des Heinrich Rudolf Kolb, evangelischer Pfarrer in Raunheim
Geschwister: Mathilde (geb. 1878)
Georg (Künstlername Ugi) (geb. 1879)
Florence (geb. 1880)
Fritz (geb. 1882, gest. 1883)
Hans (geb. 1885)
Kinder: Emilie (geb. 1921)
Ingeborg (geb. 1923)
Ernst (1927-1992)
Gisela (geb. 1930)
GND-ID: GND/1012577473

Biografie: Michael Ruck (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 12-16

Battenberg war ein befähigter Verwaltungsjurist, dessen ausgeprägtes Selbstbewußtsein und „schillernde“ Charaktereigenschaften ihn bis und nach 1933 immer wieder in spektakuläre Konflikte verwickelten. Trotz seines frühen NS-Engagements von der Stuttgarter Gauleitung rasch ausgebootet, wurde Battenberg nach mancherlei Querelen in die Pfalz abgeschoben. Dort setzte Gauleiter Bürckel seiner Berufslaufbahn 1939 ein abruptes Ende. Seine landsmannschaftliche Herkunft stempelte den gebürtigen Preußen aus Hessen von vornherein zum Außenseiter innerhalb der württembergischen Verwaltungselite. Das höhere Beamtenkorps der Innenverwaltung blieb auch nach dem Ersten Weltkrieg eine Domäne der Landeskinder. Schließlich hatte die exklusive Rekrutierung der administrativen Eliten aus der einheimischen „Ehrbarkeit“ eine jahrhundertelange Tradition, und sie prägte nach wie vor ihre bodenständige Mentalität. Nur in unabweisbaren Einzelfällen kamen auswärtige Bewerber zum Zuge. Das Stigma des Außenseiters haftete ihnen allerdings dauerhaft an, und um ihre Karriereaussichten war es dementsprechend schlecht bestellt.
Battenberg bekam das von Beginn an zu spüren. Dabei sprach einiges für ihn. Erstens entstammte der Pfarrerssohn – wie so mancher württembergischer Berufskollege – selbst dem engsten Milieu der evangelischen Geistlichkeit, und 1920 heiratete er auch noch die Tochter eines württembergischen Dekans. Zweitens hatte er zeitweise an der württembergischen Landesuniversität studiert, war dort später auch promoviert worden. Drittens hatte sich Battenberg in Tübingen mit seinem Beitritt zur Akademischen Gesellschaft Stuttgardia in eine der einflußreichsten Korporationsseilschaften Württembergs eingeklinkt. Und viertens hatte der preußische Regierungsreferendar nach dem Krieg sein Assessorexamen mit überdurchschnittlichem Ergebnis in Tübingen abgelegt.
Gleichwohl mußte Battenberg zwei Jahre warten, bevor er überhaupt in den württembergischen Staatsdienst aufgenommen wurde – bei einer Außenstelle des Oberversicherungsamts, im untersten Stockwerk der verwaltungsinternen Prestigehierarchie. Einen selbstbewußten, qualifizierten Mann wie Battenberg, der sich gerne auf seine Abstammung von „Justizrat Lindheimer in Wetzlar (Urgroßvater Goethes)“ berief, mußte es hart ankommen, über viele Monate hinweg in der schwäbischen Provinz Militärversorgungsfälle abzuarbeiten. Immerhin erhielt er schon bald eine Planstelle im Geschäftsbereich des Innenministeriums zugewiesen. Damit wurde Battenberg zumindest die Aussicht auf eine normale Laufbahn im Kernbereich der württembergischen Staatsverwaltung eröffnet. Die schien sich deutlich zu verbessern, als er nach zwei Jahren Bezirksdienst Mitte 1925 zur neuerrichteten Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung nach Stuttgart kam. Dort vermochte der impulsive Beamte seine Vorgesetzten allerdings nicht von seiner Eignung als Landrat zu überzeugen: Deren Kanzleidirektor Reinhold Scholl (1878-1966), ein Mann der DVP, hielt im Oktober 1928 Battenberg wegen seines Temperaments „vorerst“ zur Versehung einer Oberamtsvorstandstelle nicht für geeignet.
Gewiß war Battenberg eine komplizierte Persönlichkeit. Bei dieser Disqualifikation dürften jedoch auch unterschwellige Vorurteile gegen den landesfremden „Außenseiter“ mitgespielt haben. Gesellschaftliche oder politische Bedenken hingegen konnten gegen Battenberg eigentlich nicht erhoben werden. Der Frontkämpfer war im Offiziersbund aktiv, und in Münsingen hatte er den Bezirksverband der deutschnationalen Bürgerpartei geführt. Damit fügte sich Battenberg nahtlos in das nationalkonservative Profil ein, das die württembergische Innenverwaltung nach der Revolution überwiegend bewahrte. Allerdings hatte sich Battenberg in Münsingen wohl doch allzu sehr exponiert und sich in der Folge durch ein vehementes Plädoyer gegen die restriktive Auslegung des beamtenrechtlichen Mäßigungsprinzips bei (partei-)politischen Äußerungen den gesteigerten Unmut des württembergischen Staatsministeriums zugezogen. Weniger die antiparlamentarischen Andeutungen in Battenbergs Publikationen von 1928 provozierten offiziösen Widerspruch – ungleich heftigere Irritation erzeugte Battenbergs unverblümte Infragestellung jener etatistisch-gouvernementalen Attitüde der Überparteilichkeit, welche gerade die württembergische Verwaltungselite unter republikanisch-parlamentarischen Vorzeichen zum Essential ihres professionellen Selbstverständnisses stilisierte.
Unbeeindruckt davon machte Battenberg aus seiner politischen Einstellung auch weiterhin keinen Hehl. Anfang 1931 kandidierte er zum zweiten Mal binnen vier Jahren bei den Oberbürgermeisterwahlen in Ludwigsburg. Im Gegensatz zu seinem Kollegen Dr. Max Fetzer, der sich auf Wahlversammlungen als parteienferner Verwaltungsfachmann präsentierte, bekannte sein Konkurrent Battenberg eindeutig Farbe: „Ich denke gar nicht daran, hier etwa zu Wahlzeiten den völlig unpolitischen und überparteilichen Mann zu markieren. [...] Ich zähle mich politisch zur Rechten [...].“ In der liberal geprägten Stadt war mit solchen Bekenntnissen nichts zu gewinnen. Die Ludwigsburger Honoratioren und Wähler legten keinen Wert darauf, sich ausgerechnet einen Stuttgarter Beamten ins Rathaus zu holen. Schließlich wurde die württembergische Innenverwaltung von der Bevölkerung seit jeher als Inkarnation des (Obrigkeits-)Staates wahrgenommen, und dieses Bild entsprach auch zu Beginn der 1930er Jahre noch ihrem Selbstverständnis. In dieser Hinsicht unterschied sich Battenberg um keinen Deut von seinem Kollegen Fetzer: „Nicht ohne Bitterkeit“ stellte er seinen Wahlkampf ein, nachdem „ausgerechnet“ die angetretenen „Volljuristen und württembergischen Verwaltungsfachmänner“ aus „durchsichtigen Gründen keine Gnade vor den Parteien gefunden“ hatten.
Zu diesem Zeitpunkt war Battenberg innerlich bereits zur aufstrebenden Protestbewegung Hitlers übergelaufen. Nun verfaßte er ein anonymes Pamphlet, mit dem er das deutsche Bildungsbürgertum für eine Unterstützung der NSDAP als einzig konsequenter Verfechterin des Antiparlamentarismus, Antisemitismus, Antibolschewismus und der deutschen Volksgemeinschaft zu gewinnen hoffte. Im August 1932 trat er auch formell in die NS-Partei ein – allerdings nicht offen, wie er später behauptete, sondern im fernen Speyer. Eine übertriebene Vorsichtsmaßnahme – betätigte sich doch der deutschnationale Finanzminister Dr. Alfred Dehlinger seit der Anti-Young-Plan-Kampagne und erst recht im Zeichen der Harzburger Front „immer deutlicher“ als „der stille Protektor der Nationalsozialisten in der Regierung“ (M. Miller). NS-Sympathisanten konnten mithin Anfang der dreißiger Jahre auf eine tolerante Haltung der württembergischen Staatsverwaltung zählen. Battenberg war dafür nur ein Beispiel. Allen früheren Bedenken zum Trotz wurde er Mitte 1931 doch noch mit der Leitung eines Oberamts betraut. Damit erfüllte er eine unabdingbare Voraussetzung für eine spätere Ministerialratskarriere. Sein verwaltungsinterner Ruf allerdings besserte sich auch nach dieser Beförderung nicht. So winkte ein früherer Landratskollege und mit Battenberg persönlich befreundeter Bundesbruder mit allen Anzeichen des Entsetzens ab, als er Ende 1934 zum Stellvertreter Battenbergs bei der Landesversicherungsanstalt (LVA) Stuttgart ernannt werden sollte.
Zur anhaltenden Isolierung Battenbergs mag auch beigetragen haben, daß der frischgebackene Landrat nicht nur publizistisch, sondern auch persönlich unter seinen Berufskollegen eifrig Werbung für die Partei der „Nationalen Revolution“ betrieb, von der allein „die Zertrümmerung des Parlamentarismus (als) das Allerwichtigste und Allererste ... zu erhoffen ...“ sei.
Im übrigen gehörte Battenberg zu jenem kleinen Kreis höherer Beamter der mittleren Generationen, die ihre zeitweise gebremste Karriere durch aktive Zusammenarbeit mit der NSDAP voranzubringen trachteten. Zusammen mit Oberregierungsrat Gustav Himmel und einem jüngeren Regierungsrat im Staatsministerium versorgte Battenberg seit dem Frühjahr 1932 den NS-Verbindungsmann zur Verwaltung, Oberrechnungsrat Karl Waldmann MdL (1889-1969), mit Interna aus der württembergischen Verwaltung. Kaum war Hitler in die Wilhelmstraße eingezogen, da machte sich der Landrat Battenberg mit einem Denunziationsschreiben an den neuen Reichsinnenminister Wilhelm Frick heran – ein verworrenes Dokument der Illoyalität gegenüber seinem Dienstherrn und seinen katholischen Berufskollegen, in dem auch antisemitische Ausfälle nicht fehlten.
Battenberg war seit langem für derlei konfuse Räsonnements berüchtigt. Als NSDAP-Gauleiter Wilhelm Murr nach seiner Wahl zum Staatspräsidenten Mitte März 1933 vorübergehend auch die Leitung des Innenressorts übernahm, muß die Stuttgarter NS-Führung gewußt haben, welch „eigenartige Persönlichkeit“ (J. Arnold) bei ihnen antichambrierte. Doch die Personaldecke der württembergischen Gau-Clique war noch dünner als anderwärts. Zudem waren beamtete Kollaborateure wie Himmel und Battenberg für die neuen Machthaber aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen und ihrer umfassenden Personalkenntnisse von größtem Wert, als es darum ging, sich die traditionelle Verwaltung rasch und reibungslos dienstbar zu machen. So durfte Battenberg seit dem 29. März 1933 als Staatskommissar für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung die personelle „Gleichschaltung“ der württembergischen Kommunen koordinieren. Unberechenbar, wie er nun einmal war, schwang sich Battenberg alsbald zum Schutzpatron der bedrängten Beamten und Bürgermeister auf. So protestierte er kategorisch gegen die „politische“ Entscheidung des Reichsstatthalters und des neuen Innenministers, Dr. Jonathan Schmid (1888-1945), von NS-Exponenten vor Ort erzwungene Beurlaubungen von Kommunalbediensteten verschiedentlich ohne Rücksicht auf die Rechtslage hinzunehmen. Hierin äußerte sich nicht bloß Battenbergs notorische Rechthaberei. Obwohl Zeit seines Wirkens ein Außenseiter in der württembergischen Innenverwaltung, hatte offenkundig auch er deren Korpsgeist zu tief in sich aufgesogen, um nun der kollegialen Solidarität umstandslos zu entsagen.
Schon bald wurde Battenberg vom nunmehrigen Staatssekretär Waldmann vorgehalten, er lasse es an dem notwendigen Einsatz vor Ort mangeln, und bereits Mitte Juni 1933 verlor er sein Amt. Zugleich installierte Waldmann seinen Fraktionskollegen Georg Stümpfig als „Beauftragten für Ortsvorstehersachen“ in der Kanzleidirektion des Innenministeriums. Der bisherige NSDAP-Kreisleiter und Bürgermeister trieb die personelle Säuberung der württembergischen Kommunalverwaltung ungleich energischer als bisher voran. Nachdem die württembergische Beamtenschaft mittlerweile auf breiter Front zur NSDAP übergelaufen war, brauchten sich die neuen Machthaber mit derartigen Persönlichkeiten nicht länger zu kompromittieren.
Battenbergs Anspruch auf den Sessel des Ministerialdirektors hatte Minister Schmid schon im Mai 1933 abgelehnt. Im August wurde er „nach oben“ auf den Präsidentensessel der Stuttgarter LVA abgeschoben. Zwar galt die gesamte Sozialverwaltung als berufliche Sackgasse; der Präsidententitel und die Dotierung der neuen Stelle ließen ihn dies freilich verschmerzen. Doch es gab sogleich wieder Streit. Bei der LVA stieß Battenberg umgehend mit dem zweiten „Alten Kämpfer“ im höheren Dienst der Innenverwaltung, Oberregierungsrat Richard Frank (1892-1952), massiv zusammen. Frank wollte Battenbergs Stuhl, und auch andere Alt-Pg.s reflektierten auf den Präsidentenposten. Der Attackierte beklagte das immer wieder wortreich und nicht völlig zu Unrecht. Andererseits bot seine Amtsführung Angriffspunkte zuhauf. Der Vorhalt, als neuer „Corpsführer“ der Stuttgardia – im Oktober 1934 trat er dort im Streit aus – orientiere er sich bei der Auswahl seiner leitenden Mitarbeiter zuvörderst an deren Verbindungszugehörigkeit, wog dabei noch am leichtesten. Gravierender war die großzügige Inanspruchnahme von Einrichtungen der LVA für allerlei persönliche und familiäre Zwecke. Selbst ein Bundesbruder konnte diese und andere Dinge als Untersuchungsführer nicht unter den Teppich kehren. Über das Stuttgarter Oberversicherungsamt, eine traditionelle Abschiebestation für unfähige oder mißliebige Beamte, kam Battenberg im Sommer 1936 zur pfälzischen LVA – allerdings weder „ehrenvoll“, wie es offiziell hieß, noch gar „auf eigenen Wunsch“, wie Battenberg hernach behauptete. In Speyer gab seine – gelinde gesagt – eigenwillige Amtsführung dem pfälzischen Gauleiter Bürckel die willkommene Gelegenheit, den selbstherrlichen „Alten Kämpfer“ kurz vor Kriegsbeginn aus der Staatspartei zu werfen und ihn dienstlich endgültig kaltzustellen.
Zwar wurden diese Strafmaßnahmen 1941/42 abgemildert; von einer beruflichen und politischen Rehabilitierung konnte indessen keine Rede sein. Die blieb Battenberg auch nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft versagt. Im Gegensatz zur übergroßen Mehrzahl seiner kompromittierten Berufskollegen kehrte er nicht in die staatliche Verwaltung zurück, obwohl auch dieser „Alte Kämpfer“ aus dem Entnazifizierungsverfahren als vermeintlicher „Mitläufer“ hervorging. Die Tübinger Stuttgardia, die renommierte Verbindung des Ministerpräsidenten Reinhold Maier, verwarf 1949 seinen Wiederaufnahmeantrag. Battenbergs anschließende Versuche, sich vor dem Hintergrund des Kalten Krieges als „naiver“ Idealist zu stilisieren, der zunächst im Nationalsozialismus das einzige Bollwerk gegen den Weltbolschewismus erblickt, sich dann aber ohne Rücksicht auf persönliche Belange gegen die totalitären Machtansprüche des NS-Regimes aufgelehnt habe und deshalb Anspruch auf öffentliche „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ geltend machen dürfe, bildeten den bezeichnenden Epilog der bizarren Karriere dieses begabten Außenseiters.
Quellen: STAL, EL 730, Bü 74 (Kopien aus Haupt-PA); LVA Rheinland-Pfalz, Speyer (PA 1936 ff.); HSTAS, E 151/01, Bü 1351 (Ernennungsvorschläge vom 21.7.1931 und 4.4.1933); LA Speyer, H 91 (Staatspolizeistelle Neustadt a. d. Weinstraße), Nr. 11607 (1938; mit Lebenslauf von 1936/37); BA Berlin-Lichterfelde, R 15.01, Nr. 25734, Bl. 37 f. (Schreiben an Reichsinnenminister Frick vom 14.2.1933); HSTAS, Q 1/35 (NL Reinhold Maier), Bü 75 (Korrespondenz zum Tübinger Verbindungswesen von August/September 1933); BDC (jetzt: BA-BZ), Parteikorrespondenz etc.; Familienauskünfte von 1993
Werke: Das auf Befehl ergangene Verbrechen, jur. Diss. Tübingen, Breslau 1916; Disziplinarrechtliche Grenzen der politischen Tätigkeit des Beamten, in: Württembergische Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung 21 (1928), 49-53; Die „Organstellung“ der Beamten, in: ebd., 177-182; Fieberkurve oder Zeitenwende? Nachdenkliches über den Nationalsozialismus, 4. Aufl. 1933 (zuerst 1931 unter dem Pseudonym „Kurt Eckehart“); Württembergische Kreisordnung vom 27. Januar 1934 (Regierungsblatt für Württemberg 51), Stuttgart/Berlin 1934
Nachweis: Bildnachweise: nicht ermittelt

Literatur: 14 Bewerber stellen sich vor (Ludwigsburger Zeitung, Nr. 44, 23.02.1931, 1-10, hier 9 f.); Zur Oberbürgermeisterwahl. Wahlversammlungen (ebd., Nr. 47, 26.02.1931, 6-8, hier 6); Pg. B. Kommissar für die Gemeinden (NS-Kurier, Stuttgart, Nr. 81, 06.04.1933, S. 1); Degeners wer ist’s? 10 (1935), 66; Ehrenvolle Berufung, in: NS-Gemeindezeitung für Südwest-Deutschland 4 (1936), Nr. 12, 221; Thomas Schnabel, Württemberg zwischen Weimar und Bonn 1928 bis 1945/46, 1986, 190-195, 200 und 329; Roland Müller, Stuttgart zur Zeit des Nationalsozialismus, 1988, 51; M. Ruck, Administrative Eliten in Demokratie und Diktatur. Beamtenkarrieren in Baden und Württemberg von den zwanziger Jahren bis in die Nachkriegszeit, in: Cornelia Rauh-Kühne/M. Ruck (Hg.), Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930 bis 1952, 1993, 87; ders., Kollaboration – Loyalität – Resistenz. Administrative Eliten und NS-Regime am Beispiel der südwestdeutschen Innenverwaltung, in: Th. Schnabel/Angelika Hauser-Hauswirth (Hg.), Formen des Widerstandes im Südwesten 1933-1945, 1994, 139 f.; Jürg Arnold, Stuttgardia Tübingen 1869-1994. Geschichte der Akademischen Gesellschaft Stuttgardia, 1994, 144 ff.; M. Ruck, Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, 1996, passim; ders., M. F., in: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972, Hg. Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchivare beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996
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