Neuburger, August 

Geburtsdatum/-ort: 22.12.1902;  Baiertal bei Heidelberg
Sterbedatum/-ort: 02.02.1999;  Heidelberg
Beruf/Funktion:
  • Rechtsanwalt, Mitglied des Landtags (Baden) – Zentrum, Mitglied des Bundestags – CDU
Kurzbiografie: 1912-1920 Erzbischöfliches Gymnasialkonvikt, Rastatt
1920-1922 Lehrerseminar Heidelberg
1922-1923 Bauarbeiter in Ludwigshafen und Mannheim
1923-1924 Volksschullehrer in Kirrlach
1924 Abitur als Externer in Bruchsal
1924-1928 Werkstudent, Studium der Rechts- und Staatswissenschaft an der Universität Heidelberg
1928 Referendar
1931 Assessor, dann Rechtsanwalt in Rastatt, ab 1932 in Mannheim; 1938 Fachanwalt für Steuerrecht
1932-1933 Mitglied des Landtags (Baden) – Zentrum
1939-1945 Wehrdienst bis 1943, dann Zivilangestellter der Wehrmacht in Norwegen
1945-1946 Kriegsgefangenschaft in Oslo
1946-1947 Ministerialrat in der Landesregierung von Württemberg-Baden in Karlsruhe
1947-1952 Verwalter der Südwestbank (vormals: Deutsche Bank) im Bereich Württemberg-Baden in Karlsruhe
ab 1952 Fachanwalt für Steuerrecht in Ettlingen und Heidelberg
1949-1961 Mitglied des Bundestags – CDU im Wahlkreis Bruchsal
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Auszeichnungen: Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband (1968), Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg (1978)
Verheiratet: 1933 (Herrenalb) Hilde, geb. Merz (1907-1986)
Eltern: Vater: Georg, Landwirt
Mutter: Luise, geb. Grimm (gest. 1952)
Geschwister: 11, 2 früh verstorben; Neuburger war das 6. Kind
Kinder: 3
GND-ID: GND/1012778681

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 248-250

Im 19. und noch im 20. Jahrhundert rekrutierte sich der Priesternachwuchs der katholischen Kirche vielfach aus begabten Jugendlichen in kleinen Landdörfern, deren Talente von den örtlichen Pfarrern erkannt wurden. Auch Neuburger wurde während der Volksschulzeit auf diese Weise „entdeckt“, und sein Pfarrer veranlasste die Aufnahme des begabten Jungen im Erzbischöflichen Gymnasialkonvikt von Rastatt. Eine andere höhere Schule hätte Neuburger nicht besuchen können; seine Eltern, arme Bauersleute mit 12 Kindern, hätten das Schulgeld nicht aufbringen können. Die Aufnahme ins Konvikt war natürlich mit der Hoffnung verbunden, dass Neuburger nach dem Abitur Theologie studieren werde; aber er schied – gegen den Willen seiner Eltern – nach der Unterprima aus und bezog das Lehrerseminar in Heidelberg, wo er 1922 das Volksschullehrerexamen ablegte. An eine sofortige Anstellung im Schuldienst war in der damaligen Notzeit nicht zu denken. So betätigte er sich ein Jahr lang als Bauarbeiter, ehe er dann für ein Jahr in Kirrlach bei Waghäusel als Lehrer amtierte. Er nutzte diese Zeit zur Vorbereitung auf das Abitur, das er schließlich als Externer in Bruchsal bestand. Endlich hatte er das ihm seit langem vorschwebende Ziel erreicht: die Möglichkeit zum Universitätsstudium.
Als Werkstudent, der sich seinen Lebensunterhalt und die Kosten des Jurastudiums selbst verdienen musste, schaffte er in nur acht Semestern das erste Staatsexamen, dem 1931 das zweite folgte. An die beabsichtigte Promotion war, wieder aus finanziellen Gründen, nicht zu denken. Er trat zunächst in Rastatt, dann in Mannheim als Sozius in Rechtsanwaltskanzleien ein; als Fachanwalt für Steuerrecht erwarb er in kurzer Zeit Bekanntheit und Ansehen.
1932 rückte der 30-jährige, der sich schon früh der Zentrumspartei angeschlossen hatte, für ein ausscheidendes Mitglied im Badischen Landtag nach und sammelte erste parlamentarische Erfahrungen. Aber dies blieb Episode, da der Landtag schon im Sommer 1933 – wie alle diese Volksvertretungen im Deutschen Reich – aufgelöst wurde. In der Zentrumsfraktion lernte er den Reichsminister außer Dienst Heinrich Köhler kennen und schätzen; diese Begegnung sollte sich später als schicksalhaft erweisen.
Durch die Mitgliedschaft im Zentrum war Neuburger während der ganzen Zeit des „Dritten Reiches“ als potentieller Gegner des Systems abgestempelt, was u. a. dadurch zum Ausdruck kam, dass er, der Ungediente, bei der Tschechoslowakei-Krise des Jahres 1938 eingezogen wurde. Ebenso musste er bei Beginn des Krieges 1939 sofort in eine Mannheimer Kaserne einrücken. Über die vier Jahre in der Wehrmacht von 1939 bis 1943 ist nur wenig bekannt; belegt ist, dass er sich weigerte, eine Waffenschule zu besuchen, um Offizier zu werden („Dem Mann da oben stell ich meinen Verstand nicht zur Verfügung“). Des weiteren ist ein Besuch bei Heinrich Köhler im Frühjahr 1940 in Berlin bezeugt. Neuburger scheint sich bis 1943 ausschließlich im damals so genannten Heimatkriegsgebiet aufgehalten zu haben. 1943 wurde er als ziviler Angestellter – aber nach wie vor als Wehrmachtsangehöriger – nach Norwegen geschickt, wo er als Vorstandsmitglied der norwegischen Firma Nordag A. S. die Stromversorgung der Besatzungsmacht sicherzustellen hatte. Nach der Kapitulation 1945 wurde er als Kriegsgefangener von den Norwegern beauftragt, diese Firma zu liquidieren.
In dieser Situation erreichte ihn der Ruf des Landesbezirkspräsidenten von Baden und stellvertretenden Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden, Heinrich Köhler, als „Denazifizierungskommissar“ in die Landesregierung von Württemberg-Baden einzutreten. Köhler bat die amerikanische Besatzungsmacht, zugunsten der Freilassung Neuburgers bei den Norwegern zu intervenieren. Dies geschah, und Neuburger konnte zu seiner Familie zurückkehren. Am 6. Januar 1946 machte ihn Köhler mit der ihn erwartenden Aufgabe telefonisch vertraut.
Zunächst einmal nahm er als Vertreter des Landes an den Sitzungen des mit Vertretern Bayerns, Hessens und Württemberg-Badens besetzten Länderausschusses teil, der den Text des sogenannten Befreiungsgesetzes vorbereitete. Dabei lag Neuburger vor allem an der gesetzlichen Festschreibung der Kategorie der vom Gesetz nicht Betroffenen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes begann Neuburger im März 1946 mit seiner praktischen Verwirklichung im Landesteil Nordbaden. Er bereiste die 16 Kammerbezirke und sorgte für die Bereitstellung von Sitzungsräumen, vor allem aber für die Einstellung geeigneten Personals – vom Kammervorsitzenden bis zur letzten Schreibkraft. Die dabei auftretenden Schwierigkeiten in den zerbombten Städten waren sehr groß; aber Neuburger gelang in Nordbaden „ein vergleichsweise zügiger und problemloser Aufbau der Institutionen“ (Angela Borgstedt). Die personellen Schwierigkeiten waren enorm. Es gelang dem mit der Errichtung und Beaufsichtigung der Entnazifizierungskammern Beauftragten, nicht nur die Vorsitzenden und Anklägerämter ausschließlich mit unbelasteten Juristen zu besetzen, sondern auch, sich aus dieser Besetzung ergebende sachliche, auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basierende Verfahren durchzusetzen. Der ihm beigelegte Titel des „Vaters des Befreiungsgesetzes“ zeigt an, wie sein Wirken in der Öffentlichkeit eingeschätzt wurde.
Als Neuburgers Dienststelle, die „Ministerialabteilung Baden“ des Befreiungsministeriums in Karlsruhe, 1947 in eine Hauptabteilung des Stuttgarter Ministeriums umgewandelt wurde, legte Neuburger, dem das Amt des stellvertretenden Befreiungsministers angeboten worden war, sein Amt nieder, da er nicht nach Stuttgart umziehen wollte. Außerdem zeichneten sich bereits verheißungsvolle neue Aufgaben am Horizont ab: von 1947 bis 1952 war er als Verwalter der Südwestbank (zuvor Deutsche Bank) mit der von der amerikanischen Besatzungsmacht geforderten Entflechtung der Großbanken befasst. 1949 wählten die CDU-Delegierten des Wahlkreises Bruchsal Neuburger, der sich durch seine Aktivitäten im Befreiungsministerium einen Namen gemacht hatte, als Kandidaten für den 1. Bundestag. Er gewann die Wahl am 14. August 1949 mit einer Mehrheit von 48,8%, die sich 1953 und 1957 auf 61,5 bzw. 65,9% noch verbesserte.
Gleich zu Beginn der Tätigkeit des 1. Bundestages wurde Neuburger eine ebenso heikle wie undankbare Aufgabe übertragen, der Vorsitz im Ausschuss „für die Frage des Sitzes der Bundesorgane (Hauptstadtausschuss)“. Der Parlamentarische Rat hatte sich mit 33:29 Stimmen für Bonn als vorläufige Bundeshauptstadt entschieden, was man eine Zufallsmehrheit nennen konnte, und am 3. November 1949 galt es, die Entscheidung zwischen Bonn und Frankfurt zu treffen, nachdem Kassel und Karlsruhe schon im Vorfeld ausgeschieden waren. Dem Vorschlag des Vorsitzenden folgend hatte sich der „Hauptstadtausschuss“ mit einer salomonischen Entscheidung begnügt: er präsentierte lediglich ein Dossier, das eine Übersicht über die in Bonn und Frankfurt gegebenen Möglichkeiten für die Unterbringung der Bundesorgane enthielt, ohne sich für die eine oder andere Stadt auszusprechen. Die Bundesregierung dagegen hatte sich mit einer strammen Aufforderung an den Bundestag gewandt, die Entscheidung des Parlamentarischen Rates aufrechtzuerhalten. In geheimer Abstimmung sprachen sich 200 Mitglieder des Bundestages für Bonn aus, 176 für Frankfurt; 3 enthielten sich und 11 Stimmen waren ungültig. Von diesem 3. November 1949 an kannte Neuburger jedermann im Hohen Hause in Bonn.
Im 2. und 3. Bundestag war Neuburger Vorsitzender des Arbeitskreises „Finanz- und Steuerfragen“ seiner Fraktion, und als solcher wurde er bei der Steuerreform des Jahres 1954 weiten Kreisen bekannt, als er mit Hilfe des nach ihm benannten „Neuburger-Bauches“ in der Steuertabelle erhebliche Steuererleichterungen für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen bis 40000 Mark durchsetzte. Einen Platz in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Wirtschaft verschaffte er sich dadurch, dass er das erste deutsche Investmentgesetz im Bundestag einbrachte und in der Folge weitere Initiativen für die gesetzliche Fundierung und Weiterentwicklung des Investmentwesens ergriff. Die Wahl zum Vorsitzenden des Finanzausschusses im Jahr 1957 zeigt den Rang an, den Neuburger mittlerweile im Parlament einnahm. Verschiedentlich wurde er als Kandidat für die Ämter des Finanz- oder Schatzministers in einer künftigen Bundesregierung genannt.
Aber 1961 wurde dem Familienvater die mit der Betreuung des Wahlkreises, der Ausübung des Anwaltsberufs und den Bonner Verpflichtungen auferlegte Last zu viel. Er bat seinen Landesverband um einen aussichtsreichen Platz auf der Landesliste. Als dies abgelehnt wurde, gab er sein Bundestagsmandat auf. In den folgenden Jahrzehnten widmete er sich seinem weitgespannten beruflichen Umfeld. Er war u. a. Aufsichtsratsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Wertpapiersparen mbH, in der Badischen Bank und in der Baden-Württembergischen Bank AG und war vielen anderen Gesellschaften wie der Rhein-Chemie-Holding in Heidelberg als Berater verbunden. Seit 1954 war er Vorsitzender des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost und förderte den seinerzeit modernen Ausbau des Post- und Fernmeldewesens. Gerühmt wurden sein abgewogenes Urteil und sein umfassendes Wissen.
Quellen: Bundestagsdrucksache Nr. 137/1949; Stenogr. Bericht d. 14. Sitzung des Dt. Bundestages vom 3.11.1949; Mitteilungen von Prof. Dr. Edmund Neuburger, München, u. von Dr. Angela Borgstedt, Karlsruhe.
Nachweis: Bildnachweise: Amtl. Handbuch des Dt. Bundestages 1949, 1953, 1957, hg. v. d. Bundestagsverwaltung.

Literatur: Hans-Peter Schwarz, Die Ära Adenauer 1949-1957, in: Karl Dietrich Bracher u. a. (Hgg.), Geschichte d. Bundesrepublik Deutschland, 1981; Als Politiker viel bewegt, heute Beisetzung von Ministerialrat a. D. A. Neuburger, in: RNZ vom 9.2.1999; A. Neuburger, in: FAZ vom 16.2.1999; A. Neuburger, in: Das Parlament vom 26.2.1999; Angela Borgstedt, Entnazifizierung in Karlsruhe 1946-1951. Säuberung im Spannungsfeld von Besatzungspolitik u. lokalpolitischem Neuanfang, 2000; dies., Entnazifizierung in Karlsruhe 1946-1951, in: Blick in die Geschichte, Karlsruher stadthistor. Beiträge vom 15.6.2001; MunzingerA. 11/59.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)